Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-23
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-23
Wortprotokoll
Der Mieterschutz ist uns natürlich auch ein Anliegen. Sie haben zu Recht gesagt: Gebäudesanierungen sind im Regelfall für den Mieter ein Vorteil: Er erhält zwar vielleicht eine Mietzinserhöhung, aber er hat tiefere Nebenkosten. Ich stimme Ihnen aber zu, und wir sind uns dessen auch bewusst, dass es, vor allem in einigen Städten, auch Missbräuche gibt: Die Sanierung ist umfassend, nicht nur energetisch, man macht also eine volle Sanierung. Dann folgen Leerkündigungen - und danach steigt der Mietzins massiv. Da stimme ich Ihnen zu, wir haben Kenntnis von solchen Fällen. Ich denke aber, das sind nach wie vor Einzelfälle in städtischen Gebieten. Ich bin einverstanden, dass man da überlegen und das Problem lösen muss - aber im Mietrecht. Ich glaube, das sind wirklich Spezialfälle. Es sind in der Regel nach unserer Kenntnis, nach den Fällen, die uns zugespielt wurden, gesamthafte Sanierungen, von denen die energetische Sanierung nur einen kleinen Teil darstellt und einen solchen Mietzinsanstieg nicht rechtfertigt. Deshalb glauben wir, dass das Energiegesetz dafür nicht der richtige Ort ist und jetzt nicht mit diesem Spezialproblem belastet werden sollte.
Insofern glauben wir, dass es richtig ist, dass man Fördergelder ausbezahlen kann. Es ist gut, wenn Vermieter damit etwas Gescheites tun, das auch für die Mieter sinnvoll ist, da sind wir uns einig. Die Missbrauchsgefahr besteht in Einzelfällen, und um das zu regeln, ist wirklich das Mietrecht der richtige Ort. Vielleicht kann man die Verordnung, die Sie erwähnt haben, noch griffiger ausstatten, damit sich der Mieter wehren kann, wenn Kosten nicht ordnungsgemäss überwälzt werden.