Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-09-07
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Herr Hurter, die Verzögerung ist an einem kleinen Ort. Nicht deshalb wird das Gesetz nicht in dieser Session verabschiedet. Also braucht es schon ein "My" bessere Argumente, um gegen den Minderheitsantrag Fischer Roland zu sein.
Der Ständerat hat ja gesehen, dass die Kabelaufklärung einer der diffizilsten Punkte im Gesetz ist. Das ist am Anfang der Beratung etwas untergegangen. Es entstand ja dann eine öffentliche Meinung dazu, ausgelöst durch Artikel in der "Wochenzeitung". Auch Kollege Glättli wies darauf hin, dass das eigentlich einer der sensibelsten Punkte im ganzen Gesetz sei. Leider fanden diese Stimmen in der ersten Debatte zu der Vorlage in diesem Saal kein Gehör. Man tat ja so, als ob das gar kein Problem sei. Der Ständerat hat sich immerhin eingehend mit dieser Frage befasst, und er hat sie über die Aufsicht zu lösen versucht. Wir halten daran fest, dass die Kabelaufklärung so nicht einfach ins Gesetz genommen werden darf, weil es auch im Lichte dessen, was im Zusammenhang mit NSA usw. passiert ist, schlicht zu viele Unklarheiten gibt, als dass man heute einfach so etwas legiferieren könnte. Nur ist das jetzt dummerweise gelaufen. Aber immerhin können wir nun mit der Kontrolle eine bessere [PAGE 1332] Aufsichtstätigkeit vorsehen, und zum Glück hat die Kommission in diesem Punkt mehrheitlich keine Differenz.
Kollege Fischer Roland will nun eine Erweiterung der Kontrolle auf Aufträge zum Eindringen in Computersysteme und -netzwerke. Da ist schon einmal festzuhalten, dass das natürlich auch für solche Systeme und Netzwerke im Ausland gilt, bei denen wir ja bis jetzt gar keine Kontrolle durch ein Gericht haben. Insofern ist das also schon einmal eine sinnvolle Erweiterung. Zum andern ist es auch richtig, dass die Oberaufsicht alle Belange des Nachrichtendienstes beaufsichtigt, auch solche, welche von einem Gericht genehmigt werden. Ex post muss ja in der Gesamtbetrachtung auch festgestellt werden, ob die verordneten Entscheide, die aus einer momentanen Situation auch bei einem Gericht erfolgt sind, tatsächlich richtig gewesen sind.
In diesem Sinne bringt der Minderheitsantrag Fischer Roland eine sinnvolle Erweiterung. Ich ersuche Sie, dieser Erweiterung zuzustimmen.