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Pieren Nadja · Nationalrat · 2015-09-07

Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-07

Wortprotokoll

Am 1. Januar dieses Jahres wurde die Regelung der Hausdienstarbeit angepasst. Neu müssen Löhne bis zu 750 Franken pro Jahr an Angestellte unter 25 Jahren nicht mehr bei der AHV gemeldet werden. Meine parlamentarische Initiative habe ich vor dieser Änderung eingereicht. Ich bin froh, dass seither immerhin eine kleine Anpassung vorgenommen worden ist. 750 Franken im Jahr ergibt etwa 62 Franken im Monat, also gut 15 Franken die Woche. Das ist eine nette Geste, löst aber das Problem aus meiner Sicht nicht.

Ich habe in meiner Forderung explizit nur das Babysitting angesprochen, da dies nicht kumuliert als Vollzeitjob ausgeführt wird, dies im Gegensatz zum Hausdienst, bei dem oft kumuliert mehrere Stundenjobs ausgeführt werden. Ich bin mir bewusst, dass es unfair wäre, wenn z. B. eine Putzfrau mehrere Jobs bei einem Jahreslohn von 3000 Franken ausüben würde und für diesen dann keine Beiträge bezahlt werden müssten. Darum fordere ich diesbezüglich nur die Befreiung für das Babysitting. [PAGE 1348]

Babysitting ist ein Job, welcher vorwiegend von Jugendlichen, Nachbarinnen oder anderen bekannten Personen für ein paar Stunden die Woche ausgeübt wird. Bezahlt wird in der Regel bar. Nach aktueller Regelung müssten alle Eltern ihre Babysitter bei der AHV anmelden, ausgenommen eben Jugendliche unter 25 Jahren mit einem Jahreslohn von unter 750 Franken. Längere Betreuungen werden - das wissen Sie alle - nicht von Babysittern, sondern von Tagesmüttern, Tageseltern oder einer Kindertagesstätte ausgeführt, sie wären von meiner parlamentarischen Initiative nicht betroffen.

Ich möchte, dass ein Jahreslohn eines Babysitters bis maximal 3000 Franken nicht mehr der AHV gemeldet werden muss und keine Sozialabgaben darauf entrichtet werden müssen. 3000 Franken ist ein gängiger und realistischer Betrag; das sind etwa 250 Franken im Monat, Fr. 62.50 die Woche. Je nach Stundenlohn entspricht das um die drei Stunden pro Woche. Das entspricht einer realistischen Handhabung in der Praxis. Zum Beispiel nehmen ein Kinobesuch oder ein Nachtessen oder eine Arbeit in einem Verein oder die Ausübung eines Hobbys relativ schnell drei Stunden in Anspruch, und man benötigt dann einen Babysitter.

Ich bitte Sie, meine parlamentarische Initiative zu unterstützen und mitzuhelfen, die Eltern, aber auch die AHV-Zweigstellen von einer unnötigen Bürokratie zu entlasten. Für die AHV-Zweigstellen und die Eltern bedeutet die heutige Vorschrift, dass sämtliche Babysitter - in vielen Familien sind das sogar mehrere Personen - mittels Anmeldeformular angemeldet werden müssen. Diese Formulare müssen erfasst werden, und es muss jährlich ein Abrechnungsformular für die AHV-Zweigstellen und für die Eltern ausgefüllt werden. Ich finde, es ist nicht verhältnismässig, dass sich Eltern strafbar machen, wenn sie ihre Babysitter, welche zwei bis drei Stunden pro Woche das Kind hüten, nicht bei der AHV anmelden.

Ich danke Ihnen deshalb sehr, wenn Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge geben - als Zeichen für weniger Bürokratie und für eine sinnvolle Entlastung der Eltern.