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Engler Stefan · Ständerat · 2015-09-16

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-16

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um einen formellen Antrag der Kommission für Rechtsfragen, die Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage im Sinne der Standesinitiative des Kantons Bern bis zur Wintersession 2017 zu verlängern.

Worum geht es? Die Standesinitiative des Kantons Bern fordert den Bund auf, eine gesetzliche Bestimmung zu erlassen, die den Vertrag zur Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt als rechtsgültig erklärt. Im weitesten Sinne geht es um die Frage der Sittenwidrigkeit von solchen Verträgen gemäss Artikel 20 des Obligationenrechtes. In der Zwischenzeit existiert eine Rechtsprechung dazu, auch die Lehre hat sich in dieser Frage aufgrund veränderter Wertvorstellungen teilweise geändert. Die Initiative zielt letztlich auf den Schutz der betroffenen Personen ab. Es geht um eine Verstärkung ihres Rechtsschutzes, immer auch im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Menschenhandels.

Beide Kommissionen für Rechtsfragen haben beschlossen, dieser Standesinitiative Folge zu geben. Es geht nun darum, eine inhaltliche Vorlage auszuarbeiten. Warum stellt die RK-SR jetzt das Gesuch, das Geschäft zu sistieren? Am 5. Juni dieses Jahres hat der Bundesrat den Bericht "Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" verabschiedet. Dieser Bericht wird in der Kommission im letzten Quartal dieses Jahres oder im ersten Quartal 2016 zur Diskussion stehen, und selbstverständlich möchten wir Kenntnis von diesem Bericht haben, bevor wir an die inhaltliche Ausgestaltung einer Gesetzesvorschrift gehen.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommission, die Frist bis zur Wintersession 2017 zu verlängern, stattzugeben. Einen anderslautenden Antrag aus dem Rat gibt es nicht.