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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-23

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-23

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass Sie alle gesagt haben, dass wir ein grosse Potenzial bei den energetischen Sanierungen von Gebäuden, von älteren Liegenschaften haben. Das Gebäudeprogramm ist ja auch ein Erfolg. Wir haben regelmässig in allen Kantonen viel mehr Anmeldungen von Hauseigentümern für eine Förderung, als Mittel zur Verfügung stehen. Die Kantone haben das bisher auch grosszügig genehmigt, und deshalb hatten wir ja auch immer diese Finanzierungsprobleme. Wir machen diesen Systemwechsel, weil die Finanzkontrolle gesagt hat, die bisherige Aufteilung gemäss Buchstaben a und b sei ineffizient, sie schwäche die Wirksamkeit des Programms. Deshalb soll neu ein Globalbeitrag an jeden Kanton ausgerichtet werden, und der einzelne Kanton ist dann viel freier in der Verwendung dieser Gelder.

Was sind die Unterschiede zu vorher? Wenn Sie Gebäude sanieren möchten und einen Beitrag leisten, dann haben wir die Möglichkeit, dieses Gebäudeprogramm zu verstärken, damit die Sanierungsquote erhöht wird. Wir sind heute mit einer tiefen Sanierungsquote unterwegs. Wir müssten mindestens 1 Prozent haben. Dann muss man aber das Gebäudeprogramm stärken. Die zweite Möglichkeit sind Standards, das heisst, dass die Kantone, die für die Gebäude ja zuständig sind, auch für Renovationen Standards vorgeben. Das wäre die günstigste Variante. Das ist in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, die dann neu in Kraft treten, ein klein wenig geschehen, aber noch nicht gross. Es gibt auch die Steueranreize, die behandeln Sie ja dann auch noch. Aber etwas muss man schon tun, um diese Gebäudesanierungen zu unterstützen und die Sanierungsquote zu stärken.

Was tut der Bundesrat hier? Der Bundesrat ist natürlich der Meinung, dass sich die Kantone schon auch engagieren müssen. Mit der Version des Bundesrates erhalten Kantone, die keine eigenen Mittel einsetzen, also sich finanziell nicht beteiligen, keine Mittel. Das ist eigentlich der grösste Anreiz, muss ich sagen. Jetzt haben die Kantone Kritik geübt, und der Nationalrat hat dann gesagt: Okay, wir kommen hier den Kantonen entgegen. Aber das Modell Nationalrat besagt, dass die Kantone 30 Prozent der Mittel aus der Teilzweckbindung bekommen, selbst wenn sie gar nichts tun, selbst wenn sie selber aus kantonalen Mitteln keinen einzigen Franken einsetzen. Das ist eigentlich ein rechtes Entgegenkommen.

Herr Luginbühl sagt es als Vertreter des Gebäudeprogramms natürlich sibyllinisch, aber de facto bedeutet sein Minderheitsantrag, dass die Kantone 40 Prozent der Gelder bekommen, ohne etwas zu tun, ohne sich zu rühren, ohne selber einen finanziellen Beitrag zu leisten. Das ist schon nicht ganz fair. Deshalb schwächt der Antrag der Minderheit die Wirkung des Gebäudeprogramms noch mehr. Es wurde zu Recht gesagt, dass wir heute etwa 300 Millionen Franken aus der CO2-Teilzweckbindung und 100 Millionen Franken von den Kantonen haben. Die Gelder sind sehr unterschiedlich verteilt, aber insgesamt sind das also 400 Millionen Franken. Mit der Version des Nationalrates - das hat der Herr Präsident richtig gesagt - landen wir bei etwa 405 Millionen Franken. Das bringt keine Verstärkung des Programms, aber Kontinuität gegenüber dem, was wir heute an Mitteln zur Verfügung haben. Mit dem Antrag der Minderheit landen wir bei 390 Millionen Franken - das ist also sogar weniger als heute. Wenn Sie das Gebäudeprogramm mit Steueranreizen verstärken, okay - aber das ist ja auch sehr umstritten, das wollen die Kantone auch nicht unbedingt.

Deshalb geht es jetzt schon auch um einen Grundsatzentscheid: Wir können einfach beim Status quo bleiben; das ist gut, aber es ist keine Verstärkung der Renovationen. Der Antrag der Minderheit wäre ein Rückschritt, und je nachdem, was Sie dann noch bei den Steueranreizen beschliessen, könnte man das ausgleichen. Aber grundsätzlich, muss ich schon sagen, kann ich mich mit der Version des Nationalrates anfreunden, damit, dass man sagt: 30 Prozent der Mittel bekommt jeder Kanton, auch wenn er nichts tut. Wir zwingen ja keinen Kanton, selber ein Gebäudeprogramm aufzustellen, Herr Fournier. Der Kanton kann weiterhin nichts tun. Im Moment haben aber alle Kantone Gebäudeprogramme, die Kantone wollen sich selber ja auch engagieren. Es ist unbestritten, dass das auch für das Gewerbe eine gute Sache ist. Jeder Kanton entscheidet dann selber, ob er zusätzlich zu den 30 Prozent, die er ohnehin erhält, noch etwas beiträgt, und wenn ja, wie viel und was er konkret noch beiträgt.

Sonst, das muss ich irgendwann einmal sagen, kann der Bund dieses Gebäudeprogramm auch direkt durchführen. Weshalb sollen wir den Kantonen das Geld geben, wenn sie nichts tun beziehungsweise nichts dafür tun müssen? Ich finde vielmehr, dass ein Kanton, wenn er aus der CO2-Teilzweckbindung vom Bund so viel Geld anvertraut erhält, auch ein Interesse daran haben muss, dieses Programm zu stützen. Es ist gut für das regionale Gewerbe, und es ist gut für die Eigentümer, die für eine vorzeitige Gebäudesanierung einen Dank erhalten. Dies ist ein wesentlicher Beitrag an die Energieeffizienz und an die Reduktion der fossilen Energien.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Mehrheit und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und alle anderen Anträge abzulehnen.