Flach Beat · Nationalrat · 2015-09-09
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
Im letzten Block geht es um ein paar sehr wichtige Punkte. Die Minderheit Brand will das gesamte Kapitel 6a aus dieser Vorlage streichen. Das wäre ein fataler Fehler. Wir haben den ganzen Tag lang gemerkt, dass das Einrichten von Bundeszentren eine Bundesaufgabe ist. Damit ist es gerechtfertigt, dass ein Sachplan des Bundes als Grundlage genommen wird, um ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen. Ähnliche Verfahren kennen wir heute auch in anderen Bereichen, beim VBS beispielsweise im Bereich der Militäranlagen. Es ist ja auch nicht so, dass man jemandem etwas wegnimmt; bei diesem Verfahren geht es vor allem darum, dass es zentral gesteuert wird. Es wird nicht zentral geleitet, sondern es gibt eine Steuerung und eine Koordination der verschiedenen Player, die informiert werden müssen und Einsprache erheben können. Zu diesen gehören natürlich die Kantone und die entsprechenden Gemeinden. Dass das Verfahren auch einen Passus zur Enteignung enthält, ist logisch, denn sobald ein Plangenehmigungsverfahren von den üblichen kantonalen Plangenehmigungsverfahren abgelöst wird, muss man solche Fälle im Gesetz regeln.
Bei Artikel 37 möchte die Minderheit Glättli die Fristen verlängern. Die Minderheit Fehr Hans möchte die Ausnahmeregelung streichen, die vorsieht, dass insbesondere bei den Dublin-Verfahren die sehr kurzen Fristen um einige Tage verlängert werden können, wenn triftige Gründe dafür sprechen. Wir können beide Anträge ablehnen. Die Fristen sind kurz, das gebe ich zu, allerdings ist der Rechtsschutz gewährleistet, und es betrifft ja vor allen Dingen relativ klare oder sehr klare Fälle. Wir haben hier einen Mittelweg gefunden. Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.
Bei Artikel 98a möchte die Minderheit Amaudruz, dass das Staatssekretariat für Migration den Strafverfolgungsbehörden auch Übertretungen weitermeldet. Sie müssen sich diesen Artikel einmal anschauen und sich überlegen, worum es da geht: Das Staatssekretariat für Migration soll im Gespräch herausfinden, ob es unter diesen Asylsuchenden allenfalls Kriegsverbrecher gibt. Es ist wichtig, dass man das macht, es kann aber nicht darum gehen herauszufinden, ob jemand bei Rot die Strasse überquert hat. Das ist nicht Aufgabe des Staatssekretariates für Migration bei diesen Befragungen. Es ist dann allenfalls eine Aufgabe der Aufsichtsbehörde in den Zentren, die solchen Dingen selbstverständlich [PAGE 1441] nachgehen muss. Wenn jemand straffällig geworden ist, soll es auch eine Anzeige geben, das ist selbstverständlich.
Kollege Rutz hat ausgeführt, dass die automatische Rechtsvertretung eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen bedeute, z. B. gegenüber Schweizer Bürgern, die sich in einer ähnlichen Situation befinden und die zuerst um unentgeltliche Rechtspflege nachsuchen müssen. Sie müssen Folgendes sehen: Wir haben, wie Kollege Fluri ausgeführt hat, einen Grundrechtsschutz, der für alle gilt. In den allermeisten Verfahren, in denen wir uns irgendwann im Leben befinden, gibt es wesentlich längere Fristen. Sie sind wesentlich länger als diese äusserst kurzen Fristen, die wir jetzt hier einführen.
Es gibt noch einen weiteren Aspekt: Belassen wir es nämlich so, dass das Verfahren üblicherweise ohne automatischen Rechtsbeistand läuft, bedeutet das, dass in vielen Fällen ein zweites Verfahren eröffnet wird. Es wird dann ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt. Dieser Antrag wird dann vielleicht abgelehnt. Dann steht dem Gesuchsteller das normale rechtliche Verfahren offen, um dagegen Beschwerde zu führen. Dann dauert am Schluss das Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege womöglich länger als das jetzt vorgesehene Verfahren über den Entscheid des Asylgesuches.
Bei Artikel 115 liegen Anträge der Minderheiten Fehr Hans, Bugnon und Brand vor. Sie wollen eigentlich alle das Strafrecht in einem Bereich verschärfen, bei dem ich mich frage, was das am Schluss bringt, vor allen Dingen, wenn sie damit einen Asylsuchenden aus irgendeinem Land für unvollständig gemachte Angaben bestrafen und noch mit einer Busse belangen wollen. Was wollen Sie machen, wenn er die Busse nicht bezahlen kann? Solche Disziplinierungsmassnahmen sind hier einfach fehl am Platz, sie bringen uns nicht weiter. Vor allen Dingen straffen und beschleunigen sie die Verfahren nicht. Gegen eine solche Strafe kann der Betroffene selbstverständlich in jedem Fall wieder eine Beschwerde einreichen und behaupten, alle Angaben gemacht zu haben, über die er verfüge. Er könne nichts dafür, dass sie unvollständig seien in dem Sinne, wie es hier in Buchstabe f festgehalten wird. Das Verfahren würde damit noch einmal verlängert.
Ich bitte Sie namens der Grünliberalen, überall der Mehrheit zu folgen.