Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-22
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-22
Wortprotokoll
Ich gehe gerne auf das Votum von Herrn Ständerat Minder ein. Es ist in der Tat so, dass in Europa im Moment sehr viel in Bewegung ist. Das Problem einer Flüchtlingskrise kann - und ich glaube, das ist mittlerweile allen klar - nicht von einem einzelnen Staat gelöst und angegangen werden. Es kann hier keine nationalen Lösungen geben, es gibt nur eine gemeinsame Antwort auf das, was sich zurzeit in Europa abspielt. Deshalb ist das Dublin-System nicht am Ende, aber es steht unter Druck, und es muss gestärkt werden. Das ist die gemeinsame Überzeugung, und um diese ringt man im Moment in Europa fast Tag und Nacht, weil es schwierig ist, diese Solidarität von allen einzufordern. Der Verteilschlüssel wird jetzt zuerst im Rahmen von sogenannten Notmassnahmen diskutiert, indem man eine gewisse Anzahl von schutzbedürftigen Personen, die in grosser Zahl in Griechenland, in Italien und jetzt zum Teil auch in Ungarn ankommen, auf alle europäischen Staaten verteilt. Das ist eine Stärkung des Dublin-Systems. Man sagt, die Staaten, die zufälligerweise geografisch an der Aussengrenze sind, können diese Situation nicht alleine bewältigen, es brauche hier Solidarität.
Ich will nicht verhehlen - ich habe es auch schon gesagt - dass man es in Europa in den letzten Jahren verpasst hat, eine gemeinsame europäische Asylpolitik aufzubauen. Jetzt müssten wir aber mit der heutigen Situation umgehen, und deshalb ist dieser Verteilmechanismus die richtige Antwort auf die heutige Situation. Es gibt die Diskussion in Europa, dass man einen solchen Verteilmechanismus permanent einführt, im Moment ist man aber weit davon entfernt. Man versucht notfallmässig, solche Umverteilungsprogramme auf die Beine zu stellen und eine solidarische, gemeinsame [PAGE 942] Antwort zu geben. Der Bundesrat hat letzten Freitag entschieden, dass die Schweiz unter der Voraussetzung, dass das überhaupt beschlossen wird und dass dann auch die Registrierung an den Aussengrenzen funktioniert, bereit ist, sich an den Umverteilungsprogrammen zu beteiligen.
Sie haben gefragt, Herr Minder, ob die Neustrukturierung über die Asylgesetzrevision die richtige Antwort sei. Das Ei des Kolumbus gibt es in diesem Politikbereich sowieso nicht; das haben wir auch nie gesagt. Aber was diese Asylgesetzrevision, diese Neustrukturierung bringt, sind rasche und faire Verfahren: damit diejenigen, die Schutz bekommen, hierbleiben können, sich möglichst rasch integrieren, Arbeit suchen, die Sprache lernen, wissen, dass sie hierbleiben können, und damit diejenigen, die nicht schutzbedürftig sind, wissen, dass sie wieder gehen müssen und dass das auch vollzogen wird. Das dient der Glaubwürdigkeit der Asylpolitik, und das ist auch ein klares Signal der Schweiz, dass offensichtlich unbegründete Asylgesuche in unserem Asylsystem nichts zu suchen haben. Wenn Sie die Zahlen anschauen, sehen Sie, dass wir heute in unserem Asylsystem bereits aufgrund der getroffenen Massnahmen in diese Richtung einen höheren Anteil von Schutzbedürftigen haben und einen tiefen Anteil von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen. Das dient der Glaubwürdigkeit des Asylsystems.
Genau das ist der Inhalt dieser Vorlage. In diese Richtung wollen wir weiterarbeiten, und Sie schaffen jetzt die Grundlage, dass wir genau das tun können: Schutzbedürftigen Schutz geben. Diejenigen, die den Schutz nicht brauchen und nicht bekommen, sollen rasch wissen, dass sie wieder gehen müssen.
Ich glaube, die Glaubwürdigkeit des Asylsystems ist etwas vom Wichtigsten, was wir der Bevölkerung schuldig sind und was die Politik organisieren muss. Auf aussergewöhnliche Situationen müssen wir vorbereitet sein. Sie haben auch lesen können, dass wir intensiv daran sind, uns mit den Kantonen, mit dem Grenzwachtkorps, mit dem VBS, mit allen Beteiligten auf allfällige Notsituationen vorzubereiten; das ist auch die Aufgabe der Politik.
Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, möchte ich noch ganz kurz etwas zu den Differenzen sagen. Es gibt zwei Differenzen, die wichtig waren und bei denen Ihre Kommission jetzt dem Nationalrat zugestimmt hat, was auch der Bundesrat unterstützen kann. Einmal geht es bei Artikel 24a um die Zuweisungen in die besonderen Zentren. Da hat der Nationalrat gesagt, es müsse eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen, um dann aber automatisch eine solche Zuweisung vorzunehmen. Gleichzeitig - das hat der Nationalrat ebenfalls beschlossen - soll, damit verbunden, eine Ein- oder Ausgrenzung beschlossen werden, es sollen sogenannte Rayonverbote ausgesprochen werden. Diese müssten aber mit einer Verfügung beschlossen werden, und diese kann auch angefochten werden; damit haben wir auch den Rechtsweg geöffnet. Ich glaube, das ist eine sinnvolle und gute Kombination, die auch dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung trägt.
Die zweite Differenz betrifft Artikel 37 und Artikel 102k. Hier hat der Nationalrat beschlossen, dass bei den Dublin-Verfahren die Rechtsvertretung bei einem ablehnenden Entscheid nicht mehr zum Entwurf Stellung nehmen soll. Das bedeutet, dass wir die Verfahrensdauer von fünf auf drei Tage verkürzt haben. Das ist so möglich, wenn dieser Schritt der Stellungnahme wegfällt. Das ist zu verkraften. Bei den beschleunigten Verfahren haben wir hingegen nach wie vor den Rechtsschutz, der notwendig ist, um diese raschen Verfahren rechtsstaatlich auch sicher durchzuführen.
Ich glaube, diese beiden wesentlichen Änderungen - die anderen sind kleinere Änderungen - sind sinnvoll. Wir haben sie unterstützt. Ich bin Ihrer Kommission dankbar, dass sie diese ebenfalls mitträgt.