Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2015-09-10
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-10
Wortprotokoll
Wir haben vorhin eine sehr grundsätzliche Diskussion gehört, wir haben aus relativ grosser Flughöhe noch einmal gehört, warum man für oder gegen diese Vorlage ist. Als Kommissionssprecher möchte ich Sie darum bitten, diese Flughöhe ein bisschen herunterzunehmen und den Fokus auf die einzelnen Anträge zu richten, die uns vorliegen. Ich bin sicher, die einzelnen Anträge können jenen, die hier sehr kritisch sind, doch noch das eine oder andere bieten.
Wir haben im ersten Block über siebzehn Minderheitsanträge zu befinden. In den allermeisten dieser Minderheitsanträge geht es um ein- und dieselbe Frage, nämlich darum, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen dem Willen, ein wirkungsvolles Gesetz zu machen, ein Gesetz welches Schindluderei und Trittbrettfahrerei verhindert, und der Angst vor Bürokratie und Verwaltungsmanie. Letztlich sind das - das haben wir vorhin eindrücklich gehört - nur Glaubensfragen. Ihre Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen nun aber in der Summe, da bin ich sicher, einen sehr ausgewogenen Kompromiss vor. Sie können das schon daran erkennen, dass die Minderheiten manchmal aus der einen und manchmal aus der anderen Glaubensrichtung kommen. Ich kann Ihnen auch verraten, dass die Abstimmungen in der Kommission in aller Regel sehr knapp waren. Zwei Ausnahmen gab es, nämlich zu den Themen Ecodesign und Lebensdauer; das war der Kommissionsmehrheit dann doch deutlich zu planwirtschaftlich.
Die erste Minderheit, die Minderheit Wasserfallen zu Artikel 2a, nimmt die andere grosse Fragestellung auf: Wie gehen wir mit Subsidiarität um? Der Gesetzentwurf will diese prinzipiell, die Kommission verlangt sie auch. Ich sage es zuhanden der Materialien auch gerne noch einmal: Sie will ein Kaskadensystem verankern: Eine Branche soll von sich aus Massnahmen ergreifen und sie durchsetzen. Erst wenn das nicht gelingt, wenn eben Trittbrettfahrer auftauchen, die nicht mitmachen, oder wenn die Durchsetzung durch die Branche misslingt, dann soll der Bund einschreiten oder - wie meistens formuliert - einschreiten können. Wir werden später, beispielsweise bei Artikel 35f, dieses Kaskadensystem noch durchexerzieren. [PAGE 1478]
In diesem Zusammenhang muss ich noch auf Folgendes hinweisen: Es wurde vorhin verschiedentlich aus der Bundesratsvorlage zitiert. Ich bitte um Ehrlichkeit - die Vorlage, die wir jetzt vor uns haben, ist nicht mehr die Bundesratsvorlage, die Verwaltungsvorlage. So wurde zum Beispiel die Rückverfolgbarkeit gestrichen. Sie wurde bereits vom Ständerat gestrichen, und auch die Mehrheit Ihrer Kommission hat die Rückverfolgbarkeit aus der Vorlage gestrichen. Es wurden weiter die Sammelpflichten zitiert. Bei den Sammelpflichten hat der Ständerat bereits eine Kann-Formulierung eingeführt, das heisst, dass der Bundesrat, wenn es von der Branche aus nicht klappt, Ziele für die Sammlung und die Reduktion der Umweltbelastung von Verpackungsmaterial festlegen kann. Die Mehrheit hat dies übernommen. Einzig die Minderheit Girod will noch Sammelpflichten, aber diesen Minderheitsantrag kann man ja ablehnen, wenn man das nicht möchte.
Die Minderheit Wasserfallen möchte das Prinzip der subsidiären Kaskadenwirkung ganz vorne im Umweltschutzgesetz, bei Artikel 2a, verankern. In Bezug auf die Ressourcen spricht tatsächlich nichts dagegen. Das Problem ist einzig, dass das Umweltschutzgesetz nicht nur die Ressourcenfrage behandelt, sondern bis jetzt alles andere ausser der Ressourcenfrage, nämlich zum Beispiel auch Lärmschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz. Und in diesen Bereichen kann man unmöglich auf eine Branche abstellen, wenn man das Gesetz vollziehen will. Luft, Wasser und - Gott sei Dank - der Lärm haben keine Branche. Deshalb ist der Minderheitsantrag in Bezug auf die heutige Fragestellung zwar gut gemeint, für das Umweltschutzgesetz als Ganzes aber unmöglich anwendbar und deshalb abzulehnen.
Hochrelevant ist Artikel 10h, von diesem haben wir viel gehört. Hier scheiden sich die Geister an der Frage, welche der vorgeschlagenen Lösungen denn nun für die Schweizer Wirtschaft die beste sei. Die Ausgangslage ist klar: 70 Prozent der Umweltbelastung, welche der schweizerische Konsum verursacht, fällt im Ausland an. Der Bundesrat wollte deshalb diese Belastung im Zielartikel mit einbeziehen. Der Ständerat kippte diese Bestimmung mit Verweis auf die schwierige Datenerhebung und die Verwaltungsübung. Dieser Meinung schliesst sich die Minderheit II (Schilliger) an. Die Minderheit I (Müller-Altermatt) - jetzt eben vertreten durch den Einzelantrag Schneider-Schneiter - befürchtet vielmehr, dass die Schweizer Wirtschaft, wenn lediglich die Umweltbelastung im Inland berücksichtigt wird, ungleiche Spiesse erhält. Sie will deshalb bei den ökologisch kritischen Rohstoffen - wir wissen, welche das sind - über die gesamte Lebensdauer eine Verbesserung der Ressourceneffizienz erreichen. Sie erachtet dies als Königsweg für die Schweizer Wirtschaft.
Die Mehrheitsfassung schliesslich ist jene des Bundesrates, die ich Ihnen im Namen der Kommission beliebt mache. Die Mehrheit sieht keine Gefahr der überbordenden Bürokratie oder der Verwaltungskosten und will versuchen, auch bei der Umweltbelastung im Ausland anzupacken. Diese Version protegiert die Schweizer Wirtschaft am stärksten, das ist klar, und ich empfehle Ihnen hier eben die Mehrheitsfassung.
Absatz 2 desselben Artikels behandelt die Plattform Grüne Wirtschaft. Die Kommissionsmehrheit möchte diese Plattform nicht einfach durch den Bund betreiben, sondern im Sinne der Subsidiarität durch den Bund unterstützen lassen. Sie geht also weniger weit als der Ständerat und der Bundesrat. Sie erachtet die Plattform aber dennoch als wichtiges Instrument.
Ähnlich ist es bei Absatz 3, wo es um die Berichterstattung geht. Dort ist zu betonen, dass die Streichung des Absatzes bedeuten würde, dass wir hinter das geltende Recht gingen. Der Bundesrat müsste wahrscheinlich einen Abschnitt des Umweltberichtes, den er schon verfasst hat, wieder streichen, und das können wir dem Bundesrat eigentlich gar nicht vorschreiben. Wir haben in der Kommission wenig über die Ressourcenziele diskutiert, welche heute viel zu reden gaben. Gemäss der Mehrheitsvariante unterbreitet der Bundesrat nun Vorschläge - Vorschläge - zu quantitativen Ressourcenzielen. Es ist also eine sehr geringe Kompetenz, welche wir hier erteilen, und da muss ich jetzt schon noch sagen: Artikel 10h ist immer noch ein Zielartikel, es geht nicht um Massnahmen. Es wurde behauptet, man müsse dann alles rapportieren; es wurde sogar gesagt, man müsse dann noch vorher kalkulieren, wie viel Beton man für den Gotthardtunnel brauche. Das stimmt so nicht. Es ist ein Zielartikel, Massnahmen stehen keine darin. Alles, was wir gemäss Mehrheit im Text schreiben, ist, dass Vorschläge unterbreitet werden. Das ist auch schon alles.
Ein letztes Wort zum Thema Verwertung in Artikel 30d; dieses Thema gab auch viel zu reden. Der Bundesrat schlägt hier eine Verwertungskaskade vor. Wo möglich und sinnvoll, sollen Abfälle stofflich verwertet werden. Wo eine stoffliche Verwertung aus technischen, ökonomischen oder ökologischen Gründen keinen Sinn macht, soll eine energetische Verwertung vorgenommen werden. Das heisst nichts anderes, als dass wertvolle Rohstoffe verbrannt werden. Und weil zu viele Rohstoffe verbrannt werden - in diesem Ranking sind wir wie gehört wirklich schlecht -, fand auch die Mehrheit der Kommission, dass man die Priorisierung der stofflichen vor der energetischen Verwertung ins Gesetz schreiben sollte. Die Minderheit I (Schilliger) hebelt diese Kaskade aus, indem sie in Absatz 1 "stofflich oder energetisch" schreibt und die beiden Verwertungsarten gleichsetzt. Herr Schilliger hat das vorhin, clever wie er ist, nicht betont. Das bringt aber natürlich im Sinne der Ressourceneffizienz wirklich gar nichts mehr.
Der Einzelantrag Grunder präzisiert den Antrag von Bundesrat und Mehrheit. Er ist primär terminologischer, gesetzestechnischer Natur. In der Kommission wurde nicht in diese Richtung diskutiert, ich kann diesen Antrag deshalb nicht beurteilen. Die Absicht von Herr Grunder war wohl einfach die, das Risiko einer Eigendynamik auf der Verordnungsstufe einzudämmen. Er wurde hier kritisiert, es hiess, diese Einzelfallprüfung ergäbe einen wahnsinnigen Aufwand. Herr Grunder hat sich bereits gerechtfertigt. Ich muss zu seiner Ehrenrettung sagen, dass die drei Kriterien, die er anwendet, im Umweltschutzgesetz im Emissionsbereich vorkommen.
Ich verzichte auf weitere Ausführungen und möchte einfach in der Summe noch einmal betonen: Die Kommission präsentiert ein ausgewogenes Resultat mit einem möglichst schlanken und doch noch wirkungsvollen Gesetz.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, bei diesen Bestimmungen der Kommissionsmehrheit zu folgen.