AB 187328
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-07
Wortprotokoll
Hier geht es um zwei unterschiedliche Tatbestände. Bei Artikel 36 Absatz 1 geht es darum, Massnahmen zu treffen, wenn im Netz kritische Infrastrukturen der Schweiz, beispielsweise diejenige zur Energieversorgung, angegriffen werden, wenn also etwas Schwerwiegendes passiert, das den Betrieb dieser kritischen Infrastrukturen oder die Sicherheit der Schweiz beeinträchtigt. In einem solchen Fall hat der Nachrichtendienst die Möglichkeit, den Zugang zu Informationen zu verzögern, zu verlangsamen. Bei so schwerwiegenden Angriffen ist es klar, dass der Bundesrat entscheidet, ob der Nachrichtendienst das tun soll.
Die Mehrheit geht weiter und möchte vorsehen, dass der Bundesrat diese Kompetenz an den Vorsteher oder die Vorsteherin des VBS oder an den Direktor oder die Direktorin des Nachrichtendienstes weitergeben kann. Der Bundesrat hat nicht nach dieser Kompetenz gefragt, weil er der Meinung ist, dass er solche Fälle abschliessend behandeln und nicht delegieren möchte. Der Antrag der Mehrheit beinhaltet eine Kann-Formulierung. In der heutigen Zusammensetzung und in der aktuellen Situation würde der Bundesrat davon sicher nicht Gebrauch machen. Ich meine, dass Sie bei Absatz 1 der Minderheit folgen, in diesen Fragen dem Bundesrat die alleinige Kompetenz überlassen und keine Delegationskompetenz vorsehen sollten. Bei Absatz 1 bitte ich Sie, der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.
Bei Absatz 2 müssen wir uns vielleicht etwas vom Idealbild lösen, das wir in der Schweiz kennen. Es gibt im Internet und damit in unserer Welt Netze und Computersysteme, die von Brutalität und Gewaltbereitschaft übersprudeln. Uns beschäftigen meist geschlossene Systeme, z. B. der Dschihadismus. Da werden Vorbereitungshandlungen gegen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz oder auch jener im übrigen Europa getroffen. Der Nachrichtendienst muss die Möglichkeit haben, das rechtzeitig zu erfahren und zu analysieren. Da gibt es auf der Gegenseite keinen Staat, der auf ein Rechtshilfegesuch antwortet und die Gefahr dann beseitigt, sondern es sind kriminelle Organisationen, die vor gar nichts zurückschrecken.
Oder nehmen Sie das Beispiel der Entführung eines Schweizer Bürgers. Sein Leben ist in Gefahr. Wir hätten vielleicht die Möglichkeit, über das Internet zu erfahren, wo er ist und was geplant wird. In dieser Situation einfach zu sagen, da würden wir dann einmal zuschauen, und dann buchstäblich in Schönheit zu sterben - das kann es nicht sein. Der Nachrichtendienst hat die Aufgabe, Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu analysieren. Dazu ist es in einer Welt, in der kriminelle Organisationen existieren, notwendig, rechtzeitig Nachrichten zu beschaffen. Mit Absatz 2 geben wir dem Nachrichtendienst die Möglichkeit, allenfalls in solche ausländische Netzwerke einzudringen und Nachrichten zu beschaffen. Es geht dabei nicht um schwerwiegende Eingriffe in die Angelegenheiten eines anderen Staates, sondern es geht um kriminelle Organisationen. In heiklen Fällen - auch das ist festgehalten - ist politisch die Zustimmung des Vorstehers des VBS notwendig.
Der Vorschlag lag ja vor, dies auch der Bewilligung des Bundesverwaltungsgerichtes zu unterstellen. Die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes ist jedoch eindeutig. Darin heisst es, man könne das nicht tun, man habe das Territorialprinzip; man könne zur Schweiz etwas entscheiden, aber nicht zum Ausland. Man habe also keine Möglichkeit dazu und wolle da auch nicht aktiv werden. Dieser Weg, der vorgeschlagen worden ist, geht also nicht, weil das Bundesverwaltungsgericht ihn rundweg ablehnt und das Vorgeschlagene auch nicht tun kann.
Aber mit dieser Lösung haben wir einen typisch schweizerischen Kompromiss gefunden. Dort, wo es um Angriffe auf schweizerische Infrastrukturen geht, dort, wo die Sicherheit der Schweiz generell bedroht wird, entscheidet der Bundesrat. An diesen Stellen treffen wir Gegenmassnahmen. An den Orten, wo es darum geht, kriminellen Banden das Handwerk zu legen, soll der Nachrichtendienst die Möglichkeit haben, in solche meist geschlossenen Netzwerke im Ausland einzudringen, um Gefahren zu erkennen. Das hat mit Neutralität oder deren Verletzung gar nichts zu tun. Es ist auch nicht so, dass die Schweiz deswegen geächtet würde, sondern im Gegenteil: Die Schweiz geniesst Respekt, wenn sie sich mit allen Mitteln daran beteiligt, diesen Organisationen das Handwerk zu legen und Gefahren frühzeitig zu erkennen.
Zusammenfassend bitte ich Sie, bei Absatz 1 der Minderheit zu folgen und die Kompetenz beim Bundesrat zu belassen. Bei Absatz 2 ist es dringend notwendig, der Mehrheit zu folgen, weil wir uns sonst in diesem Bereich, der tatsächlich [PAGE 1327] unsere Sicherheit gefährdet, die Möglichkeit vergeben, frühzeitig Gefahren zu erkennen und zu analysieren.