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Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-09-09

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Hier bitten wir Sie, mit einer Ausnahme, sich der Mehrheit anzuschliessen.

Zuerst zu Artikel 80 und der Minderheit Pantani: Die Kantone und auch die Erziehungsdirektorenkonferenz achten auf die Kompetenzordnung im Schulbereich. Wenn das tatsächlich eine Sorge der Kantone wäre, hätte sich inzwischen mit Sicherheit ein Kanton bei uns gemeldet und gesagt, dass wir das im Sinne der Minderheit korrigieren müssen. Das ist nicht der Fall. Die anbegehrte Änderung betrifft geltendes Recht, und wir bitten Sie, beim geltenden Recht zu bleiben, weil uns vonseiten der Kantone kein entsprechender Wunsch zugekommen ist. Offenbar wollen sie diesen Schutz gar nicht, den ihnen die Minderheit angedeihen lassen will.

In Artikel 82 geht es um eine verfassungsrechtliche Frage. Artikel 12 der Bundesverfassung bestimmt ganz klar, dass jede Person Anspruch hat auf eine minimale Unterstützung, die sogenannte Nothilfe. Wir erinnern uns an einen Bundesgerichtsentscheid, der diesbezüglich ganz klar war. Ich erinnere diejenigen Kreise, die diese Minderheit unterstützen wollen, auch daran, dass gerade im Parlament die Verfassungsgerichtsbarkeit seinerzeit abgelehnt worden ist, mit dem Hinweis darauf, dass es Sache des Parlamentes ist, die Verfassung zu befolgen. Deswegen müssen wir auch hier Artikel 12 der Bundesverfassung befolgen und dürfen diese Nothilfe nicht streichen, weil es eben ganz klar verfassungswidrig ist.

Im Übrigen nur noch ein paar Zahlen: In meinem Kanton, im Kanton Solothurn, beträgt die Nothilfe für eine Person für Nahrung und Hygiene 9 Franken. Bei einer weiteren Person gibt es 8 Franken, degressiv dann 7 Franken im Rahmen einer sogenannten Unterstützungseinheit. Für eine Einheit von zwei Personen gibt es also nicht etwa 18 Franken, sondern 16 Franken, für drei Personen 21 Franken und dann für jede weitere Person 7 Franken mehr für Nahrung und Hygiene pro Tag. Ich glaube nicht, dass jemand wegen diesen Beträgen in unserem Lande bleibt.

Bei Artikel 84 haben wir die Minderheit Amaudruz. Sie will hier auch geltendes Recht verändern und eine Ungleichbehandlung zwischen den Flüchtlingen und den vorläufig Aufgenommenen einführen. Hier verweisen wir auf das Postulat der SPK zum Status der vorläufigen Aufnahme (14.3008) - ich komme später darauf zurück.

Bei Artikel 48 gibt es weiter die Minderheit I (Pantani), welche die Ausrichtung der Pauschalen für Flüchtlinge vom Bund an die Kantone von fünf auf sieben Jahre verlängern will. Hier geht es um ein Thema, das in den Asylkonferenzen zwischen Bund, Kantonen und den Kommunalverbänden ausgehandelt worden ist, hier natürlich konkret zwischen [PAGE 1431] dem Bund und den Kantonen. Es geht notabene um insgesamt 300 Millionen Franken pro Jahr, die vom Bund zusätzlich übernommen werden müssten. Sie können sich vorstellen, dass das kein Pappenstiel ist. Nicht zuletzt deswegen hat man sich eben bei diesen Asylkonferenzen über mehrere Punkte geeinigt, und es wäre falsch, jetzt diesen einen herauszubrechen und damit das ganze Finanzierungssystem wieder infrage zu stellen.

In Artikel 89b geht es beim Minderheitsantrag I (Fehr Hans) um die Frage, ob der Bund einen gewissen Ermessensspielraum behalten soll oder nicht. Wir sind der Auffassung, dass eben die Begriffe "mangelhafte Erfüllung" und "entschuldbare Gründe" nicht ganz klare, mathematisch abgrenzbare Tatbestände umschreiben und dass deswegen ein Ermessensspielraum sinnvoll ist. Mit anderen Worten: Wir bitten Sie, hier der Mehrheit zu folgen und erst recht natürlich den Antrag der Minderheit II (Schenker Silvia) abzulehnen.

Beim Minderheitsantrag Pantani zu Artikel 91 Absatz 2ter geht es wieder um eine Frage, die in den Asylkonferenzen eingehend diskutiert und so beschlossen worden ist, wie es die Mehrheit und auch der bundesrätliche Entwurf wollen. Es geht hier auch darum, ob wir einen Teil der Vorlage 1 vom 14. Dezember 2012 bereits wieder ändern wollen.

Schliesslich komme ich noch zu den beiden umstrittenen Bestimmungen in Artikel 86 des Ausländergesetzes auf Seite 80 der deutschen Fahne. Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie mehrheitlich, sich der Minderheit anzuschliessen, weil die Frage der Sozialleistungen und der Sozialhilfe ganz klar kantonales Recht ist gemäss der seinerzeitigen Vorlage 1 aus dem Jahre 2012 und weil die Abstufung der Entrichtung von Sozialhilfe gemäss einheimischer Bevölkerung oder unter diesem Ansatz eben gerade in dieser Vorlage von 2012 diskutiert und entschieden worden ist.

Bei Artikel 87 zur Frage der Pauschalen für die vorläufige Aufnahme verweise ich Sie auf das Postulat der Staatspolitischen Kommission vom 14. Februar 2014; wir haben heute bereits mehrmals davon gehört. Im Laufe dieses Herbstes wird der Bericht des Bundesrates über den Status der vorläufigen Aufnahme in die SPK kommen, und es wäre falsch, heute bereits einen Teil dieses Status zu verändern.

Wir bitten Sie also, sich bei Artikel 86 des Ausländergesetzes der Minderheit und sonst überall der Mehrheit anzuschliessen.