Niederberger Paul · Ständerat · 2015-09-07
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-07
Wortprotokoll
Mit Bundesbeschluss vom 11. Dezember 2012 wurden die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und die Unterstützung des EJPD bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bis Ende 2015 bewilligt. Der Sicherheitspolitische Bericht 2010 und der Bericht zum Postulat Malama 10.3045 betreffend die innere Sicherheit und die Klärung der Kompetenzen schlagen verschiedene Verbesserungen vor. Diese sind akzeptiert und werden mit der Weiterentwicklung der Armee umgesetzt. Bis dies jedoch der Fall ist, braucht es noch Zeit. Das ist der eigentliche Hauptgrund, weshalb die Verlängerung beantragt wird.
Gemäss der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft und den Empfehlungen der politischen Plattform des Sicherheitsverbundes Schweiz wird der Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden ein letztes Mal verlängert, wie ich es bereits erwähnt habe, und zwar bis längstens am 31. Dezember 2018. Die Kantone sind noch nicht in der Lage, alle Angehörigen der Armee durch die Polizei und den Botschaftsschutz zu ersetzen. Es soll daher den Kantonen genügend Zeit für die Ausbildung der mit diesen Aufgaben betrauten Polizeikräfte gewährt werden.
Die Analyse des Bundessicherheitsdienstes zu den Bedrohungen bestimmt den Bedarf an Schutz und Einsatzkräften von militärischer wie auch von ziviler Seite. Zurzeit werden maximal 80 Armeeangehörige für den Schutz ausländischer Vertretungen eingesetzt. 2016 bleibt dieser Personalbestand gleich hoch, wird dann jedoch ab 2017 auf maximal 44 Armeeangehörige reduziert. Bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bleibt die Zahl der als Air Marshals eingesetzten Angehörigen der Militärischen Sicherheit und des Spezialdetachementes der Militärpolizei von maximal 10 Mitgliedern unverändert.
Die Zuständigkeit des Bundes hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen verbleibt beim VBS. Der Bund erstattet den Kantonen 90 Prozent der Kosten zurück. Die vom Bund getragenen Kosten für die Sicherheitsmassnahmen zugunsten der ausländischen Vertretungen betragen jährlich rund 40 Millionen Franken. Die Bundesausgaben für die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bleiben mit zirka 900 000 Franken pro Jahr stabil.
Der Nationalrat stimmte der Vorlage gemäss Entwurf des Bundesrates in der Sommersession 2015 mit 127 zu 43 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu.
Ich ersuche Sie im Namen der einstimmigen Sicherheitspolitischen Kommission, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.