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Schwaller Urs · Ständerat · 2015-09-14

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-14

Wortprotokoll

Nebst vielen anderen Pluspunkten haben wir in unserem Land die Chance, mehr oder weniger gesund immer älter zu werden. Es hat dies den Vorteil, dass sich nach und nach eine zusätzliche Generation weiter aktiv in Gesellschaft und Wirtschaft einbringen kann. Ich erachte das als hohes Gut. Sie kann sich in Gesellschaft und Wirtschaft einbringen, weil dank der AHV sowie der zweiten Säule der Alltag für die Rentnerinnen und Rentner finanziell besser abgesichert ist als früher. Diese Absicherung kostet etwas und darf auch etwas kosten. Das ist uns die AHV, das sind uns die AHV-Rentnerinnen und -Rentner wert.

Wenn ich in den letzten Tagen immer wieder gehört habe, wir hätten nicht die Mittel dazu, weil ja schlussendlich Ausgaben für Strassen, für die Energie oder auch für die Unternehmenssteuerreform III anstehen würden, so muss ich sagen, dass das meines Erachtens etwas zu kurz greift und vor allem auch den Rentnern nicht gerecht wird. In der Tat haben die heutigen Rentner im Umlageverfahren für die vorherige Generation die Renten finanziert und tragen auch heute mit ihren Steuern zum hohen Standard der Schweiz bei.

Die AHV mit einem Leistungsvolumen von 40 Milliarden Franken und 2,4 Millionen Rentnerinnen und Rentnern ist das wichtigste Sozialwerk in der Schweiz. Mit Ausnahme des Jahres 2005, als das Frauenrentenalter von 63 auf 64 Jahre erhöht wurde, ist die Zahl der neuausgerichteten Altersrenten in den letzten zehn Jahren praktisch jedes Jahr doppelt so stark angestiegen wie die Zahl der erloschenen Renten. Letztes Jahr, also 2014, war das Umlageergebnis - wir haben es jetzt verschiedentlich gehört - erstmals mit 320 Millionen Franken negativ. Dank dem Anteil am Anlageerfolg und auch dank den Zinseinnahmen von der IV blieb das Betriebsergebnis aber noch positiv. Handeln für die Sicherheit der AHV-Renten ist aber so oder so notwendig.

Gleiches gilt bei der zweiten Säule: Wegen des schwachen dritten Beitragszahlers, des Finanzmarkts, und wegen eines zu hohen Umwandlungssatzes sind heute die finanzielle Stabilität und die Solidität der Pensionskassen gefährdet. Es kommt hinzu, dass die in der zweiten Säule eigentlich nicht vorgesehene Umverteilung zwischen den Generationen immer stärker wird. Auch da tut Handeln not; wir können nicht während weiterer zehn Jahre untaugliche Übungen vornehmen.

Auf der Menükarte möglicher Lösungen gibt es fast so viele Vorschläge wie Autoren, Verbände, Parteien usw. Dies schlägt sich in Aussagen nieder wie jener, die Erhöhung des Frauenrentenalters, das heisst ein Rentenalter von 65 Jahren für Mann und Frau, bzw. die sofortige Absenkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent seien eine "Selbstverständlichkeit". In Positionspapieren wird auch behauptet, ein Rentenalter von 66, 67 oder sogar noch mehr Jahren sei mehrheitsfähig; man müsse nur wollen und hinhören. Ich frage mich hie und da, wo die Leute hinhören.

Während der letzten Jahre habe ich mich auch immer wieder gefragt, warum all diese Forderungen von ihren Urhebern nie mithilfe einer Initiative umgesetzt worden sind. Nach meiner Einschätzung hat dies vielleicht doch damit zu tun, dass seit 1996 keine AHV-Reform mehr erfolgreich gewesen ist, weder die 2004 vom damaligen Bundesrat Couchepin präsentierte Reform mit einem Abbau der Witwenrenten noch die 2010 von Bundesrat Burkhalter in der Volksabstimmung präsentierte Reform mit einer Absenkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf bloss 6,4 Prozent. In beiden Fällen hat das Volk mit gegen bzw. über 70 Prozent der Stimmen Nein gesagt. Die Reformen scheiterten an der Urne, obwohl sie parteipolitisch breit, ja sehr breit abgestützt waren und von allen Wirtschafts- und Versicherungsverbänden unterstützt wurden.

Ich komme damit auf die Arbeit in der Kommission zu sprechen: In der Kommission waren wir uns einig - der Entscheid fiel ohne Gegenstimme -, dass es eines finanziell ausgeglichenen Gesamtpaketes bedarf. Wir wollen mit dieser austarierten Gesamtvorlage, mit den notwendigen Reformen und den Eckpunkten, die erwähnt worden sind, die Voraussetzung für eine rasche Umsetzung schaffen, das heisst für eine Umsetzung bereits ab 2018. Das ist wichtig, denn wir können nicht weitere fünf oder zehn Jahre lang bloss Übungen durchführen; damit würden wir sowohl der ersten als auch der zweiten Säule einen Bärendienst erweisen.

In der Kommission waren - auch das muss gesagt werden - die Gemeinsamkeiten grösser als die Differenzen. Sie werden das auch im Verlauf der Beratungen sehen. Ohne finanziellen Ausgleich, das ist meine Überzeugung, wird es aber am Schluss nicht gehen. Ohne AHV-Verbesserung, ohne Verbesserung auch der Ehepaarrente werden wir, wenn wir nichts tun, die Zeche am Schluss in der zweiten Säule bezahlen. Und in der zweiten Säule bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

An uns Ständerätinnen und Ständeräten ist es nun, als Erstrat die Vorlage durchzuberaten, zu verabschieden und damit die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass ohne Zeitverzug dann der Nationalrat nach den Wahlen als Zweitrat die Arbeit aufnehmen, weiterführen und verschiedene Punkte noch einmal diskutieren kann.

In diesem Sinne danke ich für Eintreten auf beide Vorlagen und ersuche Sie bei allen zu fassenden Beschlüssen auch immer um den Einbezug des Gedankens, dass wir am Schluss eine referendumsresistente oder -resistentere Vorlage und nicht bloss 150 Seiten Papier haben müssen.

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