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preparatory:AB 188078

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Die Reduktion des Energieverbrauchs in Gebäuden ist eine der [PAGE 983] wichtigsten Grössen der Energiestrategie. Nach Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung erlassen im Gebäudebereich vor allem die Kantone entsprechende Vorschriften. Der Bund richtet sich im Energiegesetz an die Kantone als Gesetzgeber und gibt ihnen wie bis anhin nur einen Rahmen zu einigen Aspekten vor. Materiell überlässt er ihnen aber einen erheblichen Spielraum. In den meisten Punkten sagt der Bund den Kantonen nur, dass sie eine Regelung treffen müssen, nicht aber, wie sie diese genau auszugestalten haben. Aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Kompetenzen sollen auch keine zusätzlichen Bestimmungen ins Energiegesetz aufgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund lehnt die Mehrheit der Kommission die Anträge der Minderheit Bruderer Wyss zu Absatz 3 Buchstaben f, g und h ab. Das gilt ebenfalls für den Einzelantrag Hess Hans; zu diesem werde ich mich später noch äussern.

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