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Eder Joachim · Ständerat · 2015-09-22

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-22

Wortprotokoll

Der Kommissionspräsident hat bei seinen Ausführungen auf den Zusammenhang des vorliegenden Artikels, insbesondere der Absätze 2 und 3, mit meiner parlamentarischen Initiative 12.402, "Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin", aufmerksam gemacht.

Ich melde mich zu Wort, um ergänzend noch Folgendes zu erwähnen: Artikel 14 betrifft das nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien. Bisher hatten die Energieanlagen im Widerstreit mit anderen Interessen häufig einen schweren Stand, namentlich gegenüber Objekten in den sogenannten BLN-Gebieten. Diese Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung umfassen rund einen Fünftel der Fläche der Schweiz und sind nach Artikel 6 des Natur- und Heimatschutzgesetzes grundsätzlich ungeschmälert zu erhalten oder jedenfalls mit grösstmöglicher Schonung zu behandeln.

Die Energiestrategie 2050 beruht unter anderem auf einem starken Ausbau der erneuerbaren Energien. Es scheint mir deshalb wichtig, auch die Diskussion über eine neue Auslegeordnung des Schutz- und Nutzungsinteresses zu führen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft die Grundlage dazu gelegt. Damit kommt er einem Anliegen meiner parlamentarischen Initiative, die 15 Mitglieder dieses Rates mitunterzeichnet haben, entgegen. Gerade bei Energieprojekten, welche beispielsweise den Ausbau der Wasserkraft, von Solaranlagen und der Windenergie zum Ziel haben, ist eine Güterabwägung unumgänglich. Deshalb ist es nötig, eine neue Gewichtung von Schutz und Nutzung vorzunehmen. Sonst bleiben der Ausstieg aus der Kernenergie und die Forderung nach erneuerbaren Energien ein reines Lippenbekenntnis. Kompromisslos den Atomausstieg zu fordern, ohne gewisse Eingeständnisse im Natur- und Heimatschutz einzugehen, bringt uns in der Energiefrage nicht weiter.

Artikel 14 statuiert neu gesetzlich ein nationales Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien und bewirkt damit die gewünschte Akzentverschiebung und Lockerung zugunsten dieser Energien. Der Bundesrat - das scheint mir wichtig - hält in seiner Botschaft auf Seite 7665 richtigerweise aber auch fest, dass der vermehrte Bau von Produktionsanlagen in Schutzzonen keinen Freipass bedeute, die BLN-Gebiete aber auch keine Tabuzonen sein dürften.

Ich habe im Zusammenhang mit der neuen Formulierung unserer Kommission eine Frage an Frau Bundesrätin Doris Leuthard: Meines Erachtens hat die Kommission Absatz 3 im Vergleich zu den Fassungen von Bundesrat und Nationalrat verschärft. Sehe ich das richtig? Wenn ja, fände ich es gut und nötig, zuhanden der Materialien festzuhalten, was mit der Aussage "sofern das Objekt nicht im Kern seines [PAGE 945] Schutzwertes verletzt wird" gemeint ist. Tun wir dies nicht, bieten wir nämlich Hand zu künftigen Rechtsstreitigkeiten.

Abschliessend und der Vollständigkeit halber halte ich noch fest, dass mit Artikel 14 zwar ein Teil des Anliegens unserer parlamentarischen Initiative aufgenommen worden ist, das Hauptanliegen aber noch pendent bleibt. Dafür haben wir eine Fristerstreckung von zwei Jahren erhalten. Dieses Hauptanliegen betrifft den ganzen Themenkreis des Stellenwertes der Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission. Diese Gutachten spielen heute bei den soeben angesprochenen Fragen meistens eine entscheidende Rolle.