Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2015-09-23

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-23

Wortprotokoll

Ich möchte auch nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der Verrechnungssteuer um eine Sicherungssteuer handelt. Zu dieser Feststellung ist die Kommissionsmehrheit gekommen, weil es, wie es auch Herr Kollege Graber erklärt hat, doch nicht sein kann, dass bei verspäteter Einreichung eines Formulars ein Verzugszins von 5 Prozent auf einem Steuerbetrag erhoben wird, wenn dieser gar nicht geschuldet ist. Hier bestehen unterschiedliche Auffassungen. Wir gehen davon aus, dass die Verrechnungssteuer den Charakter einer Sicherungssteuer hat und anerkennen den Anspruch des Staates auf Erhebung eines Verzugszinses von 5 Prozent, wenn bei den Steuern eine Widerhandlung vorliegt - nicht aber in den anderen Fällen.

Frau Kollegin Fetz hat darauf hingewiesen, dass es nur grosse Gesellschaften betreffen würde. Das ist nicht richtig. Es betrifft alle Fälle, in denen sich Holdinggesellschaften mit Tochterfirmen so strukturiert haben. Das können auch mittelständische Betriebe oder Konzerne sein. Das ist keine Frage der Grösse, sondern der Organisationsstruktur dieser Konzerne.

Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit löst auch die vom Bundesrat und der Kommissionsminderheit beantragte Verlängerung auf 90 Tage das Problem nicht. Es würde dann einfach zu einem späteren Zeitpunkt wiederum ein Verzugszins erhoben. Wir sind der Auffassung, dass gerade in diesen Fällen eben überhaupt kein Verzugszins erhoben werden sollte. Dass kein Laisser-faire eintreten soll, daran haben die Kommissionsmehrheit und der Nationalrat auch gedacht. Es besteht nämlich die Möglichkeit - wie ich es schon beim Eintreten erklärt habe -, eine Ordnungsbusse auszusprechen, wenn dieses Formular nicht eingereicht wird, zumal dies auch in anderen Fällen getan wird.

Ich möchte auch der Aussage widersprechen, dass ich die finanziellen Auswirkungen nicht erwähnt hätte. Ich habe darauf hingewiesen, dass sich die Auswirkungen auf bis zu 600 Millionen Franken belaufen können. Man muss aber sagen: Es stellt sich hier eben die Frage, ob der Staat diese Summe einnehmen kann. Wir haben es hier mit einer Übergangsfrist zu tun, wie es auch Kollege Graber gesagt hat. Es steht die Frage im Raum: Ist es richtig, dass der Staat diese Mehreinnahmen noch erzielen kann, oder nicht?

In Zukunft, da bin ich überzeugt, geht es eben nicht um wiederkehrende Einnahmenausfälle. Denn auf diese Beträge sollte der Staat gemäss Gesetzgeber überhaupt keinen Anspruch haben, denn die Verrechnungssteuer soll nur dort erhoben werden, wo letztlich eben auch die Voraussetzungen des Meldeverfahrens nicht gegeben sind, wo keine Konzernverhältnisse vorliegen oder wo eine Steuerwiderhandlung gegeben ist. In diesen Fälle wird auch zukünftig diese Verzugszinsforderung erhoben.

Ich glaube, auch das Thema der Rechtssicherheit bedingt gerade, dass wir jetzt der Kommissionsmehrheit zustimmen. Denn wenn wir jetzt in diesem Bereich Rechtssicherheit schaffen wollen, dann tun wir das eben nur, wenn wir der Kommissionsmehrheit zustimmen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Nachdem jetzt auch Frau Kollegin Fetz darauf verzichtet hat, weitere Ausführungen zu den Einzelthemen zu machen, werde ich mich auch nicht mehr melden.