Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-09-14
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-14
Wortprotokoll
Ich gehöre bei diesem ganzen Reformpaket zur Minderheit Gutzwiller, aber ich bin klar für Eintreten auf die Vorlage Altersvorsorge 2020; das ist für mich unbestritten. Der Handlungsbedarf, wir haben es gehört, ist ausgewiesen. 2014 war das Umlageergebnis der AHV zum ersten Mal negativ. Die demografische Entwicklung zwingt uns zum Handeln. Wir haben heute in der Schweiz rund 1,5 Millionen Menschen, die über 65 sind; 2030 werden es 2,2 Millionen sein. Die Lebenserwartung in der Schweiz ist die höchste weltweit. Wir haben auch die Japaner überholt. Wir haben es gehört: Im Jahre 2035 werden noch gut zwei Beitragszahler auf einen Rentner kommen. Das war 1948 bei der Einführung der AHV ganz anders, das Verhältnis lag bei 6 zu 1.
Der Bundesrat hat deshalb zu Recht eine Botschaft vorgelegt. In dieser zeigt er auch deutlich auf, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die AHV ab 2030 ein Defizit von 7,5 Milliarden Franken schreiben wird. Im BVG sorgen die steigende Lebenserwartung, die an sich ja erfreulich ist, sowie das Tiefzinsumfeld dafür, dass ein Rentner mehr bezieht, als er einbezahlt hat, im Schnitt etwa 10 bis 15 Prozent. Es gibt also hier eine klare Umverteilung von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern.
Der Bundesrat wollte mit seiner Vorlage nicht nur die Renten auf heutigem Niveau sichern, sondern zugleich im Bereich der beruflichen Vorsorge einen wesentlichen Leistungsausbau vornehmen. Im Endausbau hätte dies eine Gesamtwirkung von 15 Milliarden Franken gehabt, wovon rund 90 Prozent über Zusatzfinanzierungen erreicht worden wären. Dass die SGK dieses Rates vor diesem Hintergrund die Vorlage umgebaut hat, war richtig. Ich befürworte das auch. Ich trage auch grosse Teile der umgebauten Vorlage mit, so die Flexibilisierung des Rentenalters, die Anpassung des BVG an die moderne Teilzeitwelt, die vor allem den Frauen zugutekommt, den früheren Sparbeginn im BVG, die raschere Umsetzung der Angleichung des Frauenrentenalters, den [PAGE 799] Verzicht auf die Streichung der Witwenrente - ich bin der Meinung, dass das gesellschaftspolitisch noch nicht reif ist -, den Verzicht auf die Abschaffung des Koordinationsabzugs oder auch auf die Senkung der Eintrittsschwelle. Dies hätte letztlich auch die tieferen Löhne und die Teilzeitarbeit mehr belastet und wäre dann zuungunsten der Frauen ausgefallen.
Hingegen kann ich das, was am Schluss als Kompromiss in die Kommissionsberatungen eingebracht und verabschiedet wurde, nicht mittragen. Wir haben es gehört: Es sind eigentlich zwei Bestandteile von zwei Volksinitiativen, die beide in diesem Rat abgelehnt wurden.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Heiratsstrafe ausgeführt, dass es keine Heiratsstrafe gibt. Es ist zwar so, dass die Ehepaare 1,7 Milliarden Franken weniger Leistungen bekommen. Aber wenn man alles zusammenrechnet, kommt man eben auf einen Heiratsbonus von 3 Milliarden Franken, weil es auf der anderen Seite mehr Leistungen gibt; ich denke an das Beitragsprivileg oder auch an die Witwenrente.
Schwerer wiegt für mich die Integration bzw. teilweise Integration der AHV-plus-Initiative mit einem Rentenausbau von monatlich 70 Franken für jeden Neurentner. Damit enthält der Vorschlag der SGK sozusagen einen indirekten Gegenvorschlag. Es ist eine Lightvariante der AHV-plus-Initiative. Kollege Rechsteiner hat ja darauf hingewiesen: Die unteren Einkommen erhalten immerhin eine Rentenerhöhung von 6 Prozent und die mittleren Einkommen bis 5 Prozent. Die Kommissionsmehrheit argumentiert nun, dies sei eine notwendige Kompensation für die Anhebung des Frauenrentenalters und für die Senkung des Umwandlungssatzes; damit werde die Vorlage in einer Volksabstimmung bestehen und sie sei erst noch billiger als jene des Bundesrates.
Ich möchte dazu einige Gedanken äussern und damit begründen, warum ich der Vorlage nicht zustimmen könnte, wenn die 70 Franken für Neurentner darin enthalten blieben.
Die Altersvorsorge 2020 ist eine Sanierungsvorlage. Es geht darum, die AHV für die kommenden Generationen auf eine sichere Grundlage zu stellen. Dabei steht für mich klar der Leistungserhalt im Vordergrund. Ich bin nicht für einen Abbau, ich bin aber auch nicht für einen Ausbau.
Der hier vorgeschlagene Rentenausbau steht quer in der Landschaft. Wir wissen, dass zwischen 2020 und 2030 die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Ein Rentenausbau für alle Neurentner führt daher zu einer ungebremsten Kostendynamik. Das Modell der SGK soll bis 2030 Mehrausgaben von 1,4 Milliarden Franken verursachen, 2035 sollen es bereits 2 Milliarden Franken sein. Wir sprechen hier nur von zwölf Jahren, wenn man das Inkrafttreten der Reform im Jahr 2018 voraussetzt. Ab 2030 entsteht ja gemäss Bundesrat ein Defizit in der AHV von 7,5 Milliarden Franken. Gleichzeitig will man hier noch Mehrausgaben generieren! Dieser Rentenausbau muss über eine Erhöhung von 0,3 Lohnprozenten finanziert werden. Das ist für mich vor dem Hintergrund der Frankenstärke und auch vor dem Hintergrund der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung nicht tragbar.
Wenn wir die Lohnkosten in der Schweiz weiterhin belasten, so schwächt das unsere Wettbewerbsfähigkeit. Dieses Rentenversprechen bezahlen die Werktätigen, also die Jungen und die Familien. Damit verletzen wir die Generationengerechtigkeit. Wir waren uns darüber in diesem Rat eigentlich einmal einig, als wir die AHV-plus-Initiative mit 33 zu 11 Stimmen abgelehnt haben. Die AHV-plus-Initiative wurde wegen der hohen Kostendynamik und aus Gründen der generationenübergreifenden Solidarität abgelehnt. Der Erhöhung der Lohnprozente um 0,3 Prozent und damit der Verteuerung der Lohnkosten in der Schweiz kann ich nicht zustimmen.
Ich finde es auch nicht richtig, wenn wir diese Vorlage isoliert betrachten und sagen, es sei ja nicht so schlimm: 0,3 Lohnprozente seien doch angesichts der Tatsache, dass es in den letzten Jahren nicht mehr zu Rentenerhöhungen gekommen sei, vertretbar. Dabei wird ausgeblendet, was aktuell noch so in der Pipeline ist: Die CO2-Abgabe wird erhöht. Die Energiestrategie sieht eine Erhöhung der KEV vor und überhaupt Kosten, die noch nicht genau beziffert werden können. Im Rahmen des Nationalstrassenfonds soll diese Woche der Mineralölsteuerzuschlag erhöht werden. Dann gibt es aktuell diverse Gesetzgebungsvorlagen, die zu roten Köpfen und auch erhöhten Kosten geführt haben, von Swissness über das Lebensmittelgesetz bis hin zur grünen Wirtschaft. Überall wird die Gesetzgebung verdichtet, und das verursacht zusätzliche Kosten. Ich bin noch nicht so lange in diesem Rat, das ist jetzt das vierte Jahr, aber ich habe keine Vorlage erlebt, mit der die Gesetzgebung vereinfacht worden wäre oder mit der Abgaben gesenkt worden wären. Ein einziger Lichtblick ist die moderate Senkung des EO-Satzes - ich erlaube mir die Bemerkung, Herr Bundesrat Berset -, die der Bundesrat nun auf Druck des Parlamentes vornehmen will.
Vergessen wir auch nicht, dass wir derzeit daran sind, die Unternehmensbesteuerung zu revidieren. Die Abschaffung der kantonalen Statusgesellschaften und damit namhafte Ertragsausfälle stehen vor der Tür. Ob das Paket, das wir gegenwärtig in der WAK-SR schnüren, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen tatsächlich wird erhalten können, wissen wir noch nicht. Auf jeden Fall soll die Unternehmenssteuerreform III etwa 2019 in Kraft treten und 2018 die Altersvorsorge 2020. Damit treten beide grossen Projekte praktisch zeitgleich in Kraft. Wir müssen davon ausgehen, dass die Unternehmen mit der Unternehmenssteuerreform III in unserem Land eher an Wettbewerbsfähigkeit einbüssen. Praktisch zum gleichen Zeitpunkt über die Erhöhung der Lohnabgaben die Arbeit weiter zu verteuern ist meines Erachtens ein hohes Risiko für den Standort Schweiz. Ich bitte Sie, die Altersvorsorge 2020 im Kontext der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu sehen, und ich plädiere dafür, dass wir uns vermehrt überlegen, mit welchen Mitteln wir unsere Standortvorteile erhalten. Eine Verteuerung der Lohnkosten gehört für mich nicht dazu.
Die Kommissionsmehrheit argumentiert auch, dass die Vorlage in der Kommissionsvariante billiger als in der Variante des Bundesrates sei. Die Vorlage des Bundesrates würde den Faktor Arbeit mit insgesamt 7,2 Milliarden Franken belasten. In der Variante der Kommission sind es 4 Milliarden Franken. Die Differenz ergibt sich daraus, dass nur der Zeitraum bis 2030 betrachtet wird. Ab 2030 - ich habe es erwähnt - wird es wegen der Pensionierung der Babyboomer wieder neue Mittel brauchen. Das sind wiederum Lohnprozente - Herr Gutzwiller hat darauf hingewiesen: 0,15 Lohnprozente -, und das Finanzloch in der AHV würde damit nochmals vertieft.
Die Anhebung nur der Neurenten wäre zudem ungerecht. Wie wollen Sie bei einer Volksabstimmung erklären, dass nur Neurentner einen jährlichen Zuschlag von 840 Franken erhalten, jetzige Rentner aber leer ausgehen und zudem noch ein Mehrwertsteuerprozent mitbezahlen müssen? Dass die Forderung nach Beseitigung dieser Ungerechtigkeit schnell kommen dürfte, zeigen auch die Anträge der Minderheit Rechsteiner Paul, die alle Renten um 70 Franken erhöhen will.
Letztlich vermischt der Antrag der Kommissionsmehrheit die erste mit der zweiten Säule. Kompensationen sollen innerhalb einer Säule und nicht über die Säulen hinaus stattfinden - das sagte bislang auch der Bundesrat -, wobei wir im vorliegenden Fall ja nicht von einer Kompensation sprechen können, sondern von einem Ausbau sprechen müssen. Die 1,2 Milliarden Franken, die aufgrund der Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden, werden ja auch wieder ausgegeben.
Ich bin klar der Auffassung, dass es für die Volksabstimmung ein austariertes Paket braucht. Eine reine Abbauvorlage würde keine Gnade finden, einer Ausbauvorlage auf Kosten der kommenden Generationen, die überdies über Lohnkosten finanziert wird, kann ich aber auch nicht zustimmen. Ich bin überzeugt, dass das Volk für die Anhebung des Frauenrentenalters zu gewinnen ist; auch bei der Senkung des Umwandlungssatzes zeigen neuere Umfragen, dass es dort eine Mehrheit geben könnte. Immerhin sehen wir bei der zweiten Säule Ausgleichsmassnahmen wie [PAGE 800] Altersgutschriften oder Einmaleinlagen vor; ich befürworte beides. Der Nationalrat kann hier durchaus noch nachbessern. Jedenfalls müssen allfällige Ausfälle dort kompensiert werden, wo sie anfallen.
Ich bin selbst nach wie vor offen für einen Kompromiss. Solange der Kompromiss jedoch sozusagen beides umfasst, die 70 Franken Erhöhung und die Deplafonierung der Ehepaarrenten auf 155 Prozent, werde ich ihm nicht zustimmen. Die vorgesehene Erhöhung der Lohnprozente bezahlen die kommenden Generationen, die jungen Erwerbstätigen und die Familien. Das ist nicht sozial. Einen Kompromiss, der sich ausschliesslich an der Deplafonierung der Ehepaarrenten orientiert, könnte ich mir vorstellen, einem solchen könnte ich auch zustimmen.