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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2015-09-15

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-15

Wortprotokoll

Das Konzept der Flexibilisierung bringt enorm viele Vorteile. Ich stehe voll hinter diesem Konzept, so, wie ich auch hinter der Idee eines Referenzalters stehe - ich habe auch für die Erhöhung des Referenzalters für Frauen gestimmt. Zu diesem Konzept des Bundesrates in Bezug auf den flexiblen Altersrücktritt gehört auch diese Idee der sozialen Abfederung.

Schauen wir das Konstrukt der Flexibilisierung an: Wir wollten Anreize in Bezug auf den späteren Altersrücktritt setzen. Wir haben das auch gemacht, indem wir z. B. neu die Möglichkeit bieten, die Distanz bis zur maximalen Rente noch aufzuholen, indem über das Referenzalter von 65 hinaus gearbeitet wird. Beim Vorbezug, wo wir uns jetzt thematisch befinden, soll eine soziale Abfederung eingefügt werden. Diese Möglichkeiten des Vorbezugs sollen sozial ausgestaltet werden. Damit soll der frühzeitige Altersrücktritt für bestimmte Personengruppen ganz gezielt ermöglicht werden - im Wissen darum, dass es dieser Personengruppe ohne eine soziale Abfederung aus verschiedenen Gründen, vor allem finanzieller Art, gar nicht möglich sein würde, von dieser Möglichkeit des flexiblen Altersrücktritts zwischen 60 und 70 zu profitieren.

Welche Kriterien sprechen dafür, dass ein frühzeitiger Altersrücktritt sinnvoll ist und auch nötig sein kann? Diese Kriterien sind ein langes Arbeitsleben, eine kürzere Lebenserwartung und eine Situation, in der man es sich finanziell nicht aus eigener Kraft leisten kann, weil die Einkommen tief sind, weil der Zugang zur zweiten Säule als Ergänzung vielleicht sehr eingeschränkt oder nicht vorhanden ist usw. Paradoxerweise ist aber genau diese Personengruppe heute mehrfach benachteiligt. Schauen wir die Situation von Personen an, die früh zu arbeiten begonnen haben und keine grossen Einkommen erzielen: Wir sehen, dass diese Personen schon vor dem 21. Altersjahr AHV-Beiträge einbezahlt haben, weil die Beitragspflicht der AHV eben bereits mit [PAGE 842] 18 Jahren beginnt. Sie haben aber von diesen Jugendbeitragsjahren heute gar nichts, weil diese bei der Rentenberechnung keine Rolle spielen. Es sind also eigentlich Solidaritätsbeiträge, denen keine konkreten Leistungen gegenüberstehen.

Bei diesen Leuten sollen die Beitragsjahre zwischen 18 und 21 bei der Rentenberechnung angerechnet werden - das ist die Idee des Bundesrates - und beim Vorbezug zu einem kleineren versicherungstechnischen Abzug führen. Dies soll gemäss dem Entwurf des Bundesrates immer nur unter der Voraussetzung geschehen, dass sie keine hohen Einkommen erzielen, also nicht mehr als rund 50 000 Franken verdienen. Das ist eine sehr restriktive Version, und ich möchte Sie bitten, zumindest diese soziale Abfederung zu beschliessen.

Ich will auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Die Botschaft zeigt deutlich auf, dass ausgerechnet Personen, die früh in die Erwerbsarbeit einsteigen, die häufig in anstrengenden Berufen zu niedrigen Löhnen arbeiten und erst noch eine kürzere Lebenserwartung haben, sich eine Frühpensionierung kaum leisten können. Dabei sind es eigentlich diese Personengruppen, die es verdient hätten, einen frühzeitigen Rücktritt aus dem Berufsleben zu planen. Das war die Intention des Bundesrates: Er will dieser Personenkategorie mit langer Erwerbskarriere und tiefen Löhnen bei der Frühpensionierung entgegenkommen.

Die Unterstützung für die Frühpensionierung soll nicht mit der Giesskanne verteilt werden. Es sind sehr restriktive Kriterien, die hier vorgeschlagen werden. Sie sind in meinen Augen fast zu restriktiv, aber angesichts der Aufwendungen, die dafür gesprochen werden, in ihrem beschränkten Ausmass vertretbar. Darum gehe ich mit meiner Minderheit auch nicht über das hinaus, was der Bundesrat vorschlägt. Aber ich möchte Sie doch bitten, zumindest diese soziale Abfederung zu unterstützen.

Ich möchte Sie daran erinnern - es wurde gestern bereits gesagt, als wir über das Referenzalter gesprochen haben und über dessen Erhöhung für Frauen auf 65 Jahre -, dass diese soziale Abfederung zu drei Vierteln Frauen zugutekommt. Denn die Frauen sind in diesem Bereich stärker vertreten, sie sind stärker betroffen von der Kumulation der tiefen Einkommen mit den anderen Kriterien. Es ist auch wichtig, im Auge zu behalten, dass mit dieser Massnahme ein Entgegenkommen gegenüber den Frauen möglich ist, die die Erhöhung des Referenzalters am Ende ebenfalls mitzutragen haben.

Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, dem Bundesrat zu folgen und die Mittel für diese sehr restriktive, aber wirksame Unterstützung einer ganz bestimmten Personengruppe zu sprechen, damit auch diese die Möglichkeit hat, frühzeitig aus dem Berufsleben zurückzutreten.

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