Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-12-11
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-12-11
Wortprotokoll
Ich gestatte mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen; mit Sicherheit wird das dann auch die Diskussion, mindestens soweit es meinen Beitrag betrifft, abkürzen.
Die Kommission hat die Rechtsgrundlage diskutiert und die Verfassungs- und Rechtmässigkeit der Vorlage bestätigt. Es geht darum, den Swisscoy-Einsatz über den 31. Dezember 2001 hinaus - das wäre der Zeitpunkt des ordentlichen Ablaufs des Einsatzes - bis zum 31. Dezember 2003 zu verlängern und im Rahmen dieser Verlängerung die Truppe nun ab dem 1. Oktober 2002 optimiert auszurüsten. Das heisst konkret mit einem Sicherungszug von etwa 50 Mann, ausgerüstet mit Sturmgewehren, Pistolen, Maschinenpistolen und Pfefferspray, dann mit fünf Radschützenpanzern Piranha mit Bordwaffe und Nebelwerfern und schliesslich mit einem Transporthelikopter Super Puma. Das sind die Elemente, die bereits in der Botschaft aufgeführt sind.
Es sind zu Recht verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Die Rechtsgrundlage ist wie gesagt gegeben, erst recht nach dem 10. Juni 2001. Weiter stellt sich immer die grundsätzliche Frage des Sinns dieses Einsatzes. Wir bleiben mit diesen 220 Mann im Rahmen des bisherigen Auftrags und damit auch loyal zu dem, was wir vor dem 10. Juni 2001 versprochen haben. Das Parlament wird sich im Rahmen des Armeeleitbildes dazu äussern können, wie weit hier allenfalls langfristig eine Erweiterung denkbar ist oder nicht. Im Moment steht das aber nicht zur Diskussion, wir sprechen nur von einer Optimierung der Ausrüstung. Die Truppe bleibt weiterhin als Dienstkompanie zur Unterstützung des österreichischen Verbandes im Einsatz und zugleich eingebettet in den Rahmen der Brigade Süd, die von Deutschland geführt wird.
Das Zweite ist die politische Beurteilung. Hier kann ich einmal auf das Faktum hinweisen, dass die anderen Staaten sich überhaupt keine Gedanken darüber machen, ihre Truppen entsprechend zurückzuziehen. Denn die Analyse vor Ort ergibt zwar, dass sich eine gewisse Stabilität abzeichnet. Aber die Infrastruktur - jetzt meine ich auch die rechtliche, die hierarchische Infrastruktur dieses Staates - ist überhaupt nicht so, dass man auch von einer Krisenresistenz sprechen könnte, selbst wenn eine gewisse Stabilität feststellbar ist. Das ist zu berücksichtigen, wenn die Grundsatzfrage gestellt wird, ob man sich zurückziehen soll oder nicht. Bei den anderen Staaten hat das zu entsprechenden Beschlüssen geführt. Auch wir kommen in unserer Beurteilung, die wir selbstverständlich unabhängig davon machen, zu keinem anderen Schluss. Also bieten wir im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen - der Vertrag besteht mit Österreich - nach wie vor unsere Dienstleistungen an.
Hier gibt es allein für den Einsatz der KFOR-Truppen noch zahlreiche Aufgaben. Es wird zwar zu Recht gesagt, dass diese Brücken ja einmal gebaut seien. Aber es geht beim Aufbau dieses Staates und dieser Gesellschaft überhaupt nicht nur um den Aus- oder Aufbau von Brücken; es geht um weitere Infrastrukturaufgaben, insbesondere für den rein militärischen Bereich. Denn wer weiss, wie sich die militärischen Kräfte selber in diesem Gebiet zu bewegen haben, weiss auch, dass es da und dort immer wieder Infrastrukturarbeiten zu erledigen gibt.
Schliesslich ist im Ganzen zu beurteilen, wann eigentlich die Lage dazu führen könnte, dass der Auftrag abgeschlossen würde. Hier verweise ich darauf, dass der Bundesrat bereits mehrfach bewiesen hat, dass er nach Erfüllung des Auftrages seine Unterstützungselemente zurückzieht. Das wird auch hier so sein. Deshalb ist der Beschluss auf sehr kurze Dauer angelegt, also nur bis 2003 und nicht länger. Aber wenn das Parlament Ende 2002 einen Zwischenbericht wünscht, verschliesse ich mich dem nicht. Im Gegenteil: Der Bundesrat akzeptiert diesen Antrag, weil diese Beurteilung auch für uns permanent zu machen ist. Dem Anliegen, diese Beurteilung auch mit dem Parlament zu diskutieren, steht also überhaupt nichts entgegen.
Schliesslich noch ein paar Bemerkungen zu Einzelfragen. Es wurde die Frage der Bewaffnung aufgeworfen: Weshalb erst im Oktober 2002? Herr Frick hat zu Recht auf die Mechanik hingewiesen, die wir bei der Rekrutierung dieser Truppe nun einmal haben. Diese Mechanik darf nicht ausser Acht gelassen werden. Hätten wir bereits das nächste, das sechste Kontingent bewaffnen wollen, das etwa zu Beginn des Monates April des nächsten Jahres in den Einsatz kommt, hätte das zur Folge gehabt, dass wir vor der jetzigen Debatte hätten ausschreiben müssen.
Ich meine, ich lasse mich schon zu mutigen Taten drängen, aber das hätte dann die Konsequenz, dass man mir vorwerfen würde, ich hätte den Entscheid des Parlamentes [PAGE 947] präjudiziert. Das wollte der Bundesrat nicht, das haben wir auch den anderen Ländern deutlich gemacht. Dort hat anfänglich auch die Auffassung bestanden, jetzt sei die Volksabstimmung positiv verlaufen, also sei jetzt mit der entsprechenden Ausrüstung der Schweizer Truppen zu rechnen.
Das war für uns nicht massgebend. Wir bewegen uns hier in den normalen Fristen. Je nach Entscheidung des Parlamentes werden wir die Ausschreibungen für das Kontingent 7, das erstmals in der neuen Konfiguration zum Einsatz kommt, im Februar und im März vornehmen können. Dann geht es auch um eine Rekrutierung. Wir können nicht jeden und jede, der oder die sich meldet, in den Einsatz nehmen. Wenn wir rekrutiert haben, können sich die Leute entscheiden und müssen kündigen. Diese Leute sind in zivilen Arbeitsverhältnissen. Dann haben wir sie entsprechend auszubilden und vorzubereiten.
Nun noch etwas zur Bemerkung, dass das Ganze auch mit 160 Mann inklusive Sicherungszug zu lösen sei. Hier muss ich einfach davor warnen, davon auszugehen, dass diese Soldaten ganz schlicht mit ihrer Waffe ausgerüstet und dann in diesem Verband in den Einsatz geschickt werden können. Ich werde Sie an diese Erfahrung erinnern, wenn wir über die Verlängerung der Rekrutenschule diskutieren. Ein Grund für die Verlängerung der Rekrutenschule ist gerade der, dass wir, anders als dies heute der Fall ist, wieder im grösseren Verband den Schutz des eigenen Standortes üben müssen, denn das ist heute nicht mehr garantiert.
Es wäre nach Auffassung des Bundesrates verantwortungslos, einfach diesen Zusatzauftrag in das bestehende Element einzugeben und von den Leuten dann zu verlangen, sich im Echteinsatz entsprechend zu verhalten. Auch hier geht es darum, seriös und gut vorbereitet effektiv die Sicherheit zu erhöhen. Wenn wir die Sicherheit erhöhen wollen, dann geht es nicht nur um die Bewaffnung, dann geht es auch um die entsprechende Ausbildung.
Wenn diese 50 Mann des Sicherungszuges in den 160 Mann eingeschlossen wären - das ist eine kritische Grösse; wenn effektiv ein solcher Auftrag mit den entsprechenden Ablösungen übernommen werden muss, dann brauchen Sie eine gewisse Mindestzahl an Schutzinfanteristen -, würde das heissen, dass die entsprechenden Dienstleistungen abzubauen wären. Dann wäre diese Dienstleistungskompanie im Rahmen des ganzen militärischen Kontingentes unterhalb der kritischen Schwelle.
Also ist auch hier eigentlich die Grundsatzfrage zu stellen, denn wir sind bereits jetzt beim Minimum. Wenn wir diesen Schutz effektiv gewähren wollen, dann beantragen wir diese 50 Mann. Sonst ist die Grundsatzfrage zu stellen, ob man überhaupt noch im Einsatz stehen soll - mit allen Konsequenzen, die das dann allenfalls hätte.
Insgesamt beantrage ich Ihnen also Eintreten. Ich beantrage Ihnen ebenfalls Zustimmung zu den Anträgen Ihrer Kommission und bitte Sie, den Antrag Reimann abzulehnen.