Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-23
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-23
Wortprotokoll
Niemand macht ja irgendwo etwas Negatives zulasten der Wirtschaft, das den Standort Schweiz gefährdet, wenn es nicht berechtigt ist - sofern es denn tatsächlich eine Gefährdung wäre. Man kann nicht wegen der Frankenstärke nichts mehr tun: Dann hätten Sie hier die AHV-Reform nicht beschliessen dürfen, und dann hätten Sie viele Reformen und Aufstockungen des Budgets nicht beschliessen sollen, weil das ja in der Regel alles Regulierungen, Bürokratie, Steuern und Abgaben sind, die jemand bezahlen muss. Ich mag das eigentlich schon gar nicht mehr hören.
Kommen wir deshalb nochmals zu den Fakten. Ich habe es eigentlich schon beim Eintreten erklärt, was es konkret bedeutet, weil Sie jetzt alle so tun, als ob das für den Standort Schweiz wirklich matchentscheidend wäre. Ich nehme jetzt halt die Zahlen von Schaffhausen, Herr Germann, weil es dort so viele Unternehmen gibt, die betroffen sind. In Schaffhausen beträgt der Strompreis für die Industrie - das sind die Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 500 000 Kilowattstunden, die Herr Ständerat Hösli angesprochen hat - für das nächste Jahr 12,72 Rappen pro Kilowattstunde und gehört damit zu den günstigsten Tarifen: Der Kanton verlangt keine Abgaben, und Ihr kantonales Elektrizitätswerk, Herr Germann, hat bewusst für die Industrie einen extrem günstigen Tarif eingesetzt. Ein Gewerbler, etwa eine Schreinerei, bezahlt in Ihrem Kanton aber 4 Rappen mehr pro Kilowattstunde. Das ist kein Stromtarif des Bundes, den legen Sie selber fest. Ihr Elektrizitätswerk bestimmt diesen Unterschied. Jetzt sagen Sie mir, die 0,8 Rappen pro Kilowattstunde für die KEV würden den Unternehmensstandort gefährden, obwohl Sie selber im Kanton einen Tarifunterschied von 4 Rappen zwischen Gewerbe und mittleren Betrieben einerseits und Grossbetrieben andererseits festlegen. Das müssen Sie mir erklären, das geht so nicht auf!
Wovon reden wir in concreto? Ein mittlerer Betrieb verbraucht im Schnitt 150 000 Kilowattstunden Strom, das ist die Verbrauchskategorie C3. Ein solcher Betrieb hat ab nächstem Jahr mit einem mittleren Schweizer Stromtarif - die Schaffhauser sind in dieser Kategorie 2 Rappen unter diesem Tarif - eine zusätzliche monatliche Abgabe von 180 Franken. Bei Ihnen in Glarus, Herr Ständerat Hösli, gilt dasselbe; bei Ihnen ist der Strom ein bisschen, nämlich 1 Rappen, teurer als beim mittleren Schweizer Stromtarif, weil der Kanton Glarus das so entschieden hat - wobei es noch einen Unterschied zwischen Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus gibt. Das ist nicht ein Stromtarif Schweiz, sondern es ist Ihr Tarif.
Herr Ständerat Hösli, Sie haben von 500 000 gesprochen. Ich habe verstanden: 500 000 Kilowattstunden ist der Verbrauch des Unternehmens, das Sie meinen. Für diese grossen Betriebe beträgt die KEV auch im nächsten Jahr 540 Franken im Monat. (Zwischenruf Hösli: 5 Gigawattstunden im Jahr!) 5 Gigawatt - das ist aber ein Grossbetrieb, und die Grossbetriebe sind ja von der Abgabe befreit. Für die grossen Betriebe hingegen, für die Industrie, deren Verbrauch unter 500 000 Kilowattstunden liegt, entspricht die KEV im nächsten Jahr einer Abgabe von 540 Franken. Das sind die konkreten Zahlen.
Man redet sehr oft vom Endkundenpreis und vergisst: Die KEV ist 7 bis 8 Prozent von diesem Endkundenpreis, nicht mehr. Die grossen Kosten fallen beim Netz an - das ist ein Monopol der jeweiligen Netzeigentümer - und bei den Beschaffungspreisen. Und für die Beschaffungspreise haben die Grossen ja die Marktöffnung: Sie müssen nicht zu Gestehungskosten einkaufen, sie können frei einkaufen. Und das tun, wie wir gesehen haben, auch viele, und zwar auf dem europäischen Markt. Das ist billiger. So können sie, im Gegensatz zu den KMU, die diese Möglichkeit nicht haben, schnell 1, 2 oder 3 Rappen einsparen. Das sind die Fakten, und das bitte ich schon, zur Kenntnis zu nehmen.
Deshalb bin ich durchaus der Meinung, dass der Antrag der Minderheit Hösli völlig am Gesetz vorbeigeht. Dieses Parlament hat vor zwei Jahren beschlossen, die stromintensiven Unternehmen vom Netzzuschlag zu befreien - die stromintensiven, nicht alle! Das ist keine Regionalpolitik. Man hat vielmehr gesagt, für diejenigen, für die der Strompreis wirklich relevant ist - für die Papierindustrie, die Stahlindustrie und andere Bereiche wie zum Teil die chemische Industrie -, weil die Stromkosten wirklich einen hohen Anteil an den ganzen Betriebskosten ausmachen, sei das standortrelevant. Deshalb wollte man sie befreien. Das kostet uns im Moment 60 Millionen Franken im Jahr an Subventionen. Aber das ist okay so, das ist richtig, das ist parlamentarisch so entschieden.
Jetzt kommen Sie nach zwei Jahren und sagen einerseits, dass wir diese Schwelle jetzt schon wieder anders legen sollen - das will der Einzelantrag Germann -, und andererseits, dass es jetzt auch noch ein bisschen Regionalpolitik sein soll. Es kann nicht sein, dass ein Energiegesetz noch zusätzliche regionalpolitische Instrumente beinhaltet. Das ist nicht das Ziel des Gesetzes, sondern wir wollen die erneuerbaren Energien mit der KEV fördern, jedoch zeitlich limitiert. Dafür ist diese Abgabe da. Wir entlasten die stromintensiven Unternehmen, machen jetzt aber nicht noch zusätzlich Regionalpolitik, was dann auch eine Verzerrung des Systems zur Folge hätte.
Der Kommissionspräsident hat zu Recht gesagt: Je mehr Unternehmen Sie vom Netzzuschlag befreien, umso teurer wird dann der Tarif für das Gewerbe, dessen Verbrauch dann immer noch unter dieser Schwelle liegt, oder für den Rest der Schweiz oder für die Haushalte. Das ist so. Irgendjemand bezahlt das dann. Sonst fördern Sie wieder nicht die erneuerbaren Energien und erreichen die Zubauziele nicht. Das System in sich ist so ausgerichtet, dass Sie natürlich auch die Ziele oder Richtwerte, die Sie gesetzt haben, [PAGE 980] irgendwie erreichen müssen. Insofern gehen diese Anträge eben nicht auf, und deshalb kann ich sie nicht unterstützen.
Herr Ständerat Germann hat gesagt, in Deutschland sei man viel besser dran, dort seien mehr Unternehmen begünstigt. Das stimmt nicht. Deutschland hat genau wie wir auch einen Prozentsatz beim Stromverbrauch, ab dem Unternehmen begünstigt sind. Es sind prozentual viel weniger Unternehmen, und es sind auch de facto, also nominell, viel weniger Unternehmen als in der Schweiz. Wir haben hier also bezüglich der Unternehmen keine härtere Linie als Deutschland. Deutschland erlaubt zum Teil auch Vereinbarungen, die die Stromunternehmen mit ansässigen Wirtschaftsunternehmen schliessen können. Das darf man auch bei uns, aber es ist dann Sache des jeweiligen Betreibers, allenfalls auf vertraglicher Ebene mit einzelnen Unternehmen günstigere Konditionen zu vereinbaren. Das steht den Beteiligten frei, und es ist auch nicht Sache des Bundesgesetzgebers, hier im Einzelfall einzuwirken.
Herr Ständerat Germann, Sie haben die Energieagentur der Wirtschaft (Enaw) erwähnt. Das ist eine gute Sache, das unterstützen wir; es ist freiwillig. Wir haben bei uns etwa 300 000 Unternehmen, wie wir wissen, und bei der Enaw sind gerade mal 3400. Das ist die Realität. Es ist ja nicht verboten, ich finde das auch eine sehr gute Sache, dass möglichst viele Unternehmen auf freiwilliger Basis - das ziehen Sie ja immer vor gegenüber Verpflichtungen - dieses Instrument nutzen; es sind also 3400 von 300 000. Die machen das gut, aber offenbar sind viele Unternehmen trotzdem nicht zum Kontakt mit der Enaw bereit - das muss man halt auch berücksichtigen beim Entscheid, ob der Antrag Germann wirklich eine Alternative ist oder nicht.
Ich meine, wir haben in diesem Gesetz die stromintensiven Unternehmen entlastet. Wir haben auch die CO2-Abgabebefreiung als zusätzliches Angebot. Wir haben die Strompreisunterschiede, ich habe es jetzt nochmals erwähnt, von Standort zu Standort, die viel gewichtiger sind als die KEV-Erhöhung von 0,8 Rappen, die zur Debatte steht. Das hat nicht der Bund in der Hand, sondern die einzelnen Anbieter.
Insofern bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Hösli abzulehnen, weil das Anliegen wirklich auch gegenüber den Unternehmen in anderen Kantonen, die nicht "Bonny-Gebiete" sind, nicht richtig wäre. Auch der Einzelantrag Germann ist abzulehnen, weil er gegenüber den vom Parlament festgelegten Spielregeln - stromintensive Unternehmen sollen begünstigt werden, aber nicht alle - wirklich ein Rückschritt wäre und auch gegenüber den Diskussionen, die Sie schon vor zwei Jahren geführt und aufgrund derer Sie entschieden haben.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.