Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-09-07
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Hier geht es um eine erstaunliche Geschichte. Artikel 36 Absatz 2 hält fest, dass der NDB in Computersysteme und Computernetzwerke im Ausland eindringen kann. Der Ständerat hat entschieden, das so zu belassen, aber auch diese Massnahme als genehmigungspflichtige Massnahme ins Gesetz aufzunehmen und der Aufsicht des Bundesverwaltungsgerichtes zu unterstellen. So gut, so schön. Nun hat aber das besagte Bundesverwaltungsgericht zuhanden der Kommission einen Bericht erstellt und klipp und klar festgehalten, es könne keine Aufsicht über eine Tätigkeit übernehmen, die in klarer Weise rechtswidrig sei. Mithin sagt das Bundesverwaltungsgericht: "Wir weigern uns, ein Gesetz zu erfüllen, das in klarer Weise gegen unsere rechtliche Ordnung verstösst, die uns verbietet, in Computersysteme im Ausland einzudringen."
Nun kann man aus dieser eigentlich nicht ergänzungsbedürftigen Aussage des Bundesverwaltungsgerichtes zwei Schlussfolgerungen ziehen. Die Mehrheit sagt: "Ja gut, wenn das Bundesverwaltungsgericht diese Aufsicht nicht will, dann brauchen wir gar keine Aufsicht." Ich sage mit meiner Minderheit: "Das Bundesverwaltungsgericht hat Recht: Wir nehmen hier eine Tätigkeit ins Gesetz auf, die nicht angängig und rechtlich nicht zulässig ist, also streichen wir diese Tätigkeit aus dem Gesetz." Diese Tätigkeit hat im Nachrichtendienstgesetz klarerweise nichts verloren.
Wenn wir diese Streichung von Absatz 2 nicht vornehmen, nehmen wir das Diktum des Bundesverwaltungsgerichtes schlichtweg nicht zur Kenntnis und betrachten es als reine Makulatur. Wenn das Bundesverwaltungsgericht aber sagt, etwas sei rechtswidrig, ist es ja geradezu frivol, wenn das Parlament so tut, als sei dies eine Meinung unter vielen, und an seiner gesetzlichen Fassung festhält, als sei nichts geschehen.
Deswegen ersuche ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und eventualiter auch den Antrag der Minderheit Winkler.