Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-09-07
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-07
Wortprotokoll
Der Minderheitssprecher, Daniel Stolz, hat zu vielem gesprochen, nur nicht zum Konzept der Kommission. Er hat sich ausschliesslich zum Entwurf des Bundesrates geäussert. Die Kommission hat sich für ein ganz anderes Konzept entschieden. Es geht also jetzt nicht um ein neues Experimentierfeld, weil wir die bisherige Lösung weiterführen. Es geht auch nicht um ein bürokratisches Monster, weil wir die bisherige Lösung als völlig unbürokratisch erfahren haben. Es geht eben um eine bewährte Lösung. Auch in den vielen Zuschriften, die wir vonseiten der Versicherer bekommen haben, äussern sie sich ausschliesslich zur bundesrätlichen Vorlage und ignorieren völlig, dass die SGK eine eigene Variante erarbeitet hat. Diese Form des Lobbyings ist weder konstruktiv noch zielführend.
Die FMH hingegen unterstützt die Variante des Nationalrates. Sie lehnt die bundesrätliche Vorlage auch dezidiert ab, unterstützt aber ausdrücklich das Konzept der Kommission, weil es der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit dient.
Wer Handlungsbedarf sieht, der tritt auf diese Vorlage ein. Wir haben soeben jedoch gehört, dass der Druck aufrechtzuerhalten sei, und zwar für eine andere Lösung, für eine Lockerung des Vertragszwangs. Das ist aber keine Lösung, weil alle in diesem Saal wissen, dass eine Lösung mit einer Druckerhöhung im Hinblick auf eine Lockerung des Vertragszwangs und im Hinblick auf die Vertragsfreiheit beim Volk nicht mehrheitsfähig ist, also keine Lösung bringen wird. Es braucht eine Lösung der kleinen Schritte. Einen dieser kleinen Schritte können wir heute tun, indem wir die bisherige Lösung verlängern. Wenn wir heute nicht auf die Vorlage eintreten, führen wir diese Stop-and-go-Lösung weiter, die jetzt verschiedentlich kritisiert worden ist. Ende Juni 2016 sind wir wieder gleich weit - dann haben wir nämlich keine Lösung und müssten möglicherweise wieder im Dringlichkeitsverfahren etwas beschliessen.
Ich möchte jetzt noch einmal in Erinnerung rufen, worum es geht. Und ich bitte Sie auch, die Fahne hervorzunehmen. Dann werden Sie sehen, dass sämtliche Artikel, die vom Bundesrat vorgeschlagen wurden, gestrichen werden und nur Artikel 55a bleibt, der den Kantonen die Kompetenzen gibt, zu steuern. Der Artikel enthält aber eine Ausnahme für sämtliche Ärzte und Ärztinnen, welche mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte tätig waren. Dieses Kriterium, das vor allem der Sicherung der Qualität und der Patientensicherheit dient, ist von Ärzten akzeptiert und behindert auch nicht das berufliche Fortkommen junger Schweizer Ärzte.
Diese Lösung steht im Übrigen auch nicht im Widerspruch zur Motion Stahl 13.3265. Auch wenn mit der Motion Stahl eine Lockerung des Vertragszwangs umgesetzt wird, braucht es gewisse Rahmenbedingungen, insbesondere bezüglich Qualität und Patientensicherheit. Da ist diese Voraussetzung der dreijährigen Weiterbildung an einer schweizerischen Institution durchaus eine sinnvolle Lösung.
Ich erinnere noch einmal an das Resultat in der Kommission, welche in der Gesamtabstimmung dieser Lösung mit 17 zu 6 Stimmen zugestimmt hat. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, wie es die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen gemacht hat, und dann in der Gesamtabstimmung der Vorlage zuzustimmen.