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Maurer Ueli · Bundesrat · 2015-09-14

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-14

Wortprotokoll

Ich möchte mich vorab für die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihrer Kommission bedanken. Es ist im Laufe der Beratungen und der Differenzbereinigungen nun ein Gesetz entstanden, das für die Arbeit des Nachrichtendienstes eine seriöse Basis bildet. Vielen Vorbehalten, die anfangs noch bestanden haben, konnte damit entgegengewirkt werden.

Zu Artikel 36: Bei Absatz 1 hält Ihre Kommission am ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates fest. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen, weil wir ebenfalls der Meinung sind, dass dieses Eindringen in Computersysteme und -netzwerke in den Fällen, wie sie in Absatz 1 geschildert werden, nur durch den Bundesrat entschieden werden und hier keine Delegation erfolgen sollte. Hier schaffen Sie mit dem Festhalten eine Differenz zum Nationalrat, der eine Delegation vorgesehen hat. Wir sind aber klar der Meinung, dass Sie hier weiter festhalten und dem Bundesrat folgen sollten. Hier haben wir keine Differenz.

Bei Absatz 2 hat Ihre Kommission auf der Basis des Entscheides des Nationalrates den Text angepasst. Wir sind der Meinung, dass die Fassung von Bundesrat und Nationalrat die richtige Ausgangslage für diesen Absatz 2 ist, indem mit dieser Fassung beim Eindringen in Systeme nicht das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid fällen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Haltung dazu ausführlich dargelegt, der Präsident Ihrer Kommission ist darauf eingegangen. Sie haben den Text noch ergänzt und beantragt, dass auch hier in politisch heiklen Fällen nicht nur die Einwilligung des Vorstehers des VBS, sondern auch eine Konsultation des EDA und des EJPD notwendig ist. Damit haben Sie eine Kohärenz zu den übrigen Artikeln dieses Gesetzes geschaffen. Diese Voraussetzungen sind jetzt eigentlich durchgängig gegeben. Aus dieser Sicht ist das zu begrüssen.

Es kann allenfalls die Arbeit des Nachrichtendienstes im Einzelfall etwas erschweren. Hier werden wir dann in der Praxis eine Lösung finden müssen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn wir in einem Entführungsfall - Entführungen finden ja in nichtstabilen Staaten statt, da hat man kaum einen Ansprechpartner - aufgrund der Sicherheit der entführten Person in Systeme eindringen müssen, können das allenfalls mehrere Systeme mit verschiedenen Tätern sein. Deshalb müssen wir hier wohl eine globale Lösung suchen, die wir noch mit dem Sicherheitsausschuss, also mit den betroffenen Departementen, und mit der GPDel absprechen müssen.

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die Ergänzung, die Ihre Kommission angebracht hat, sinnvoll und richtig ist. Wir werden dann im Konkreten die Praxis miteinander definieren müssen.

Ich bitte Sie auch hier, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen.