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Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-09-08

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-08

Wortprotokoll

Bei dieser Vorlage geht es um die Verbesserung des Ablaufs von EMRK-Verfahren. Ich denke, dass ausgeführt wurde, welche Verbesserungen hier anvisiert werden; sie sind sinnvoll. Ich kann auf das verweisen, was die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher hierzu ausgeführt haben.

Herr Reimann Lukas will mit einem Minderheitsantrag einerseits nicht auf die Vorlage eintreten, andererseits macht er einen Rückweisungsantrag. Die Begründung seines Nichteintretensantrages war nicht ganz klar, weil sein Nichteintretensantrag eigentlich nicht unbedingt logisch mit seinem Rückweisungsantrag verknüpft ist. Ich nehme zum Minderheitsantrag bezüglich Nichteintreten deswegen nicht Stellung. Herrn Reimann geht es ja bei seinem Rückweisungsantrag darum, dass gewissermassen die Verfassung eines Einzelstaates massgeblich respektive letztmassgeblich sein soll hinsichtlich eines Entscheids des Europäischen Gerichtshofes. Es ist aber nicht ganz einsichtig, weshalb in einem EMRK-Verfahren am Schluss die Verfassung eines Landes plötzlich zur obersten Richtschnur werden soll. Damit führen Sie eigentlich das EMRK-Verfahren ad absurdum.

Abgesehen davon lösen Sie damit das Grundproblem eines gewissen Widerspruchs, den es zwischen der eigenen Verfassung und dem Landesrecht sowie der EMRK geben kann, gar nicht. Sie führen den Konflikt einfach auf eine höhere Ebene und wollen gewissermassen, dass das [PAGE 1372] EMRK-Gericht dies dann auf dieser Ebene löst. Aber das ist eine Verkennung dessen, worum es bei der EMRK geht: Die EMRK formuliert Mindestgrundsätze, und es ist wichtig, dies immer zu betonen. Die EMRK hat nicht einen Gütesiegelkatalog dessen, was wir Menschenrechtsschutz nennen, sondern sie sagt: Unter dem Level dessen, was in der EMRK festgehalten ist, sind die Zustände nicht mehr menschenwürdig und nicht mehr menschenrechtskonform. Die Bandbreite ist relativ gross, weil Länder unterschiedlichster demokratischer und rechtsstaatlicher Levels diese Rechte garantieren müssen.

Nun sagen Sie, die Bundesverfassung und die EMRK seien heute ohnehin identisch. Da ist zum einen zu sagen, dass das im materiellen Bereich stimmt. Es stimmt aber nicht im Verfahrensbereich: Wir haben im Bereich der Verfahrensgarantien in der EMRK wahrscheinlich Schutzklauseln, die weiter gehen, als sie unsere Verfassung direkt garantiert. Aber vor allem ist zu sagen, dass wir ohne EMRK unsere 1999er-Verfassung gar nicht hätten! Und wenn wir uns in einem einig sind, Herr Reimann, dann müsste ich sogar frohlocken. Sie haben natürlich Recht: Das ist ja nicht gerade der Courant normal Ihrer Partei. Die 1999er-Verfassung ist deswegen auch das Prunkstück dieses Landes. Daran wollen wir gemessen werden, weil es eine moderne Verfassung ist, die klare Grundsätze formuliert. Ihr Wahlkampf aber ist ja darauf ausgerichtet, gerade diese Verfassung zu schwächen, auch mit Ihrer neuen Initiative. Sie sind ein Unikum, und ich glaube Ihnen, Herr Reimann, dass Sie hier anders denken als Ihre Kollegen. Aber vermischen Sie nun nicht etwas mit dem EMRK-Verfahren, was wir innerstaatlich lösen müssen!

In diesem Sinn ersuche ich Sie um Zustimmung zur Mehrheit.