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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2015-09-10

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-10

Wortprotokoll

Beim Thema Betriebsbeiträge für den Güterverkehr in den Kantonen lehnen wir den Antrag der Minderheit Binder ab und bitten Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Wir schliessen uns damit inhaltlich dem Ständerat an, allerdings mit einer redaktionellen Änderung, indem der einengende Begriff "Meterspurnetz" durch "Schmalspurbahn" ersetzt wird. Für die Verlagerungspolitik hin zur Schiene ist es wichtig, dass ein Weitertransport auf der Schiene auch beim Wechsel von Normalspur auf Schmalspur möglich ist und der Transport auch in den Bergkantonen auf der Schiene weitergeführt werden kann. Deshalb dürfen die Beiträge des Bundes bei Bestellung von Gütertransporten durch die Kantone bei den Schmalspurbahnen auch höher sein. Die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt sind in den Bergkantonen wegen der topografischen Bedingungen natürlicherweise höher. Damit das vorhandene Potenzial für die Verlagerung, das auch in den Randregionen vorhanden ist, durch die Kantone genutzt werden kann, dürfen durchaus Anreize geschaffen werden.

Dann möchte ich mich hier gleich noch zum Einzelantrag Candinas zu Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe äussern. Hier ist es in der Kommissionsdiskussion zu Missverständnissen gekommen, und in der Folge ist eine unvollständige Formulierung beschlossen worden, die nun mit dem Einzelantrag Candinas korrigiert wird. Unbestritten ist, dass neben dem Bau und der Erweiterung auch die Erneuerung von Anschlussgeleisen und Umschlagsanlagen unterstützt werden soll. Damit wird die Vereinbarkeit mit dem beschlossenen Artikel 8 des Gütertransportgesetzes zu den Investitionsbeiträgen wieder hergestellt. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang noch festzustellen, dass die Förderung des Autoverlades damit nicht ausgeschlossen wird, auch wenn er nicht namentlich erwähnt wird. Gemäss Aussagen des BAV handelt es sich beim Autoverlad nicht um Güterverkehr, sondern um Personenverkehr, der nicht über dieses Gesetz finanziert wird.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Binder abzulehnen und dem Einzelantrag Candinas zuzustimmen.