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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-22

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-22

Wortprotokoll

Es ist sicher ein anderes Problem, das Herr Zanetti hier anspricht; es wurde in der Kommission aber auch besprochen. Es ist so, wie Sie sagen: Seinerzeit hat man beim Rückzug der Initiative "Lebendiges Wasser" 1 Milliarde Franken versprochen und hat das dann mit diesem Netzzuschlag von 0,1 Rappen finanziert. An sich erfüllen wir bis 2030 das Versprechen bezüglich dieser Milliarde; an sich hat das Parlament also sein Versprechen gegenüber den Fischereiverbänden und den Kantonen eingehalten. Wie sich aber in der Zwischenzeit tatsächlich ergeben hat, sind die Kosten aller Projekte für diese Gewässersanierungen ein Mehrfaches höher. Insofern müssen wir dann schon einmal diskutieren, wer das bezahlt respektive ob all diese Sanierungen wirklich nötig sind usw. und was dann wieder die Allgemeinheit über den Netzzuschlag zahlt.

In der Kommission wollte man natürlich die Befristung, weil das seinerzeit eigentlich das Versprechen war. Ich denke, die Formulierung, die der Herr Kommissionspräsident jetzt gemacht hat, wäre richtig. Das Streichen ist etwas schwierig, weil es ja schon eine Befristung war. Hier geht es aber darum, ob die Verwendung noch möglich ist. Es gäbe dann den Netzzuschlag wirklich auch faktisch dafür nicht mehr; "verwendet werden" und "erhoben werden" sind zwei unterschiedliche Dinge. Sie haben ja sowieso eine Differenz zum Nationalrat. So, wie ich das Parlament kenne, würde ich jetzt nicht schon vorauseilend sagen, dass dies dann nochmals für zwanzig, dreissig Jahre ein Zuschlag sein wird. Angesichts der Summe der Sanierungskosten muss man das sowieso anschauen. Dann kann man es wahrscheinlich elegant lösen, indem man wirklich "erhoben werden" sagt. Damit hat man da noch nichts präjudiziert.