Lexipedia

Jositsch Daniel · Nationalrat · 2015-09-08

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-08

Wortprotokoll

Korruption ist ein Thema, das die Öffentlichkeit immer wieder beschäftigt, insbesondere wenn konkrete Fälle zur Diskussion stehen. Dies war vor einiger Zeit, vor wenigen Monaten in Zusammenhang mit der Fifa der Fall. Die Fifa war auch Mitauslöser in der Gesetzesvorlage, die wir heute besprechen, obwohl es sich nicht um eine eigentliche Lex Fifa handelt und handeln soll, das heisst, wir müssen das Thema der Privatkorruption grundsätzlich diskutieren. Aber die Frage der Fifa spielt sicher mit in die Diskussion hinein.

Seit Jahren beschäftigt sich dieses Parlament mit der Frage, wie Korruption am wirkungsvollsten bekämpft werden kann. Das grundsätzliche Problem der Korruption ist, dass alle an der Tat beteiligten Personen ein Interesse daran haben, die Tat geheim zu halten. Man spricht deshalb in der Fachliteratur von sogenannten opferlosen Delikten, obwohl die Bezeichnung natürlich falsch ist, denn es gibt sehr wohl Opfer. Aber das Spezielle ist, dass die Opfer in der Regel nicht von der Tat Kenntnis erhalten respektive die Wirkungen erst sehr viel später oder gar nicht erkennbar werden.

Die Frage ist deshalb: Wie wird man eines solchen Phänomens Herr? Die Schwierigkeit liegt darin, dass bei diesen opferlosen Delikten in der Regel niemand oder keiner der Beteiligten ein Interesse hat, die Strafverfolgungsbehörde zu informieren. Deshalb liegt das Hauptproblem darin, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist. Das heisst, die Lösung liegt in erster Linie darin, die Dunkelziffer zu senken, das heisst, dafür zu sorgen, dass diejenigen Fälle, die der Strafverfolgungsbehörde nicht bekannt sind, bekanntwerden. Um dies zu erreichen, braucht es in allererster Linie den Schutz und das Fördern von internen Informanten, denn das sind diejenigen Personen, die häufig als Einzige respektive am ehesten Kenntnis davon haben, dass sich Korruptionsfälle innerhalb einer Organisation ereignen.

Es gibt entsprechend eine, möchte ich sagen, parallele Vorlage, die sich speziell mit dem Whistleblowing beschäftigt. Das Whistleblowing ist hier nicht betroffen. Es geht hier vielmehr um einen zweiten Aspekt, der sich rein mit der Frage der Privatkorruption beschäftigt. Bei der Privatkorruption besteht im Unterschied zur Amtsträgerkorruption das spezielle Problem, dass die Delikte nur auf Antrag verfolgt werden können, das heisst, nur wenn ein Betroffener, konkret eine Unternehmung, einen Strafantrag stellt, kommt es zur Verfolgung entsprechender Korruptionsdelikte. Wenn nun die Dunkelziffer sehr hoch ist und von denjenigen Fällen, die bekanntwerden, noch ein Strafantrag verlangt wird, dann ist evident, dass praktisch keine Fälle konkret zur strafrechtlichen Verfolgung gelangen. Das hat dazu geführt, dass die geltende gesetzliche Bestimmung, soweit ich weiss, seit Bestehen kein einziges Mal überhaupt je zu einer konkreten Verurteilung geführt hat. Das heisst, es handelt sich um ein gänzlich untaugliches Gesetz.

Entsprechend ist das Anliegen, das zu ändern, sehr relevant. Wie macht man das?

Erstens, indem man mindestens einmal aus einem Antragsdelikt ein Offizialdelikt macht, das heisst, dass die Privatkorruption so wie die Amtsträgerkorruption von Amtes wegen verfolgt werden kann und dass man nicht darauf angewiesen ist, dass das betreffende Unternehmen einen Strafantrag stellt.

Zweitens - das ist die zweite Stossrichtung dieser Vorlage, die wir heute beraten -, indem die Bestimmungen zur Privatbestechung, die heute im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind, ins Strafgesetzbuch integriert werden. Das hat zwei Effekte, die aus Sicht der Kommission und aus meiner Sicht positiv sind: Wir haben dann erstens eine thematische Einheit. Die Korruption ist gesamthaft geregelt und damit auch für die Rechtsanwender besser erkennbar. Weiter muss nicht mehr bewiesen werden, dass es sich um einen Wettbewerbszusammenhang handelt. Vielmehr kann die Privatbestechung unabhängig von einer allfälligen Wettbewerbsverzerrung strafrechtlich verfolgt werden.

Das ist die Stossrichtung dieser Vorlage. Die Kommission ist wie gesagt der Meinung, dass damit das Problem der Korruption nicht grundsätzlich gelöst wird, dass aber doch ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet wird, das Phänomen der Privatbestechung besser zu bekämpfen.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten. Es gibt noch einzelne Punkte, die Diskussionen aufgeworfen haben, insbesondere auch die Frage, ob man jede Form der Privatbestechung zu einem Offizialdelikt machen soll oder ob man das einschränken soll. Darüber werden wir uns aber in der Detailberatung unterhalten.