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AB 188373

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Ich darf hier verschiedene Geschäfte der Aussenpolitischen Kommission vertreten. Das erste Geschäft betrifft die im Jahr 2014 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Es geht dabei um dieses dicke Buch, das Sie alle kennen, in welchem die entsprechenden Verträge aus dem Jahr 2014 dokumentiert sind.

Ich kann mich zu diesem ersten Geschäft recht kurz fassen. Ihre Kommission hatte die Aufgabe, die vom Bundesrat gemäss Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes jährlich gemachte Berichterstattung zuhanden der APK zu diskutieren. Es handelt sich um einen Bericht, der vom EDA in eigener Zuständigkeit herausgegeben wird, aber sämtliche Departemente umfasst. Wie Sie gesehen haben, ist der Bericht denn auch nach den Departementen strukturiert, beginnend mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und weitergehend mit dem Eidgenössischen Departement des Innern, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, dem Eidgenössischen Finanzdepartement, dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Der Bericht schliesst mit einem langen Anhang bezüglich dieser internationalen Verträge und der entsprechenden Dokumentationen.

Die Aufgabe der APK war es also, diesen Bericht zu prüfen und allfällige Fragen zu stellen. Der Bericht ermöglicht es dem Parlament auch zu prüfen, ob bestimmte Verträge nachträglich noch der parlamentarischen Genehmigung unterliegen sollten. Das war in diesem Zusammenhang nicht der Fall, es gibt keine solchen Anträge.

Ihre Kommission hat den Bericht also diskutiert. In der Diskussion ging es vor allem um Fragen im Zusammenhang mit der Visa-Situation und drei neuen Verträgen mit Bulgarien, Rumänien und Kroatien, ohne dass sich hier besondere Schlussfolgerungen ergeben hätten. Die Kommission hat vom Bericht und von der Berichterstattung Kenntnis genommen, ohne dem Plenum Anträge zu stellen.

Sie empfiehlt Ihnen, ebenfalls Kenntnis vom Bericht zu nehmen.

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