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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-10

Wortprotokoll

Die beiden Kommissionssprecher haben einlässlich und korrekt Bericht erstattet, worüber es bei dem Minamata-Übereinkommen geht. Ich beschränke mich deshalb auf ein paar wesentliche Einzelelemente. Dieses Abkommen wurde massgeblich auch unter Mitwirkung der Schweizer Diplomatie abgeschlossen. Es ist eine Konvention, die die bisherigen Chemikalien- und Abfallpolitiken ergänzt. Wir haben uns vor allem auch engagiert, damit wir - das wurde auch gesagt - das Sekretariat des Minamata-Übereinkommens hoffentlich ins gemeinsame Sekretariat der erwähnten Basel-, Rotterdam- und Stockholm-Konventionen in Genf integrieren können.

Das Minamata-Übereinkommen ist vor allem etwas Neues und sehr wegweisend auch für weitere internationale Abkommen, weil es in Bezug auf die Finanzierung gelungen ist, alle Parteien gleichermassen in die Pflicht zu nehmen und aufzufordern, ihren Verhältnissen entsprechend zur Finanzierung beizutragen. Das war ein sehr entscheidender Schritt, weil wir mit dieser Einbindung aller Staaten in die Finanzierung eben die klassische Trennung, wonach die Industriestaaten bezahlen und die Entwicklungsländer die Nehmerländer sind, durchbrechen konnten. Es ist hier auch gelungen, beim Mechanismus zur Überprüfung der Verpflichtungen eine umfassende Regelung zu vereinbaren. [PAGE 1458]

Wenn jetzt auch das Schweizer Parlament der Ratifizierung zustimmt und wir dann hoffentlich noch in diesem Jahr genügend Staaten finden, die mitmachen, können Sie davon ausgehen, dass das Abkommen schnell umgesetzt wird und nicht wieder Jahre verstreichen und im Rahmen der Umsetzung der Verpflichtungen Zeit verlorengeht.

Wir haben in diesem Übereinkommen vor allem Regeln, die das Angebot reduzieren, namentlich durch das Verbot neuer Quecksilberminen, eine Befristung für die Ausbeutung bestehender Minen und eine Befristung für den Einsatz von Quecksilber im Industrieprozess der Chloralkali-Elektrolyse. Wir haben Beschränkungen im Bereich des internationalen Handels mit Quecksilber, und wir haben auch Regelungen für die Verwendung von Quecksilber in Produkten und Industrieprozessen, welche ebenfalls ab einem bestimmten Datum verboten wird. Das war nicht einfach, weil es natürlich viele Staaten gibt, notabene auch in Südamerika, die noch zu einem grossen Teil von Quecksilberminen, leider auch von illegalen, leben. Es ist nun aber auch im Bereich des kleingewerblichen Goldabbaus gelungen, mit betroffenen Ländern gute Lösungen zu finden, und zwar mit einem nationalen Aktionsplan. Wir lassen ihnen Zeit, aber es ist klar, in welche Richtung es gehen muss.

Insofern ist es ein gutes Abkommen, welches, wie auch gesagt wurde, für die Schweizer Wirtschaft und auch für die Kantone keine nennenswerten Veränderungen mit sich bringt, weil wir aufgrund bestehender nationaler Vorschriften im Chemikalienrecht vom Übereinkommen insgesamt wenig betroffen sind.

Ich empfehle Ihnen daher wie die Kommission, der Ratifikation des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber zuzustimmen.