Fischer Roland · Nationalrat · 2015-09-07
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich zum Ausdruck bringen, dass wir von den Grünliberalen über die vom Ständerat eingefügte und von der Kommission des Nationalrates noch etwas verfeinerte gesetzliche Grundlage für den Aufbau einer unabhängigen Aufsicht sehr erfreut sind. Damit wurde eine unserer zentralen Forderungen, nämlich eine unabhängige Instanz, welche die Tätigkeiten des Nachrichtendienstes beaufsichtigt, ins Gesetz aufgenommen.
Wir erachten es auch als sehr sinnvoll, wenn die Kabelaufklärung analog zur Funkaufklärung der Aufsicht der Unabhängigen Kontrollinstanz (UKI) unterstellt wird. Wir setzen auch sehr grosse Hoffnungen in die Umsetzung der Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 15.3498, die eine Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes ausserhalb der Bundesverwaltung fordert. Wir würden das sehr begrüssen, denn eine wirksame, unabhängige Aufsicht schafft Vertrauen, und das ist vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Jahre absolut notwendig.
Mein Minderheitsantrag betrifft nun die bereits angesprochene Aufsicht durch die UKI. Gemäss dem Beschluss des Ständerates, der von einer Mehrheit Ihrer Kommission übernommen wurde, prüft die UKI nun nicht nur die Funkaufklärung auf Rechtmässigkeit, sondern beaufsichtigt neu auch den Vollzug der genehmigten und freigegebenen Aufträge zur Kabelaufklärung. Wir begrüssen das ausdrücklich, es ist notwendig. Nur stellen wir uns hier in diesem Zusammenhang noch die Frage, ob es denn nicht sinnvoll wäre, dass die UKI sämtliche technisch sensiblen Beschaffungsmassnahmen, wie auch das Eindringen in Computer und Computernetzwerke, beaufsichtigen würde. Es handelt sich doch bei dieser letztgenannten Beschaffungsmassnahme um eine mit der Kabelaufklärung technologisch verwandte Beschaffungstätigkeit. Vielleicht gehen einzelne Massnahmen der Kabelaufklärung, bei der man ja noch nicht so genau weiss, wo sie überhaupt hingeht und wie sie ausgestaltet wird und funktionieren soll, Hand in Hand mit Massnahmen, die eben das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke betreffen.
Ich stelle deshalb im Namen meiner Minderheit den Antrag, sämtliche elektronischen und digitalen Beschaffungsmassnahmen durch die UKI beaufsichtigen zu lassen. Die UKI ist für diese Bereiche nicht etwa ein Ersatz für die unabhängige Aufsicht, die wir soeben in Artikel 74 und folgende geregelt haben, sondern eine Ergänzung in einem technisch sehr sensiblen Bereich. Hier leistet heute die UKI - sie kann und wird das in Zukunft auch bei ihren neuen, erweiterten Aufgaben tun - wertvolle Arbeit, insbesondere, was die Abläufe und die Technik betrifft.
Wir sind der Ansicht, dass wir bei elektronischen und digitalen Beschaffungsmassnahmen wie auch beim Eindringen in Computer und Computernetzwerke vorübergehend eine spezielle Lösung aufrechterhalten sollten, bis wir - basierend auf der bereits angesprochenen Motion - eine umfassende Lösung für eine Aufsicht ausserhalb der Bundesverwaltung gefunden haben.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.