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Heim Bea · Nationalrat · 2015-09-07

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-07

Wortprotokoll

Die SP will die Wohlfahrtsfonds stärken. Sie weiss um deren Bedeutung. Die 2600 Einrichtungen verwalten über 16 Milliarden Franken. Wie Sie wissen, sind diese dafür geschaffen, Not- und Härtefälle einzelner Arbeitnehmender und Hinterbliebener zu lindern, die Sanierung der eigenen Pensionskasse zu ermöglichen, allfällige Restrukturierungen abzufedern. Das sind wichtige Ziele. Richtig sind auch die Anträge der Kommissionsminderheit bei allen Differenzen. Folgen Sie darum diesen Anträgen, und stimmen Sie dem Beschluss des Ständerates bzw. dem Entwurf des Bundesrates zu.

Worum geht es? Es geht um die Transparenz bei der Rechnungslegung und bei den Verwaltungskosten. Die Präsidentin des Vorstands Patronfonds lehnt diese Transparenz ab. Die Mehrheit des Nationalrates ist ihr gefolgt. Doch Bundesrat und Ständerat halten an der Transparenz fest, weil die Vorsorgevermögen der Wohlfahrtsfonds eben steuerbefreit sind; das sind sie zu Recht, doch das verlangt auch Transparenz. Experten mahnen, über Wohlfahrtsfonds könnten stille Reserven aufgebaut werden, welche für zweifelhafte [PAGE 1334] Konstrukte missbraucht werden könnten. Das gilt es doch zu verhindern!

16,8 Milliarden Franken - das ist nicht nichts. Und mit der Bilanzierung über Swiss GAAP FER 26 Transparenz zu schaffen ist auch keine Hexerei. Das ist heute für Vorsorgeeinrichtungen obligatorisch. Setzen wir also präventiv und das Vertrauen stärkend auf die Transparenz! Stimmen Sie mit der Kommissionsminderheit dem ständerätlichen Beschluss bzw. dem Entwurf des Bundesrates zu.

Die einheitliche Bilanzierung der Wohlfahrtsfonds und der Pensionskassen ist eigentlich eine Vereinfachung, also das, was der Initiant wollte, und nicht eine Verkomplizierung. Eine Verkomplizierung wäre es eben, unterschiedliche Bilanzierungsvorschriften zuzulassen, wonach die Wohlfahrtsfonds nach OR bilanzieren würden, während die Pensionskassen das nach Swiss GAAP FER 26 machen müssten. Die meisten Pensionskassenverantwortlichen betreuen aber auch die Wohlfahrtsfonds - ob es jetzt kleine oder grosse Wohlfahrtsfonds sind. Da ist es doch einfacher, wenn dieselben Leute alles nach dem gleichen Prinzip bilanzieren.

Das System ist bei den Wohlfahrtsfonds übrigens seit gut zehn Jahren bereits üblich - und ohne Probleme üblich. Darum hat der Ständerat nach eingehender Prüfung von möglichen Alternativen der Bilanzierung nach Swiss GAAP FER 26 zugestimmt. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.

Es geht um zwei weitere Minderheitsanträge: Sie betreffen die Grundsätze der Angemessenheit und der Gleichbehandlung aller Begünstigten. Dies ist im Gesetz zu verankern. Auch das ist an sich gängige Praxis; denn heute verlangt die Aufsichtsbehörde, dass die Angemessenheit im Stiftungsreglement steht, sonst gibt es keine Steuerbefreiung. Sie können jetzt sagen: Ja, warum soll man es dann noch im Gesetz verankern? Man soll es verankern, und zwar zum Schutz der Wohlfahrtsfonds, im Zusammenhang mit Fatca und den OECD-Standards für den automatischen Informationsaustausch.

Schützen Sie die Wohlfahrtsfonds vor der durchaus realen Gefahr, dass sie in Verdacht kommen könnten, der Steuerhinterziehung zu dienen. Dann würden sie der Fatca-Meldepflicht unterstellt, und das wäre ungut für diese Fonds, weil es einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Genau das wollte Fulvio Pelli ja verhindern. Verankern Sie darum die Grundsätze der Angemessenheit und der Gleichbehandlung im Gesetz.

Zum Schluss: Wer die Wohlfahrtsfonds stärken will, stimmt in allen Punkten von Artikel 89a der Minderheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu. Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheiten.