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Hess Hans · Ständerat · 2001-12-11

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-11

Wortprotokoll

Der Nationalrat stimmte am 17. September 2001 mit 90 zu 78 Stimmen der Parlamentarischen Initiative Hämmerle zu. Die Vorlage verlangt Änderungen im Postorganisationsgesetz (POG), im Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) und im SBB-Gesetz. Damit sollen die drei Unternehmungen verpflichtet werden, in der ganzen Schweiz flächendeckend Arbeits- und Ausbildungsplätze anzubieten. Weiter darf ein Abbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht regional einseitig erfolgen. Neue Arbeitsplätze sind regional ausgeglichen zu schaffen.

Mit 7 zu 4 Stimmen empfiehlt Ihnen unsere Kommission, auf die Vorlage nicht einzutreten, im Wesentlichen aus folgenden Überlegungen: Vor wenigen Jahren haben die eidgenössischen Räte die PTT-Reform und die Bahnreform beschlossen, und diese Reformen sind per 1. Januar 1998 bzw. 1. Januar 1999 wirksam geworden. Diese Reformen bedeuten zusammengefasst Folgendes:

1. Die drei Unternehmungen werden dem Wettbewerb ausgesetzt und müssen sich gegen in- und ausländische Konkurrenz behaupten.

2. Die drei Unternehmungen müssen - im Falle der SBB unter Berücksichtigung der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen - die Eigenwirtschaftlichkeit erreichen. Sie haben - im Unterschied zu früher - keinerlei Anspruch auf Defizitdeckung.

3. Post und SBB erhalten politische Zielvorgaben für die flächendeckende Grundversorgung, für den Service public. Im Falle der Swisscom gelten diese Zielvorgaben für eine Übergangsperiode von fünf Jahren. Anschliessend wird die Grundversorgung öffentlich ausgeschrieben.

Diese vom Gesetzgeber festgelegten Ziele - flächendeckende Grundversorgung, Wettbewerbsfähigkeit und Eigenwirtschaftlichkeit - sind anspruchsvolle Ziele. Sie verlangen in allen drei Unternehmungen Restrukturierungen und Rationalisierungen. Dabei nehmen die Unternehmungen sowohl beim Abbau von Stellen als auch bei der Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen auf die regionalen Bedürfnisse Rücksicht, soweit dies betriebswirtschaftlich vertretbar ist.

Die Parlamentarische Initiative ist aus einer aktuellen politischen Situation heraus entstanden, in welcher der Stellenabbau der drei Unternehmungen beunruhigende Ausmasse annahm.

Zur gleichen Zeit wurden auch Standesinitiativen der Kantone Graubünden, Wallis, Tessin und Schaffhausen betreffend einen nationalen Kohäsionsfonds eingereicht. Aus diesen ging eine Motion unseres Rates hervor, die den Bundesrat beauftragte, der Erhaltung der Arbeitsplätze und der Kohäsion unseres Landes unabdingbare Beachtung zu schenken.

All diese Vorstösse haben sicher einiges bewirkt: Die Sensibilität in den Unternehmungen für regionale Bedürfnisse ist zwischenzeitlich nämlich stark gewachsen, die Zusammenarbeit zwischen den drei Unternehmungen, den betroffenen Kantonen und Bundesstellen wurde verbessert, die Post, die SBB und die Swisscom haben mehrfach gezeigt, dass sie auch in Randregionen neue Arbeitsplätze schaffen, wenn dies technologisch und betrieblich möglich ist.

Einige Beispiele: Die SBB haben ihr neues Kundenservicecenter für den Güterverkehr in Freiburg geschaffen und dasjenige für den Personenverkehr in Brig. Die Post hat die Servicecenter von Postfinance in Bulle, Netstal, Bellinzona, Delémont und Biel und die Dispositionszentrale von Publicar - das sind die Rufbusse - in Delémont angesiedelt. Die Swisscom hat neue Call- und Servicecenter für das Fix- und Mobilnetz und eine Finanzabteilung, gesamthaft über 70 Arbeitsplätze, in Bellinzona und ein Callcenter für Mobiltelefonie in Chur, ebenfalls gegen 70 Arbeitsplätze, neu geschaffen.

In den letzten Jahren ist das Bewusstsein der drei Unternehmungen für die regionalen Aspekte stark gewachsen. Was sich aber alle drei Unternehmungen nicht leisten können, ist, künstlich Arbeitsplätze aufrechtzuerhalten, die technologisch nicht mehr nötig oder betriebswirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sind. Alle drei Unternehmungen müssen ihre Arbeitsplätze dort ansiedeln, wo die Dienstleistungen nachgefragt werden, bzw. dort, wo die Produktionsabläufe dies erfordern.

Beispiel SBB: Bei den SBB fallen viele Arbeiten an den Ausgangs- und Endpunkten der Zugsleistungen an. Das ist nicht zwingend in den Zentren, aber auch nicht zwingend in Randregionen, sondern eben dort, wo die Züge enden. Die Standorte für das Zugspersonal müssen zudem laufend an die Entwicklung des Fahrplanes und damit an die Kundenwünsche angepasst werden. Eine Arbeitsplatzpolitik der SBB, welche sich nicht auf die Produktionsabläufe und die Entwicklung der Kundenbedürfnisse abstützt, würde der Wettbewerbsfähigkeit der SBB und damit dem ganzen öffentlichen Verkehr in der Schweiz schaden. Dies würde es beispielsweise den SBB im Güterverkehr, wo diese in einem äusserst harten Wettbewerb mit dem Strassentransport stehen, verunmöglichen, den Verlagerungsauftrag wirksam umzusetzen.

Die Umstrukturierung dieser drei Unternehmungen ist unausweichlich. Anlässlich unserer Sitzung liess sich die Kommission über die flankierenden regionalpolitischen Massnahmen des Bundes orientieren. Gemäss Ausführungen von Hans Werder, Generalsekretär des UVEK, hat das UVEK zusammen mit dem EVD schon vor etwa zwei Jahren die regionalen Auswirkungen untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass einzelne ohnehin schon mit Problemen kämpfende Randregionen vom Abbau der Stellen besonders stark betroffen sind. Der Bundesrat hat deshalb im August 2000 ein besonderes Paket von flankierenden regionalpolitischen Massnahmen verabschiedet. Damit sollen nicht künstlich bestehende, nicht mehr sinnvolle Arbeitsplätze erhalten bleiben, sondern der Bundesrat will gezielt die Voraussetzung für neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze schaffen.

Das Paket sieht Massnahmen in folgenden fünf Bereichen vor:

1. Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung;

2. Unternehmensgründungen;

3. Grundstücke und Liegenschaften sowie weitere wirtschaftsnahe Infrastruktur;

4. touristische Projekte;

5. Stellenvermittlung.

Dieses Programm basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den drei Unternehmungen SBB, Post und Swisscom, den Kantonen - vertreten durch die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren - und dem Bund. Die Koordination der Massnahmen erfolgt durch einen Steuerungsausschuss, in welchem der Präsident der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, die drei Unternehmungen und die Direktionen der betroffenen Bundesämter vertreten sind. Gemäss Ausführungen von Herrn Hans Werder zeigt eine erste Bilanz dieser Massnahmen nach einem Jahr, dass vor allem in den Bereichen Ausbildung, neue Technologien und Unternehmensgründungen einige vielversprechende Möglichkeiten bestehen. Es sind insgesamt gegen dreissig Projekte in Bearbeitung. Ein Programm in den Südalpentälern in den Kantonen Tessin, Graubünden, Uri und Wallis heisst "Moving Alps". Damit werden Schulen, Privaten sowie KMU Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Telekombereich eröffnet. Dieser ist besonders geeignet für Randregionen, weil die Distanzen da keine Rolle spielen. Es gibt auch ein Projekt touristischer Kreise im französischsprachigen Jurabogen unter dem Titel "Watch Valley". Nach Aussagen des Generalsekretärs ist die Zusammenarbeit der Partner in diesen Programmen sehr gut; einige vielversprechende Projekte sind angelaufen.

Die Mehrheit unserer Kommission liess sich davon überzeugen, dass mit den bereits angelaufenen flankierenden Massnahmen des Bundes die Ziele der nationalen Kohäsion besser, rascher und effizienter erreicht werden können, als mit der in der Parlamentarischen Initiative Hämmerle vorgeschlagenen Gesetzesrevision. Die Mehrheit unserer Kommission kam zum Ergebnis, dass insbesondere sechs [PAGE 958] Gründe gegen eine gesetzlich verankerte Pflicht zum flächendeckenden Arbeits- und Ausbildungsplatzangebot sprechen:

1. Das Angebot muss an den Kundenbedürfnissen, an den spezifischen Produktionsabläufen der Unternehmungen und an den technologischen Gegebenheiten orientiert sein. Eine gesetzliche Verpflichtung zu einer regional ausgeglichenen Arbeitsplatzverteilung ist zu schematisch und trägt diesen Aspekten zu wenig Rechnung.

2. Eine gesetzliche Verpflichtung nur von Swisscom, Post und SBB ist wettbewerbsverzerrend, weil die direkten in- und ausländischen Konkurrenten keine derartigen Auflagen haben.

3. Die Parlamentarische Initiative, das ist der entscheidende Punkt, beantwortet die Frage nicht, wer für die zusätzlichen Kosten für eine über das betriebswirtschaftlich Vertretbare hinausgehende Arbeitsplatzpolitik aufkommen soll.

Im Bericht der nationalrätlichen Kommission heisst es: "Sie (die Initiative) hätte jedoch eine Erhöhung des betriebswirtschaftlichen Aufwandes der drei betroffenen Unternehmungen zur Folge." Im Bericht wird aber nicht gesagt, wer diesen Aufwand tragen soll. Post und SBB sind hiezu sicher nicht in der Lage. Wir müssen froh sein, wenn diese Unternehmungen ohne die zusätzlichen Auflagen keine roten Zahlen schreiben.

4. Es besteht das Risiko, dass die neuen Gesetzesbestimmungen in der konkreten Anwendung zur Aufrechterhaltung von überholten Strukturen führen. Wie alle vergleichbaren Erfahrungen im In- und Ausland zeigen, ist aber eine Politik der künstlichen Strukturerhaltung längerfristig nicht tragfähig, da sie die Probleme vor sich herschiebt, statt den unausweichlichen Strukturwandel aktiv zu gestalten.

5. Es ist nicht nachvollziehbar, warum von den verschiedenen öffentlichen Betrieben des Bundes nur die in der Parlamentarischen Initiative erwähnten solche Auflagen erhalten sollen.

6. Die vorgesehene gesetzliche Regelung wird bei der Umsetzung in der Praxis erhebliche Probleme verursachen. So stellt sich die Frage der Sanktionen, wenn sich die Unternehmungen nicht an diese Bestimmungen halten. Im Weiteren unterlässt es das Gesetz, klar zu sagen, was unter einer Region zu verstehen ist und in welcher Frist allenfalls abgebaute Arbeitsplätze wieder zu kompensieren sind.

Aus all den dargelegten Gründen ersuche ich Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zu folgen.