Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-09-07
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Die Grünen haben bei der ersten Beratung hier klargemacht, wo sie die Kritikpunkte in diesem Gesetz sehen. Ein Punkt betrifft den Lauschangriff mit einem neuen Staatstrojaner, der - hier geht es ja immerhin nicht um Personen, die unter einem strafrechtlichen Tatverdacht stehen - weiter geht als der Staatstrojaner beim Büpf. Weitere Kritikpunkte sind die Kabelaufklärung und die ungenügende Aufsicht.
Der Ständerat hat sich eigentlich nur des letzteren Themas angenommen. Es ist einzuräumen, dass der Ständerat hier bedeutende Verbesserungen legiferiert hat. Sie wurden, wenn ich das richtig sehe, nun fast flächendeckend übernommen. Auf Details werden wir zurückkommen. Insofern erfuhr das Gesetz eine Verbesserung. Nur, ob Sie damit dem Referendum, das droht, tatsächlich ausweichen können, stelle ich erheblich infrage. Wir haben nun noch zwei weitere Kerndifferenzen in dieser zweiten Lesung. Die erste betrifft die Frage des Eindringens in Computer im Ausland, die zweite das Öffentlichkeitsprinzip. Auch darauf kommen wir zurück.
Bei Artikel 23 geht es wohl um eine Nebendifferenz, die aber nicht unwichtig ist. Der Ständerat hat, nicht zuletzt auch auf Anraten der GPDel, beschlossen, dass es nötig ist, eine klare Trennung zu machen zwischen nachrichtendienstlichen Aufgaben und polizeilichen Aufgaben, die durch die kantonalen Polizeien vorgenommen werden. Nun will man in Ausnahmefällen dem Nachrichtendienst auch polizeiliche Befugnisse einräumen, indem man ihm die Anhaltung erlaubt. Ich muss Ihnen klar sagen, dass das zu weit geht. Das kann nicht Aufgabe des Nachrichtendienstes sein. Ich muss Ihnen auch sagen, dass das der verfassungsmässigen Ordnung widerspricht. Hier wird in eine kantonale Polizeibefugnis eingegriffen, die den Kantonen verfassungsmässig zusteht. Das kann nicht einfach mit einem hier formulierten Ausnahmeartikel derogiert werden.
Auch wenn dies als Nebenschauplatz der grossen Auseinandersetzung um dieses Gesetz erscheint, ersuche ich Sie, hier klar zu legiferieren - nämlich so, dass die verfassungsmässige Ordnung eingehalten wird und die Trennung der Befugnisse des Nachrichtendienstes und jener der Polizei in den Kantonen aufrechterhalten bleibt. Der Antrag der Minderheit Borer ist ein klarer Verstoss gegen diese beiden Prinzipien. Ich ersuche Sie, ihn abzulehnen.