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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2015-09-07

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-07

Wortprotokoll

Ich gebe zuerst noch meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsidentin der Patronfonds.

Zu Artikel 89a Absatz 7 Ziffer 7bis: Die geforderten Normen Swiss GAAP FER 26 würden die Administration bei kleineren Wohlfahrtsfonds erheblich verkomplizieren und verteuern. Das haben uns die Praktiker, die damit zu tun haben, an den Anhörungen eindeutig bestätigt. Die Normen sind darum unverhältnismässig und widersprechen dem Zweck der [PAGE 1335] ZGB-Revision. Betroffen wären die vielen kleinen Wohlfahrtsfonds, denn die grösseren Wohlfahrtsfonds werden ohnehin weiterhin nach Swiss GAAP FER 26 bilanzieren.

Sie können schon sagen, dass die kleinen Wohlfahrtsfonds bis anhin ja auch schon so bilanziert haben. Wir haben aber den Auftrag, die Wohlfahrtsfonds zu stärken und administrativ zu entlasten. Mit dem Streichen dieser Ziffer machen wir dies. Denken Sie auch an mögliche Neugründungen. Die Rechnungslegungsvorschriften des OR reichen für Wohlfahrtsfonds völlig aus.

Zur Streichung von Artikel 89a Absatz 8 Ziffern 1a, 1b und 1c sagt die Mehrheit, dass die vorgeschlagene Formulierung des Bundesrates zum Zweck und zum Begünstigtenkreis im Widerspruch zu anderen Bestimmungen, beispielsweise des BVG oder des ZGB, stehe und kontraproduktiv sei. Sie wirft mehr Fragen auf, als sie löst. Sie gefährdet das Weiterbestehen von Wohlfahrtsfonds und macht womöglich die ganze Revision obsolet. Die Begünstigtenordnung unter Ziffer 1a ist starr und würde den Tätigkeitsbereich der Wohlfahrtsfonds ohne entsprechende Grundlage einschränken. Unter Ziffer 1b werden zahlreiche Stiftungszwecke vergessen, es wäre dann nicht mehr möglich, dafür Leistungen zu erbringen. Zu Ziffer 1c verweise ich auf den Kompromissvorschlag der Kommission. In der Praxis befürchten die Wohlfahrtsfonds zudem weitere Restriktionen der Behörden, insbesondere der Steuerverwaltungen, sollte der bundesrätliche Vorschlag angenommen werden.

Zur Ergänzung bei Artikel 89a Absatz 8 Ziffer 3: Die Ergänzung von Artikel 89a Absatz 8 ZGB mit der neuen Ziffer 3 mit dem Wortlaut "Sie beachten die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit sinngemäss" entkräftet die vom Bundesrat geäusserten Fatca-Bedenken. Die für die Verwaltung und innerhalb des Fatca-Abkommens wichtigen Wörter "Gleichbehandlung" und "Angemessenheit" wären weiterhin festgehalten. Gleichzeitig legt diese Bestimmung den Wohlfahrtsfonds nicht ein enges Korsett an, wie dies der bundesrätliche Vorschlag tut.

Ich bitte Sie daher, auch dieses Mal wieder der Mehrheit zu folgen und die Wohlfahrtsfonds zu stärken. Mein ehemaliger Kollege Pelli würde, glaube ich, sicher nicht den Argumenten von Kollegin Heim zustimmen.