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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-09-08

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-08

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Warum? Wir stellen uns vier Fragen:

1. Ist es einem Unternehmer egal, ob bei ihm Korruption vorhanden ist oder nicht?

2. Was ist Korruption?

3. Wie hoch ist die Aufdeckungswahrscheinlichkeit?

4. Wer ist der Geschädigte?

Zur ersten Frage: Kann es sich ein Unternehmer tatsächlich leisten, dass in seiner Firma Korruption vorhanden ist? Ich bin ganz klar der Meinung: Nein! Jeder verantwortungsbewusste Unternehmer setzt organisatorisch, personell und technisch alles daran, dass in seinem Unternehmen gar keine Korruption möglich ist, dass in seinem Unternehmen keine Korruption entstehen kann. Wenn dann trotz allem ein Korruptionsfall auftaucht, kann er bereits heute schon, nach dem geltenden Recht, Anzeige erstatten.

Wenn ich die Botschaft und Vorlage des Bundesrates lese und den vielen Diskussionen zuhöre, bekomme ich den Eindruck, jeder Unternehmer sei per se schon kriminell, weil er eben Unternehmer ist. Wir können mit diesem Misstrauensvotum in dieser Vorlage gegenüber den Unternehmern, wie ich es in dieser Debatte jeweils höre, unsere Wirtschaft noch mehr schwächen. Und wir können dann jammern, wenn wieder Arbeitsplätze verlorengehen.

Zur zweiten Frage: Was ist Korruption? Ist es für Aussenstehende tatsächlich erkennbar, ob in Zusammenhang mit einem anderen Rechtsgeschäft ein unüblicher und verwerflicher Vorteil zugesprochen wurde? Auch in dieser Frage bin ich der Meinung: Nein. Ist zum Beispiel die Einladung an eine Fachmesse Korruption? Wenn sich ein Unternehmer am Verhalten eines Mitarbeiters stört oder wenn sich der Mitarbeiter tatsächlich korrupt verhält, kann die Unternehmung bereits heute mit der Strafanzeige eine Strafuntersuchung auslösen. Es kann doch nicht sein, dass irgendeine diffuse Anzeige den Staatsanwalt auf den Platz ruft und damit eine erfolgreiche Unternehmung zumindest administrativ lahmlegt.

Es liegt im Interesse der Unternehmer, dass Korruption aufgedeckt wird. Es ist aber nicht im Interesse eines Unternehmers, dass Bagatellfälle, die er selber lösen kann, in der Öffentlichkeit breitgeschlagen werden.

Die dritte Frage ist vom Kommissionssprecher schon angesprochen worden: Wie hoch ist die Aufdeckungswahrscheinlichkeit? In den letzten zwanzig Jahren sind zwei Revisionen des Korruptionsstrafrechtes durchgeführt worden. Sind dadurch mehr Fälle aufgedeckt worden? Die Antwort ist klar nein. Die heutige Vorlage ist eine weitere Vorlage, die in der Praxis wirkungslos ist. Nun wird an vielen Orten der Fifa-Skandal hochgefahren - wie wenn wir nicht gewusst hätten, was in der Fifa läuft! Jetzt kommt die Mehrheit und sagt der Öffentlichkeit: "Jawohl, Fifa-Skandal, sehr schlimm, wir machen etwas, wir verschärfen das Korruptionsstrafrecht!" Die Mehrheit sagt der Öffentlichkeit: "Damit haben wir, was den Fifa-Skandal anbelangt, genug getan."

Zur vierten Frage: Wer ist der Geschädigte? Ich spreche insbesondere aus der Sicht einer Unternehmung. Etwa die Konkurrenz? Ja, wenn es die Konkurrenz ist, ist das durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abgedeckt. Ist es der Patient oder der Konsument? Ja, wenn eine Unternehmung Produkte in Verkehr bringt, die die Gesundheit und die Sicherheit gefährden, und dies noch verschweigt, dann hat die Unternehmung, dann habe ich als Unternehmer echt ein Problem: Dann wird ohnehin eine Strafuntersuchung eingeleitet, dann machen sich die Unternehmung oder die betroffenen Mitarbeiter strafbar. All diese Fälle sind bereits durch das heute geltende Gesetz abgedeckt.

Wer bleibt dann noch übrig? Der Unternehmer selbst. Und da sind wir klar der Meinung, dass der Unternehmer entscheiden muss, wie er vorgeht. Es genügt nicht, wenn er beim Staatsanwalt eine Strafanzeige einreicht. Wenn es in seiner Unternehmung zu einem solchen Fall kommt, muss der Unternehmer wahrscheinlich noch andere Massnahmen treffen: personelle, organisatorische und technische. Aber es soll ihm obliegen, ob er zusätzlich eine Strafanzeige machen will oder nicht.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, nicht einzutreten, also dem Volk nicht vorzugaukeln, wir täten etwas, obwohl wir tatsächlich herzlich wenig tun.