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preparatory:AB 188493

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-15

Wortprotokoll

Die Zivildienstleistenden, im Volksmund "Zivis" genannt, leisten einen sehr wichtigen und wesentlichen Beitrag an unsere nationale Sicherheitskooperation. Sie sind sehr zuverlässige Leute, 98 Prozent der Diensttage werden auch effektiv geleistet. Da ist es doch naheliegend, dass wir die "Zivis" in sinnvollen Bereichen einsetzen. Der Einsatz in integrativen Schulen, wo die Zivildienstleistenden heute schon zum Beispiel Kinder betreuen, die eine Behinderung haben, hat sich sehr gut bewährt. [PAGE 1551]

Für uns von der SP gibt es vier zentrale Gründe, weshalb wir der Ansicht sind, dass es sinnvoll ist, den Einsatz auch in weiteren Bereichen in Ergänzung und zur Unterstützung der verantwortlichen Lehrpersonen zu bewilligen:

1. Die kantonale Schulhoheit ist gewährleistet. Jeder Kanton kann also entscheiden, ob er "Zivis" einsetzen will oder nicht.

2. Sogar die Schulen selber bleiben frei in der Frage, ob sie "Zivis" einsetzen wollen oder nicht.

3. Mit diesem Einsatz stärken wir auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weil er ermöglicht, dass die Zivildienstleistenden zum Beispiel in Tagesstrukturen, an Mittagstischen mitarbeiten, wenn es zum Beispiel darum geht, das Essen an die Kinder zu verteilen.

4. Dieser Punkt ist ganz wesentlich: Die "Zivis" ersetzen keine ausgebildeten Lehrpersonen.

Deshalb bitte ich Sie, einem weiteren sinnvollen Einsatz der Zivildienstleistenden zuzustimmen, damit diese zukünftig zum Beispiel auch auf der Schulreise dabei sein oder Pausenaufsicht machen können. Das wäre ein sinnvoller Einsatz. Ganz klar ist - da kann ich Sie beruhigen, Herr Fehr -, dass die Lehrpersonen weiterhin die Verantwortung im Schulzimmer haben werden. Dafür setzt sich die SP schon seit Jahren ein.

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