Bieri Peter · Ständerat · 2015-09-24
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-24
Wortprotokoll
Artikel 42b und Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe ibis behandeln und regeln die Nachregistrierung. Die Nachregistrierungspflicht ist in der Übergangsbestimmung von Artikel 42b geregelt, die Strafbestimmung dazu in Artikel 34.
Der Bundesrat hat für diese Nachregistrierung eine Frist von zwei Jahren vorgesehen. Jedermann hat dabei das Recht, sich bei der kantonalen Stelle zu erkundigen, ob seine Waffen, die er in den letzten Jahren geerbt oder sonst wie erhalten hat, schon registriert sind. Ist dies nicht der Fall, so hat er die Angaben zur Waffe in Form von Angaben zu Waffenart, Hersteller, Bezeichnung, Waffennummer und soweit bekannt Kaliber sowie die Angaben zur Person in Form von Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Staatsangehörigkeit zu melden. Fedpol und kantonale Stellen werden dabei ihre beratenden Dienste zur Verfügung stellen, um diese Nachregistrierung auf eine effiziente und unkomplizierte Art vorzunehmen.
Nun zur Vorgeschichte: An der Sitzung der SiK-SR vom 26. April 2013, an der die Motion des Nationalrates 13.3002 besprochen wurde, wiesen die Vertreter der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren darauf hin, dass sowohl sie als auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz es begrüssen würden, wenn im Waffengesetz eine Pflicht zur nachträglichen Meldung von noch nicht registrierten Waffen eingeführt würde. Die Kommission unterstützte dieses Anliegen und hat die Motion entsprechend ergänzt. In ihren Augen können diese zusätzlichen Registrierungen dazu beitragen, das Risiko des Feuerwaffenmissbrauchs zu verringern und die Ermittlungen im Falle einer Straftat mit einer registrierten Waffe zu erleichtern.
Die SiK-SR ersuchte den Bundesrat, eine Bestimmung auszuarbeiten, die sich leicht und ohne bürokratischen Aufwand umsetzen lässt. Die Kommission war überzeugt, dass eine solche Bestimmung dazu beitragen wird, die öffentliche Sicherheit zu verbessern. Ich zitiere aus dem geänderten Motionstext: "Der Bundesrat wird zudem beauftragt, das Waffengesetz so anzupassen, dass der Besitz von Feuerwaffen, die bis jetzt in den Registern nicht erfasst wurden, in den kantonalen Waffenregistern verzeichnet werden soll (Nachregistrierung)." Der damalige Präsident der SiK unseres Rates, Hans Hess, erläuterte am 18. Juni 2013 im Rat - ich erlaube mir, ihn zu zitieren -: "Unsere Kommission unterstützt dieses Anliegen ebenfalls und hat die Motion 13.3002 entsprechend ergänzt. Diese zusätzlichen Registrierungen tragen dazu bei, das Risiko des Feuerwaffenmissbrauchs zu verringern und die Ermittlung im Falle einer Straftat zu erleichtern. Unsere Kommission ersucht den Bundesrat, eine Bestimmung auszuarbeiten, die sich leicht umsetzen lässt." (AB 2013 S 583)
Der Antrag der Kommission blieb damals im Ständerat völlig unbestritten. Niemand widersetzte sich auch nur mit einer [PAGE 1045] Wortmeldung der Aufnahme dieser Forderung. Insofern ist es doch mehr als eigenartig, dass nun eine Minderheit von den damals von denselben Ratsmitgliedern vorgebrachten Argumenten nichts mehr wissen will und plötzlich das Gegenteil fordert.
Der Bundesrat schlägt mit den Absätzen 2 und 3 von Artikel 42b eine Bestimmung vor, die nicht zu unnötigen Bussen und Verwaltungskontrollen führt, sondern das Meldeverhalten möglichst positiv beeinflusst. Es gilt auch zu beachten, dass die Nachregistrierung, entgegen einer irrtümlichen Annahme, nicht mit einem Waffenerwerb gleichzusetzen ist, sondern einer einfachen Meldung gleichkommt.
Zu den Gründen für die Nachregistrierung von Feuerwaffen: Damit wird namentlich bezweckt, dass die Polizei vor einem Einsatz in Erfahrung bringen kann, ob im betreffenden Haushalt Waffen vorhanden sind. Man geht heute davon aus, dass gegen eine Million Waffen nach wie vor nicht registriert sind und somit irgendwo in irgendwelchen Haushalten herumliegen. Auch lassen sich auf diese Weise Waffen und deren Besitzer besser zurückverfolgen respektive identifizieren. Nicht umsonst befürworten die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten diese Nachregistrierung.
Wir haben auch ein Schreiben des Schiessverbandes und der Jäger erhalten. Deren Begründung gegen die Nachregistrierung lässt sich bei seriösem Hinschauen schlicht nicht halten. So wird behauptet, es könne davon ausgegangen werden, es sei nur mehr ein geringer Bestandteil an nichtregistrierten Waffen in diesem Land vorhanden. In Tat und Wahrheit sind effektiv schätzungsweise aber noch rund eine Million solche Waffen vorhanden! Ob das eine kleine Zahl ist, bleibe dahingestellt. In sich widersprüchlich ist auch die Behauptung, die Nachregistrierung würde einen riesigen administrativen und finanziellen Aufwand für die Behörden bedeuten. Da wird zum einen behauptet, es habe nicht mehr viele nichtregistrierte Waffen, um dann im folgenden Satz zu sagen, der Aufwand sei gewaltig gross. Widersprüchlicher geht es fast nicht mehr.
Völlig daneben ist auch die Behauptung, Jagdschützen und Waffensammler würden damit kriminalisiert. Welcher Bürger wird wohl kriminalisiert, wenn er auf einem Papier angeben muss, dass er diese oder jene Waffen besitzt? Ist ihm nicht viel eher geholfen, wenn ihm vielleicht einmal eine Waffe gestohlen werden sollte? Auch das Argument des Sich-in-falscher-Sicherheit-Wiegens kommt ordentlich hilflos daher. Die Polizei muss sich ja bei jedem Einsatz der Gefahr des möglichen Waffenbesitzes des Gegners bewusst sein, da ist immer Vorsicht geboten.
Ich komme zur Schlussfolgerung. Halten wir doch die Linie, die wir vor zwei Jahren in diesem Saal unisono, einstimmig und mit überzeugenden Argumenten beschlossen haben. Wir würden den Menschen in diesem sensiblen und für die Sicherheit wichtigen Bereich einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir aus willfährigen Gründen, aus welchen Gründen auch immer, von unserer früheren Überzeugung Abstand nehmen würden, ohne dass wir dafür irgendwelche neue Gründe hätten. Keinem Jäger und keinem Schützen wird deshalb untersagt, seinem Hobby zu frönen, keiner von ihnen wird deswegen kriminalisiert. Für die Menschen in diesem Land gewinnen wir jedoch ein Stück mehr Sicherheit.
Das ist es wert, hier der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Ich möchte Sie bitten, dies zu tun.