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Graber Konrad · Ständerat · 2015-09-23

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Meldeverfahren um ein Vorgehen handelt, wie wir es in der ganzen Welt kennen und wie es in der ganzen Welt zur Anwendung kommt; es entspricht [PAGE 1026] einer OECD-Empfehlung. Es geht hier also nicht um irgendwelche Steuerdelikte, sondern um eine administrative Vereinfachung.

Anstelle einer Zahlung - die Verrechnungssteuer ist ja eine Sicherungssteuer - kann analog zum automatischen Informationsaustausch eine Meldung gemacht werden. Das Einreichen des Formulars 106, also das Gesuch um Meldung statt Entrichtung der Verrechnungssteuer für Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 20 Prozent, zu welchem der Bereich "Angaben der Empfängerin der Dividende" gehört, sowie des Deklarationsformulars 103 zusammen mit der Jahresrechnung kommt dann praktisch der Entrichtung der Verrechnungssteuer gleich. Das ist der Hintergrund. Die Steuerbehörde hat nämlich aufgrund dieser Meldung dann umfassende Kenntnis über die Transaktion. Es kann dem Bund überhaupt nichts abhandenkommen oder entgehen. Zurzeit sind 200 Fälle hängig. Es ist Zeit, in diesem Dossier Klarheit zu schaffen.

Wenn wir von einer Verwirkungsfrist sprechen würden, müsste die Steuerverwaltung meines Erachtens zu 100 Prozent prüfen. Wie aber bereits das stichprobenweise Vorgehen zeigt, geht auch die Steuerverwaltung von einer Ordnungsfrist aus. Es wird nicht alles geprüft, sondern nur stichprobenweise, also wie beispielsweise bei einer Parkierungsübertretung.

Frau Fetz, es kann nicht sein, dass der Staat einen Verzugszins erhebt, ohne dass es um den Betrag geht, auf den er Anspruch hat. Das ist der Hintergrund. Es geht hier um Zinsen auf Beträgen, die aus Sicht der Kommissionsmehrheit gar nicht dem Staat gehören. Es ist ein Meldeverfahren, es wird damit auch kein Betrag transferiert.

Noch kurz zum Thema Rückwirkung: Wenn wir von einer Änderung der Praxis ausgehen, würde ich von einer Übergangsbestimmung sprechen. Eine solche muss nahtlos an die Periode der alten Praxis anknüpfen und später auslaufen. Eine Übergangsbestimmung, welche den stossenden Fällen Rechnung trägt, ist das Kernanliegen dieser Vorlage. Deshalb werde ich dem Beschluss des Nationalrates zustimmen.

Noch eine Bemerkung zur Verhältnismässigkeit: Es kann doch nicht sein, dass lediglich durch das Verpassen einer Frist und obschon dem Bund kein Geld entgeht, Millionen Franken an Verzugszinsen erhoben werden. Das widerspricht auch ein bisschen dem gesunden Menschenverstand.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und gemäss der Kommissionsmehrheit zu entscheiden.