Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-09-14
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-14
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen hier mit meiner Ratskollegin Liliane Maury Pasquier den Antrag, beim heutigen Frauenrentenalter zu bleiben, im Wissen darum, dass wir mit diesem Antrag hier keine Chancen haben. Das war aber, daran muss ich Sie erinnern, vor zwölf Jahren bei der Erstauflage der 11. AHV-Revision nicht anders. Im Bundeshaus war und ist es chancenlos, beim bisherigen Rentenalter zu bleiben; bei wichtigen Teilen der Bevölkerung sah und sieht es aber anders aus.
Sie haben wie ich selber letzte Woche sicher das Schreiben der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen erhalten. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen ist eine wichtige Institution, sie wahrt die Anliegen der Frauen in unserer Gesellschaft. Sie hat in diesem Schreiben an die Mitglieder des Ständerates neun aktuelle Gründe aufgelistet, weshalb heute das Frauenrentenalter 64 beibehalten werden soll.
Sie haben ebenfalls den Brief - auch er kam Ende letzte Woche an - des sogenannten Frauenbündnisses erhalten. Da finden sich Organisationen wie die der Bäuerinnen, wie die Landfrauen, der katholische Frauenbund und eben weitere Organisationen. Darin finden sich Frauenkommissionen und Frauenorganisationen der Gewerkschaften, die in den Gewerkschaften - das sei hier unterstrichen - eine grosse Rolle, auch eine matchentscheidende Rolle spielen, wenn es am Schluss darum geht, Entscheide über Referenden zu fällen und Parolen zu fassen. Alle diese Organisationen bitten uns, das Frauenrentenalter heute nicht nach oben zu verschieben und nicht auf 65 Jahre zu gehen.
Aus all diesen Schreiben und den Positionsbezügen, die uns aufrufen, beim bisherigen Frauenrentenalter zu bleiben, wird klar, dass nicht die Auffassung vertreten wird, das Frauenrentenalter solle in alle Ewigkeit bei 64 Jahren bleiben. Etwas wird aber klar zum Ausdruck gebracht: Solange es so ist, dass es in der wirtschaftlichen Realität der Erwerbsarbeit eine derart starke Lohndiskriminierung gibt, so lange weist die Heraufsetzung des Frauenrentenalters in die falsche Richtung.
Man kann sagen, dass man die Lohndiskriminierung auf anderen Wegen beheben solle. Diese Auffassung kann ich durchaus auch teilen. Wir werden dann den Tatbeweis dafür, dass Massnahmen getroffen werden und es auf dem Gebiet der Bekämpfung der geschlechtsbedingten Lohndiskriminierung endlich weitergeht, in einer kommenden Legislatur erbringen können. Die tieferen Löhne der Frauen, die schlechteren Arbeitsbedingungen für die Frauen haben aber Folgen für die Altersvorsorge. Sie führen dazu, dass auch die Altersrenten der Frauen schlechter sind, die Absicherung durch Renten schlechter ist als bei den Männern. Bei der AHV hat sich seit der Einführung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften wie auch des Splittings einiges getan, aber bei der beruflichen Vorsorge liegen die Dinge im Argen. Die durchschnittliche Absicherung durch Renten der beruflichen Vorsorge ist bei Frauen nur halb so hoch wie bei Männern. Diese schlechtere Absicherung ist eine direkte Folge der tieferen Löhne, der Lohndiskriminierung der Frauen und auch ein Reflex der Tatsache, dass die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in unserer Gesellschaft nach wie vor schwergewichtig Frauensache ist.
Wir haben es gehört und waren uns einig darüber - es gab hier keine abweichenden Stimmen -, dass der zeitliche Horizont des Projekts Altersvorsorge das Jahr 2030 ist. Das ist auch ein Horizont, bei dem man eigentlich anvisieren könnte und realistischerweise anvisieren müsste, dass die Gleichstellung der Frauen in der Welt der Erwerbsarbeit weiter fortgeschritten sein wird. Dann wäre der Zeitpunkt gekommen, in dem diese Frage wieder neu diskutiert werden muss, in dem diese Frage der Angleichung des Rentenalters sich in einer anderen Art und Weise stellt als heute. Wenn man von den heutigen Realitäten ausgeht - diese sind ja massgebend für uns -, dann bedeutet die Heraufsetzung des Frauenrentenalters nichts anderes als eine empfindliche Verschlechterung der Situation beim Rentenalter für die meisten Frauen. Spätestens in einer Volksabstimmung über diese Frage wird man auch merken, dass die Heraufsetzung des Frauenrentenalters auch eine Verschlechterung für die Ehemänner bedeutet. Das war bereits im Abstimmungskampf 2004 klar. Es ist erstaunlich, aber es ist offenbar so, dass der Altersabstand zwischen Frauen und Männern, wenn geheiratet wird, im Schnitt zwei bis drei Jahre ist - so viele Jahre sind die Frauen statistisch gesehen jünger als die Männer. Es kommt dazu, dass die Männer ein Jahr länger warten müssen, also bis 66, bis die Ehepaarrente fliesst.
Es kommt etwas Weiteres hinzu: Bundesrat Berset hat bereits darauf hingewiesen, dass wir eine Problematik nicht nur des gesetzlichen, sondern auch des faktischen Rentenalters haben. Wenn wir die soziale Realität betrachten, dann stellen wir fest, dass heute nach den Zahlen der letzten Statistik gerade einmal 25 Prozent der Frauen das heutige Rentenalter 64 erreichen. Wenn es um ein Ziel geht, dann wäre es doch das, dass das reale Rentenalter dem gesetzlichen angenähert werden sollte. Diese Aufgabe allein schon ist anspruchsvoll. Wenn die Realität auf dem heutigen Arbeitsmarkt nicht ausgeblendet wird, kann man nicht übersehen, dass 64-jährige Frauen auf dem heutigen Arbeitsmarkt sicher nicht gefragter sind als 64-jährige Männer. Für beide ist die Situation schwierig, vor allem in tieferen Lohnkategorien, doch immer öfter auch in höheren. Das sollte ein weiterer Grund sein, den Antrag, beim bisherigen Rentenalter zu bleiben, mindestens argumentativ ernst zu nehmen.
Ich möchte noch ein weiteres Anliegen kurz thematisieren, das aber nicht die gleiche materielle Bedeutung hat bzw. im Grunde genommen materiell überhaupt keine Bedeutung hat, aber doch einen wichtigen Punkt beschlägt, den sich auch der Nationalrat nochmals überlegen sollte: Der Bundesrat möchte ja den Begriff "Rentenalter" durch den Begriff "Referenzalter" ersetzen. Es stellt sich die Frage, ob das am Schluss wirklich eine schlaue Idee ist, auch wenn es hier nicht um einen materiellen Entscheid geht. Im Ergebnis heisst ja "Referenzalter" nichts anderes als "Rentenalter". Die Leute sprechen heute vom Rentenalter, sie werden auch in Zukunft vom Rentenalter sprechen, wie man immer vom Rentenalter gesprochen hat. Das Wort "Referenzalter" ist semantisch eigentlich bedeutungsleer, denn mit "Referenz" verweist man ja auf etwas. Wenn es um die Mündigkeit geht, ist ein Referenzalter etwas ganz anderes, als wenn es ums Rentenalter geht. Das Wort "Referenz" verweist einfach auf etwas, und dieses Etwas ist hier das Rentenalter. Warum sagt man hier nicht einfach deutsch und deutlich, was gemeint ist, nämlich das Rentenalter?
Und wenn man sagt, dass mit dem Begriff "Referenzalter" - das war ein Thema in der Kommission - symbolisch neue Flexibilitäten signalisiert werden sollen, dann muss ich sagen: Auch dafür braucht es diesen Gummibegriff letztlich nicht. Die neuen Flexibilitäten - das ist beim Eintreten, in wenigen Voten, aber immerhin, gesagt worden, und das ist unbestritten -, diese neuen Flexibilitäten, die mit dieser Vorlage geschaffen werden, sind alle positiv. Es ist ohnehin so, das darf man dieser Vorlage attestieren, vor allem auch der Arbeit, die für die Botschaft des Bundesrates geleistet worden ist: Es gibt viele Dinge, die vollkommen unbestritten geblieben sind und jetzt natürlich beleuchtet werden. Die neuen Flexibilitäten zwischen 62 und 70 Jahren sind alle positiv, inklusive der Möglichkeit des Teilrentenbezugs von 20 [PAGE 812] bis 80 Prozent. Das sind alles gute Dinge, die von der ganzen Kommission immer einstimmig begrüsst worden sind. Das sind Fortschritte im Rentensystem, die fällig sind und die zur Modernisierung unserer Sozialwerke beitragen. Aber auch hier, mit Blick auf die neuen Flexibilitäten, schafft der Begriff "Referenzalter" inhaltlich keinen Mehrwert und sprachlich höchstens Verwirrung.
Aber jetzt habe ich doch etwas lange rund um diese semantische Frage gesprochen. Zentral ist, dass die Frage des Frauenrentenalters ernst genommen wird. Es ist klar, auch diese Frage wird am Schluss vor dem Hintergrund der übrigen Entscheide beleuchtet werden. Sie dürfen aber Folgendes nicht unterschätzen, auch nach den Reaktionen auf den Kommissionsentscheid - ich hatte hier ja bereits sehr lebendige Kontakte -: Die Frage des Frauenrentenalters ist auch die Frage der sozialen Schicht, die betroffen ist. Die Frage des Frauenrentenalters in der sozialen Realität dürfen Sie nicht unterschätzen: Verkäuferinnen beispielsweise reagieren sehr empfindlich, sehr sensibel auf diese Frage. Diese Frage ist in der Bevölkerung stark präsent. Auch das Thema Ehemänner dürfen Sie in dieser Frage nicht unterschätzen. Es gibt eine Dynamik, die Sie ja spüren und auch sensibel zum Ausdruck gebracht haben, wenn es darum geht, das Rentenalter 65 nicht zu erhöhen. Es ist bereits bei diesem Punkt für die Betroffenen eine sehr wichtige Sache.
In diesem Sinne bitte ich Sie, mit der Argumentation auch der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen und der Organisationen, die uns geschrieben haben, in diesem Punkt beim bisherigen Zustand zu bleiben. Kollegin Keller-Sutter hat gesagt, bei den Witwenrenten brauche es vielleicht irgendwann eine Revision, aber die Zeit sei nicht reif. Ich meine, dasselbe kann und darf hier gesagt werden.