AB 187049
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-15
Wortprotokoll
Wir haben ja einiges schon beim Eintreten ausführen können, ich möchte einfach noch einmal an die Gesamtlage dieses Sozialwerks erinnern. Wir haben es gesagt: Für das Jahr 2014 ist das Umlageergebnis zum ersten Mal negativ. Wir haben 2020, das ist morgen, eine Finanzierungslücke von ungefähr 700 Millionen Franken jährlich. Wir haben für 2030 aufgrund der Babyboomer - ich habe es gestern gesagt, das sind alles Menschen, die schon leben und ihre Ansprüche haben - eine Finanzierungslücke [PAGE 824] von 8,3 Milliarden Franken jährlich. Es sind 8,3 Milliarden Franken jährlich!
Ich wiederhole diese Zahlen noch einmal, einschliesslich der Zahl, die ich bezüglich BVG genannt habe, dass nämlich heute jeder neue Rentner, jede neue Rentnerin durchschnittlich 40 000 Franken mehr bezieht, als er selber oder sie selber im BVG angespart hat. Ich erwähne diese Zahlen noch einmal, um daran zu erinnern, dass das primäre Ziel dieser Revision eine Sanierung, eine Stabilisierung der AHV-Renten ist, damit auch in der Zukunft gleiche Renten finanziert werden können. Es geht also um eine Stabilisierung.
Aus dieser Stabilisierungs- und Sanierungsvorlage ist nun plötzlich in der Schlussphase der Beratungen eine Ausbauvorlage geworden, und dazu müssen wir hier letztlich einen Entscheid fällen. Weshalb ist dieser Ausbau nach Meinung meiner Minderheit II nicht richtig? Er ist finanzpolitisch nicht richtig, er ist aber auch im System nicht richtig und muss ganz sicher noch einmal intensiv im Zweitrat beraten werden.
Ich habe es gesagt: Das Konzept ist zum Ersten zumindest zum Teil ein Leistungsausbau, indem ja alle Neurentner erfasst werden - nicht einfach nur diejenigen, die BVG-Verluste zu tragen haben, also diejenigen, die eine BVG-Anwartschaft haben, sondern alle.
Das Konzept entspricht zum Zweiten einem Giesskannenprinzip, ich komme am Schluss darauf zurück. Man hat in der Kommission ein Bedarfskonzept beispielsweise kaum diskutiert, es ist also ein Giesskannenprinzip, ein Konzept, das für alle Neurentner und Neurentnerinnen gilt, losgelöst von ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft.
Es ist zum Dritten ein Konzept, das ein neues Finanzierungsproblem schafft. Natürlich gibt es kurzfristig auf 2030 eine Stabilisierung. Ja, diese Variante ist, wie gestern und heute Morgen auch schon gesagt wurde, sogar günstiger als die bundesrätliche. Damit wird aber verschleiert, dass ab 2030 mit dem Renteneintritt der Babyboomer ein neues Finanzierungsproblem geschaffen wird, indem es beim Stand des AHV-Fonds von 2030 bis 2035 viel schneller hinuntergeht und dort massive Defizite erwartet werden. Dieses neue Finanzierungsproblem müssen wir, auch wenn wir keine längerfristigen definitiven Zahlen haben, im Auge behalten. Nur das wäre eine verantwortliche Sanierung dieser AHV.
Viertens gibt es hier eine ungute Vermischung der ersten und der zweiten Säule, was eine Dynamik entwickelt, die auch bei zukünftigen Reformen dahin führen wird, dass immer mehr der ersten Säule angelastet wird und dieses sehr bewährte, stabilisierende Konzept der Umlagefinanzierung und des entsprechenden Ansparverhaltens langsam, aber sicher erodiert. Das wäre ausserordentlich bedauerlich, denn die Stärke, auch die internationale Stärke des Schweizer Systems hat mit der gleichen Kraft und der Autonomie dieser unterschiedlichen Säulen zu tun.
Schliesslich muss man fünftens einfach festhalten, dass der hier vorgeschlagene Ausbau mehr kostet, als die strukturellen Änderungen einbringen, die wir hier mit so viel Anstrengungen anbringen und mit 65/65 erreichen wollen. Man gibt also gleich wieder aus, was man für die Sanierung eigentlich beiseitelegen sollte.
Lassen Sie mich nun noch einige vielleicht auch neue Elemente anfügen, die in der gestrigen Auseinandersetzung noch nicht zur Diskussion gelangt sind. Ich möchte da zunächst einmal auf die Ergänzungsleistungen zu sprechen kommen. Die waren - vielleicht sehr typisch - bisher praktisch kein Thema, weder bei der Eintretensdebatte noch in der gestrigen Detailberatung. Die Ergänzungsleistungen sind aber ein ganz wichtiger Teil des Gesamtkonzeptes, indem diejenigen, denen die erste und die zweite Säule, allfällige Kapitalerträge nicht zum Leben reichen, Anspruch auf existenzsichernde Ergänzungsleistungen haben. Man hat also kaum diskutiert, ob es nicht ein Bedarfskonzept unter Einbezug der Ergänzungsleistungen geben sollte anstatt die Giesskanne für alle. Auch das müsste bei einer nächsten Diskussion im Zweitrat diskutiert werden. Ich verweise nur en passant auf Folgendes, was ich nicht sehr gerne tue, da ich doch nicht polemisieren will: Dieses Giesskannenkonzept mit den 70 Franken, also 840 Franken pro Jahr - natürlich proportional angepasst an die kleinen Renten -, führt dazu, dass Hunderttausende von kleinen Renten unter 1500 Franken, deren Bezüger im Ausland sind, ins Ausland exportiert werden. Das ist ja bekanntlich bei den Ergänzungsleistungen nicht der Fall.
Es würde mich interessieren, Herr Bundesrat Berset, was Sie sagen, wenn Sie noch auf diesen Punkt eingehen. Nach meinen Zahlen sind es ungefähr 600 000 Renten, die jeweils unter 1500 Franken liegen, deren Bezüger sich heute im Ausland befinden. Auch hier gibt es einen Bereich, der aus meiner Sicht zu wenig von der Kommission thematisiert wurde, nämlich das Bedarfskonzept gegen das Giesskannenkonzept; dieser Bereich sollte im weiteren Verlauf des Geschäfts angegangen werden.
Schliesslich gibt es ein paar Ungereimtheiten, die mir erst im Nachgang aufgefallen sind, weil das Konzept in der Kommission sehr spät auf den Tisch gekommen ist. Zum Beispiel stellt sich die Frage, weshalb die 70 Franken, wenn sie schon gesprochen werden, dann nicht erst für die Nach-Übergangsgeneration relevant werden. Die Übergangsgeneration ist ja ausfinanziert. Aber man kommt nun sozusagen mit einem doppelten Bonus. Die Übergangsgeneration ist ausfinanziert, und sie erhält noch 70 Franken dazu. Wenn schon, hätte die Mehrheit das anpassen müssen. Das zeigt, dass man diesen Pakt etwas zu schnell, zu unüberlegt geschlossen hat und sich nicht wirklich Gedanken darüber gemacht hat, was es für das Gesamtsystem AHV/BVG wirklich bedeutet, wenn die Kompensation von der zweiten Säule plötzlich in die erste Säule verschoben wird. Auch dies - zum Beispiel die Inkohärenz bezüglich der Übergangsgeneration - müsste noch einmal diskutiert werden.
Insgesamt geht das Konzept weit über das ursprüngliche Ziel dieser Vorlage, nämlich eine Stabilisierung und Sanierung, nicht ein Ausbau, hinaus. Das ist nicht ausgereift; es kostet, es kreiert ein neues Kostenproblem zuhanden der nächsten Revision.
Deshalb würde ich Sie mit der Minderheit sehr bitten, diesem Konzept nicht zuzustimmen, sondern es abzulehnen, inklusive der Schuldenbremse. Ich bitte Sie dann, auch offen dafür zu sein, dass das abgespeckte Konzept, das wir von Anfang an verfolgt haben und das viele positive Elemente hat, im Zweitrat beraten wird. Dort kann beispielsweise das Problem der Ehepaarrenten noch einmal diskutiert werden. Aber in dieser Form, angesichts der Kostenfolgen und der Systembrüche, ist es nicht richtig, dieses Konzept heute zu verabschieden.
Ich beantrage Ihnen, die gesamte Vorlage, die ohne den nichtsystemkonformen AHV-Ausbau sehr positive Elemente hat, weiter für die Beratung im Zweitrat bereitzumachen.