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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-23

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-23

Wortprotokoll

Es gibt jede Session irgendein Tier, das Sie brennend interessiert! Insofern ist das etwas, was sich seit Langem fortsetzt, ob es jetzt um Vögel oder andere Tiere geht. Als Nächstes ist wahrscheinlich wieder der Biber an der Reihe, weil er überall Schäden verursacht und weil die Behörden in den Kantonen nach Regulierungen rufen.

Wir haben insofern Verständnis für dieses Anliegen, als der Höckerschwan da und dort eine Verbreitung erreicht hat, die den Schutz, den er geniesst, irgendwie infrage stellt. Ich stimme mit Herrn Ständerat Minder überein: Es gibt wirklich Patentrezepte. Einige Kantone kennen Fütterungsverbote und haben damit grossen Erfolg. Ein anderes Rezept ist das Anstechen der Eier, wobei man dem Schwan einfach ein Gipsei ins Nest legt. Das ist eine Täuschung, aber der Schwan bemerkt es nicht. Man hat mir gesagt, dass das funktioniert. Auch das ist Regulierung. Wir nehmen deshalb an, dass wir die Forderung nach einer Vereinfachung der Regulierung so zu verstehen haben. Wir verstehen sie nicht so, dass wir jetzt quasi sagen, der Höckerschwan sei eine jagdbare Art. Dafür hätte die Bevölkerung, so glaube ich, kein Verständnis. Wenn Sie diese Motion annehmen, werden wir somit diese Massnahme nicht ergreifen, sondern den Höckerschwan allenfalls in die Liste der geschützten Arten aufnehmen, die nach Artikel 7 Absatz 2 des Jagdgesetzes zum Abschuss freigegeben werden können. Das stimmt auch mit der Forderung der Motion Engler 14.3151 überein, bei der wir auch für den Wolf ein solches Anliegen prüfen und nach einer Lösung suchen.

Die kantonalen Behörden bleiben zuständig, Herr Niederberger, daran ändert sich nichts. Aber der Schutzrahmen wäre ein bisschen vereinfacht, sodass eben auch der Rückgriff auf die "fantasievollen" Arten der Regulierung einfacher möglich wäre.