Schmid Martin · Ständerat · 2015-09-22
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-22
Wortprotokoll
Entschuldigen Sie, dass ich als Kommissionsmitglied diesen Einzelantrag nochmals einbringe. Ich habe ihn schon in der Kommission eingebracht, war aber an der letzten Sitzung nicht mehr anwesend; irgendwie ist der Antrag dort untergegangen. Das ist die Erklärung. Es ist eigentlich nicht meine Art, als Kommissionsmitglied diese Themen nochmals zu bringen. Trotzdem, für mich geht es hier um eine ganz wichtige Frage.
Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass man gemäss nationalrätlichem Konzept auch für Wasserkraftanlagen, welche eine Leistung von mehr als 10 Megawatt haben, Investitionsbeiträge vorsehen kann. Das entspricht der Änderung durch den Nationalrat gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf. Der Nationalrat hat diese Änderung vorgenommen, weil eine Untersuchung des Bundesamtes für Energie gezeigt hat, dass bei den jetzigen Marktpreisen in der Schweiz keine neuen Wasserkraftwerke gebaut werden können. Ich wiederhole das noch einmal - auch aus unverdächtigem Munde wird diese Schlussfolgerung geteilt -: Wenn keine Förderung geschieht, werden beim derzeitigen Marktumfeld in der Schweiz keine neuen Wasserkraftwerke gebaut.
Unsere Kommission hat gestern entgegen dem Antrag der Minderheit II (Theiler) die Produktionsmenge der Wasserkraft in das Gesetz aufgenommen. In Artikel 2 Absatz 2 haben wir somit festgeschrieben, dass die Produktion aus Wasserkraft bis ins Jahr 2035 von 34 000 auf 37 400 Gigawattstunden steigen müsse. Wir haben also eine klare Zielsetzung, im Bereich der Wasserkraft zusätzliche Produktionsmengen zu erreichen.
Mein Antrag geht jetzt dahin, dass man den nationalrätlichen Beschluss noch ergänzt. Bei meinem Antrag geht es nicht darum, dass der Steuerzahler eine neue Subvention sprechen oder für zusätzliche Franken aufkommen muss; auch der Stromkonsument muss nicht dafür aufkommen. Ich möchte das tiefe Zinsumfeld, das aufgrund des starken Frankens entstanden ist, dahingehend nutzen, dass der Bund die Darlehen jetzt sogar zu Negativzinsen aufnehmen und dann entsprechend für Wasserkraftanlagen, die neu gebaut werden, zur Verfügung stellen kann. Sie können jetzt sagen, auch das hätte keine Wirkung. Das Bundesamt habe zur Grosswasserkraft eine Studie gemacht. Dort habe man festgestellt, dass bei den jetzigen Marktpreisen kein solches Werk erstellt werden könne.
Wenn man von 40 Prozent Investitionskostenanteil ausgeht und man ein Werk hat, das bei Gestehungskosten von 14 Rappen pro Kilowattstunde landet - was notabene viel günstiger ist als jede Kilowattstunde Windstrom, Biomassenstrom; ich möchte bei den anderen Technologien nicht weiter in die Details gehen -, so sieht man schnell, dass man allenfalls auch bei dieser Investitionshilfe für neue Wasserkraftwerke zu Gestehungskosten von in etwa 9 Rappen pro Kilowattstunde kommt. Auch mit dieser nationalrätlichen Konzeption, mit dieser Hilfe wird noch kein zusätzliches Wasserkraftwerk in der Schweiz gebaut.
Ich bin mir bewusst, dass man hier keine zusätzlichen Fördergelder einbauen kann. Wir können den Stromkonsumenten nicht noch stärker belasten und sollten das auch nicht über den Steuerzahler finanzieren. Dass aber der Bund Darlehen aufnehmen und diese weitergeben kann, ist auch kein Novum. Diejenigen, die sich politisch mit dem öffentlichen Verkehr befassen und die Gesetzgebung sehr gut kennen, wissen, dass man auch bei den SBB solche gesetzlichen Möglichkeiten der Vorfinanzierung hat. Ich bin eben der Meinung, dass man, indem man die Zinsbelastung bei diesen Werken gerade auch in der Bauzeit praktisch auf null senken [PAGE 956] kann, eine wesentliche Entscheidungshilfe für die Frage hat, ob überhaupt an ein neues Projekt zu denken ist oder nicht.
Ich möchte Ihnen offenlegen, dass davon auch Projekte im Kanton Graubünden betroffen sein bzw. damit privilegiert werden könnten. Es gibt aber auch in anderen Bergregionen solche Projekte, die auch schon in den Medien diskutiert worden sind. Wenn nämlich der Zinsendienst in diesem Sinne reduziert werden könnte, wäre die Entscheidung, ob ein solcher Bau in Angriff genommen werden könnte, einfacher zu fällen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ab dem Zeitpunkt, an dem Sie einen solchen Bauentscheid fällen, bis zur Inbetriebnahme immer bis zu sechs oder sieben Jahre vergehen werden. Das ist eine sehr lange Zeit; es sind Generationenprojekte, die hier realisiert werden. Wenn wir mit der Darlehenslösung eine Hilfe leisten könnten, dann würde das der Glaubwürdigkeit der Energiestrategie nur guttun. Denn wir können nicht von einem Ausbau bei der Wassermarkt ausgehen und dies ins Gesetz schreiben, wenn alle wissen, dass bei diesem Marktumfeld zurzeit überhaupt keine Kilowattstunde Wasserstrom zugebaut wird. Wenn Sie die Future-Preise und Forward-Preise an den europäischen Strombörsen anschauen, dann können Sie mir auch nicht mit dem Gegenbeweis kommen, dass sich die Situation ab dem Jahr 2020 dramatisch ändern würde. Der Stand heute ist, dass die Preise leider für die ganze Industrie länger tiefer bleiben, als das früher angenommen worden ist.
Würde sich dann die Situation am Markt wenden, wären wir ja genau richtig positioniert, wenn wir uns jetzt so verhalten und in diese Technologie investieren würden.
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier die gesetzliche Möglichkeit zu einer Darlehensgewährung aufzunehmen. Der Nationalrat könnte das dann sicher nochmals im Detail anschauen. Ich bin aber überzeugt, dass es eben eine der Fördermassnahmen ist, welche weder den Steuerzahler etwas kostet, noch den Stromkonsumenten belastet. Dabei handelt es sich auch nicht um kleine, sondern um grosse Wasserkraftprojekte, welche auch immer mit den NGO erarbeitet werden - wir haben vorhin davon gesprochen -, weil diese Projekte ansonsten gar nicht zum Abschluss kommen und gar nicht entscheidungsreif sind. Es geht auch um Projekte, bei denen heute die Konzessionen vorhanden sind, aber aufgrund des Marktumfeldes bisher nicht gebaut werden kann.
Ich mache mir keine Illusionen: Mit meinem Antrag ist auch noch nicht sichergestellt, dass diese Projekte alle ausgelöst werden können. Höchstwahrscheinlich könnte es sogar so sein, dass im jetzigen Umfeld auch damit noch kein Projekt in Angriff genommen wird. Aber als Ständerat oder als Parlament würden wir mindestens die Voraussetzungen schaffen, dass solche Projekte eher realisiert werden könnten.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Einzelantrag zuzustimmen.