Bieri Peter · Ständerat · 2015-09-07
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-07
Wortprotokoll
Die Thematik der Finanzierung der Armee stand ja im Vordergrund des Entscheids des Nationalrates, die Vorlage in der Gesamtabstimmung abzulehnen. Die Frage der Finanzierung kommt aber in dieser Vorlage 1 - mit Ausnahme von Artikel 148j, in dem festgehalten wird, dass nach Annahme des Gesetzes in einem einfachen Bundesbeschluss der Zahlungsrahmen festgelegt werden soll - gar nie richtig zum Ausdruck. Die eigentliche Höhe der Finanzierung der Armee kommt hier wie gesagt nicht zum Ausdruck, war aber letztlich doch der Hauptgrund dafür, dass die Vorlage im Nationalrat vorerst gescheitert ist. Ich möchte deshalb bei dieser Thematik den Fokus auf die Finanzen legen und mich dann später in der Detailberatung auch noch zur Kopfstruktur der Armee äussern.
Beim Eintreten geht es mir also um die Frage der Finanzen. Wir sind in der Sicherheitspolitischen Kommission der Meinung, dass es nicht angebracht ist, einen Betrag im Gesetz festzulegen. Wir haben gute Gründe, sowohl dem materiellen Ersuchen bezüglich der Festlegung der Höhe des Betrags als auch der formellen Forderung bezüglich der Aufnahme eines Betrags ins Gesetz eine Absage zu erteilen.
Warum in materieller Hinsicht? Wir haben soeben das Rüstungsprogramm behandelt. Auf Seite 1883 des Rüstungsprogramms ist ausgeführt, dass sich der voraussichtliche Finanzbedarf für Rüstungsbeschaffungen bis Ende dieses Jahrzehnts bei durchschnittlich etwa 750 Millionen Franken pro Jahr bewegt. Der Finanzbedarf geht etwas hinauf, er steigt an von etwa 600 Millionen bis gegen 1 Milliarde Franken - ab 2020 ist in der Planung vorgesehen, dass 1 Milliarde Franken investiert werden soll.
In der Kommission wurde uns vom Chef VBS gesagt, dass der Betriebsaufwand der Armee 3 Milliarden Franken ausmache, 1 Milliarde kosteten die Immobilien, die Ausrüstung und der Erneuerungsbedarf sowie die Projektierung. Etwa 1 Milliarde würden wie gesagt die Investitionen, sprich die Beschaffungen, ausmachen. Diese Zahlen decken sich mit den Ausführungen, die uns ja in der Kommission auch der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung vorlegte. Effektiv zeigt das Rüstungsprogramm, dass diese Investitionen im Schnitt der nächsten vier Jahre nicht 1 Milliarde Franken, sondern, wie ich gesagt habe, jährlich 750 Millionen Franken ausmachen, was dann auch zur wiederholten und für mich nachvollziehbaren Aussage führte, dass es sicher bis 2019 nicht die vollen 5 Milliarden Franken für die Armee pro Jahr brauche.
Es ist vom Chef VBS auch in unserer Kommission bestätigt worden, dass wir aufgrund der heutigen Planung diese 20 Milliarden Franken im ersten Zahlungsrahmen nicht erreichen können. Ich zitiere: "Wir werden nicht genügend beschaffungsreife Projekte haben." Der heutige Planungsstand liege bei 19,4 Milliarden Franken. Das ist die Feststellung, die gemäss Planung bis 2019 vorliegt. Folglich kann auch geschlossen werden, dass einfach die Festlegung der Zahl 5 Milliarden Franken für die Armee je Jahr mindestens für die ersten Jahre nicht adäquat ist. Daraus folgerte denn auch der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, dass die Bedürfnisse der Armee im Einklang mit den bundesrätlichen Finanzplänen ständen, indem jetzt, von 2016 bis 2019, ein Anstieg bei den Beschaffungen stattfinden werde und dann, ab etwa 2020, die 5 Milliarden Franken für die Gesamtheit der Armeeaufgaben bezüglich Betrieb und Investitionen benötigt würden. Deshalb macht es auch keinen Sinn, jetzt diesen Betrag irgendwohin zu schreiben, schon gar nicht in das Gesetz. So weit zur materiellen Thematik.
Nun zu den formellen Forderungen nach Aufnahme eines Betrages in ein Gesetz: Hier gilt es zu bemerken, dass wir dies bei grossen Bundesaufgabengebieten bis anhin nirgends gemacht haben, da dieser Betrag in der Folge im Gesetz fixiert ist, sei es im Gesetz selber oder in den Übergangsbestimmungen. Beides untersteht dem Referendum, verzögert die Inkraftsetzung, verunsichert die Planung und ist, weil es im Gesetz in der Form des Zahlungsrahmens als Maximalbetrag steht, nur schwer zu ändern. Es kommt hinzu, dass der Zahlungsrahmen gemäss Definition in Artikel 20 des Finanzhaushaltgesetzes ein wenig verbindlicher Höchstbetrag der Voranschlagskredite ist und - das wird in Artikel 20 Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes festgehalten - keine Kreditbewilligung darstellt. Zu glauben, man hätte mit einem Zahlungsrahmen eine Garantie für einen Budgetkredit, ist nicht richtig und führt in der Folge zu falschen Erwartungen.
Im Lichte des Gesamthaushaltes des Bundes, unter Berücksichtigung der Schuldenbremse, aber auch der Gleichbehandlung der verschiedenen Bundesaufgaben ist der Weg, wie ihn die vorliegende Militärgesetzrevision mit Artikel 148j neu vorsieht, der richtige Weg. Gelingt es, das revidierte Gesetz möglichst bald in Kraft zu setzen, so kann in der Folge, gestützt auf das Gesetz, mit einem Bundesbeschluss ein vierjähriger Zahlungsrahmen festgelegt werden. Das ist Finanzpolitik, wie wir sie in vielen anderen Bereichen auch kennen.
Letztlich wird es aber immer entscheidend bleiben, was das Parlament im Rahmen des Budgets beschliesst. Hier darf ich doch vermerken, dass über all die 21 Jahre, die ich hier war, das Parlament nach meiner Erinnerung nie Kürzungen beim Militärbudget vorgenommen hat und bei dieser Rubrik noch immer dem Bundesrat gefolgt ist.
Ich bitte Sie deshalb, den finanzpolitischen Pfad der Tugend nicht zu verlassen. Ein Abweichen führt weder materiell zum Ziel, noch kann es in formeller Hinsicht als Kompass dienen. Ich bitte Sie, bei unserer Lösung zu bleiben und keinen finanzpolitischen Sündenfall zu begehen.