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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-09-17

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-17

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Nidegger, also das Nichteintreten. Warum? Ziel dieses Übereinkommens ist, die Freiheit des Einzelnen weltweit zu stärken und zu schützen. Ausgehend von diesem Ziel muss die Frage gestellt werden, ob wir einen neuen Straftatbestand brauchen, um dieses Ziel von der Schweiz her zu verfolgen. Die Antwort liegt eigentlich auf der Hand, und das ist auch bestätigt worden: Unsere Bundesverfassung gewährt einen umfassenden Schutz gegen ungerechtfertigten Freiheitsentzug. All das, was wir in der Bundesverfassung haben, liegt eigentlich auf der Linie dessen, was hier noch gefordert wird, beziehungsweise hier wird gar nichts Neues gefordert, nichts anderes als das, was wir bereits in der Bundesverfassung und in den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches haben. Wir brauchen also keinen eigenständigen Straftatbestand, weil alles bereits geregelt ist.

Was passiert nun, wenn wir jetzt zusätzlich einen neuen Straftatbestand aufnehmen, obwohl wir eigentlich eine umfassende Regelung haben? Es passiert das, was vielerorts jetzt schon zwischen Behörden und Gerichten passiert: Wir bekommen einen Verfahrenswirrwarr. Dieser Verfahrenswirrwarr ist nirgends geregelt. Wir wehren uns dagegen, dass wir in unserem Land zwischen Behörden und Gerichten noch mehr Verfahrenswirrwarr machen. Genau diese Gefahr nehmen wir auf uns, wenn wir mit der beantragten Ratifizierung einen neuen Straftatbestand machen, und genau dies ist aus strafrechtlicher und auch aus juristischer Sicht der Hauptpunkt, weshalb wir von der SVP-Fraktion die Minderheit unterstützen und nicht eintreten wollen. Die heutigen Regeln sind klar, die heutigen Regeln gewähren auch Rechtshilfe, wenn es darum geht, dem Ausland zu helfen. Wir haben auch die Auslieferung klar geregelt. Es ist alles geregelt. Mit diesem neuen Straftatbestand laufen wir Gefahr, dass wir zusätzlich zu bestehenden Verfahrens- und Normenkollisionen noch stärkere Kollisionen haben.

Aus diesen Gründen sind wir für Nichteintreten, und wir bitten Sie, den Nichteintretensantrag zu unterstützen.