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AB 187051

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-15

Wortprotokoll

Ich möchte noch einmal festhalten: Was die Mehrheit hier vorlegt, ist kein Zuschlag, das ist eine andere Abfederung der Umwandlungssatzsenkung. Wenn Sie dem Konzept gemäss der Minderheit I (Rechsteiner Paul) folgen, dann haben Sie einen Zuschlag von 70 Franken für alle Rentnerinnen und Rentner, nicht nur für die Neurentner. Dann verlassen wir aber dieses Konzept der Abfederung. Deshalb muss man diesen Minderheitsantrag ablehnen.

Unsere Lösung zur Abfederung der Umwandlungssatzsenkung, die, wie wir gehört haben, eine Renteneinbusse von 12 Prozent bedeuten würde, ist einfach anders. Nicht mit mehr Mitteln, sondern mit weniger Mitteln haben wir versucht, das Leistungsniveau zu halten: mit der Senkung des Koordinationsabzuges von sieben Achteln auf drei Viertel, mit dem früheren Obligatorium ab 21 Jahren, mit Zuschüssen in den Sicherheitsfonds und ohne Senkung der Eintrittsschwelle, aber mit einer Besserstellung von Teilpensen. Dann bleibt noch ein grosser Teil, der nicht abgedeckt ist. Das haben wir aufgrund der Erfahrungen, die wir 2010 gemacht haben, so gelöst. Denn als wir damals den Umwandlungssatz in nur einem Schritt von 6,8 auf 6,4 Prozent senken wollten, sind wir in allen Kantonen, in konservativeren wie in moderneren, ganz klar mit Mehrheiten von fast drei Vierteln der Stimmen unterlegen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie schlussendlich nur noch eine Handvoll Parlamentarier bereit waren, an Podien aufzutreten, weil man überall gespürt hat, dass Rentensenkungen nicht goutiert werden.

Jetzt wurde gesagt, dies sei ein Giesskannenkonzept. Ich wehre mich dagegen, dass die AHV als Giesskanne betrachtet wird. Sie ist tatsächlich der Grundsockel unserer Altersvorsorge, aber alle zahlen auf ihre Einkommen Beiträge. Auch wer Millionen verdient, muss Beiträge an die AHV bezahlen, erhält aber nur eine limitierte Rente. So funktioniert dieses Sozialwerk. Man kann dem nicht Giesskanne sagen, weil alle nachher ihre Rente erhalten. Die AHV als Giesskanne zu betrachten, den Grundsockel der Altersvorsorge, das finde ich dicke Post, das muss ich sagen.

Sie haben von Kollege Graber Konrad gehört, dass das Konzept des Bundesrates von den Sozialpartnern viel mehr verlangt. Die zusätzlichen Lohnprozente werden aber nicht zusätzlich ausgewiesen. Wir sagen hier, wenn wir diese Kompensation über die AHV machten, dann brauche es 0,3 Lohnprozente. So wird es separat ausgewiesen. Aber wenn wir die Beitragsbasis verbreitern - und das kostet 3,2 Milliarden Franken -, wird das von den Sozialpartnern bezahlt. Das entspricht dann 0,8 Lohnprozenten, die einfach in den anderen Lohnprozenten verschwinden, und kein Mensch regt sich da auf. Das ist die günstigere Lösung für die Wirtschaft. Es ist die günstigere Lösung, nicht zuletzt auch, weil wir weniger Mehrwertsteuerprozente brauchen.

Das Ziel ist die Stabilisierung der Altersvorsorge. Für die Mehrheit der Kommission heisst Stabilisierung, dass wir diese Neuerungen möglichst rasch durchbringen: Rentenalter 65 für alle, dafür breite Flexibilisierung des Rentenbezugs und Senkung des Umwandlungssatzes. Wir wissen alle, dass diese Senkung ein wichtiges Anliegen ist, ein wichtiger Schritt, weil der dritte Beitragszahler, die Zinsentwicklung, ja auf einem absoluten Tiefpunkt ist, worunter viele Pensionskassen leiden.

Es wird gesagt, das Konzept sei eine ungute Mischung. Diese Mischung zwischen erster und zweiter Säule ist jedoch gar nicht so neu. Wir haben einmal darüber abgestimmt, dass die beiden Säulen zusammen 60 Prozent des zuletzt verdienten Lohnes erreichen müssten. Man richtet immer den Blick auf die Altersvorsorge als Ganzes. Deshalb bin ich dankbar, dass wir hier jetzt eine Vorlage haben, bei der die erste und die zweite Säule miteinander revidiert werden. Das ist ja auch gerade der Vorteil, dass wir damit mehr Möglichkeiten haben, um Belastungen auszugleichen, und das hat die Mehrheit der Kommission wahrgenommen.

Wenn man dem Konzept der Minderheit II (Gutzwiller) folgt, dann, das muss ich einfach sagen, wird die Senkung des Umwandlungssatzes nicht ausgeglichen. Dann gibt es erhebliche Renteneinbussen. Dann sind wir wieder gleich weit wie bei der letzten Abstimmung, die ja erst fünf Jahre her ist. Mit 72,7 Prozent hat die Bevölkerung in allen Kantonen gesagt, dass sie keine Rentenkürzungen akzeptiere.

Das Gesamtkonzept heisst in etwa: Ausgleich der Belastungen, der Rentensenkungen, kein Zuschlag, keine Aufbesserung - aber den Bestand in etwa so halten, damit wir bei der Abstimmung eine Chance haben. Ich bitte Sie, hier beide Minderheitsanträge abzulehnen und weiter dem Gesamtkonzept der Kommission zu folgen. [PAGE 826]

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