Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-11
Wortprotokoll
Es geht bei dieser Botschaft darum sicherzustellen, dass wir die Fernmeldeüberwachung in Zukunft technisch bewältigen können, aber auch die entsprechende Finanzierung sichergestellt haben, und zwar die langfristige Finanzierung. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, Ihnen die dafür nötigen Investitionen jetzt im Rahmen einer Gesamtschau in einer separaten Botschaft unterbreiten zu können. Es ist das erste Mal, dass Sie einen Gesamtkredit für ein IKT-Grossprojekt erhalten und darüber befinden können, und ich denke, das entspricht auch dem Wunsch Ihrer Aufsichtskommissionen. Ich möchte Ihnen kurz einen Überblick über die Vorlage geben, weil es zur Sicherstellung der Fernmeldeüberwachung Investitionen in insgesamt fünf Bereichen braucht:
1. Es geht um die nötigen Ersatzbeschaffungen für das Datenverarbeitungssystem zur Fernmeldeüberwachung. Wie Sie wissen, betreibt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ein Datenverarbeitungssystem. Dieses System nimmt die Daten von den Fernmeldedienstanbieterinnen im Rahmen von Überwachungsmassnahmen, die richterlich angeordnet und bewilligt wurden, entgegen und stellt sie dann den Strafverfolgungsbehörden wieder zur Verfügung. Das ist die Aufgabe, die Rolle des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr. Das Verarbeitungssystem besteht aus mehreren Teilsystemen, eines davon ist das System ISS. Das kann jetzt im März dieses Jahres - also früher als angekündigt - in Betrieb genommen werden. Ja, das gibt es auch, es gibt nicht nur Verspätungen, sondern manchmal auch Verfrühungen. Andere Teilsysteme, z. B. das Auftragsverwaltungssystem des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr oder das Auskunftssystem, sind aber auch am Ende ihres Lebenszyklus angekommen und müssen deshalb ersetzt werden.
2. Die Telekommunikation entwickelt sich ja ständig weiter, das heisst, neue Dienste entstehen, höhere Bandbreiten werden angeboten, es kommen neue Fernmeldedienstanbieterinnen auf den Markt; diesen Entwicklungen muss man ebenfalls Rechnung tragen.
3. Die Büpf-Revision bringt neue Aufgaben - das wurde von mehreren von Ihnen erwähnt -, z. B. die Langzeitdatenspeicherung und den Online-Abruf der Überwachungsdaten für die Strafverfolgungsbehörden. Die Daten müssen dann nicht mehr mit der Post geschickt werden.
4. Die Polizeiverarbeitungssysteme von Fedpol müssen diesen Entwicklungen angepasst werden.
5. Vor allem auch auf Wunsch der Kantone und der Strafverfolgungs- und Polizeibehörden sind verschiedene Verbesserungen im Bereich der Bedienungsfreundlichkeit der Systeme geplant. Weiter ist das System auch für die Katastrophenvorsorge vorgesehen.
Der Gesamtkredit, über den Sie heute befinden, ist in vier Verpflichtungskredite unterteilt. Jeder Verpflichtungskredit entspricht einer Etappe. Das heisst, den Gesamtkredit und den ersten Verpflichtungskredit, also den Kredit für die erste Etappe, haben wir Ihnen jetzt im Rahmen dieser Botschaft unterbreitet. Wir beantragen Ihnen Zustimmung. Die Botschaft zeigt aber den gesamten Investitionsbedarf für die Sicherstellung der Fernmeldeüberwachung bis ins Jahr 2021 auf. Mit diesem etappenweisen Aufbau des Programms und auch dem etappenweisen Freigeben der entsprechenden Verpflichtungskredite trägt der Bundesrat den Wünschen der Finanzdelegation Rechnung.
Ich möchte noch etwas zu den Folgekosten für Bund und Kantone sagen. Die Investitionen werden steigende Betriebskosten beim EJPD zur Folge haben. Deren zeitliche Verteilung muss noch beschlossen werden; das wird noch zu einigen Diskussionen führen. Das Instrument für die Verteilung ist die Gebührenverordnung für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Diese Gebührenverordnung muss dann im Anschluss an die Totalrevision des Büpf ohnehin revidiert werden. Man wird darüber diskutieren, wie hoch der Deckungsgrad für den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr sein muss, wie hoch die einzelnen Gebühren, wie hoch die Entschädigungen an die Fernmeldedienstanbieter sein werden. Die Diskussionen haben Sie bereits im Rahmen des Büpf begonnen. Wir werden das aber in der Gebührenverordnung festlegen. Wir werden versuchen, ein Gleichgewicht zu finden. [PAGE 288]
Ich bitte Sie, im Einklang mit dem Ständerat und der einstimmigen Kommission auf diese Vorlage einzutreten.
Ich äussere mich gleich noch zur Minderheit bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b. Die Minderheit möchte mit ihrem Antrag sicherstellen, dass bei einer teilweisen oder ganzen Ablehnung der Büpf-Revision die Teile des Kredites, die dann eben nicht gebraucht werden, nicht für andere Teilprojekte verwendet werden. Das ist auch dem Bundesrat ein Anliegen. Natürlich hoffen wir, dass Sie die Büpf-Revision so verabschieden, wie es Ihnen der Bundesrat vorgeschlagen hat. Aber was ich Ihnen versichern kann: Ohne gesetzliche Grundlage werden die in der Büpf-Revision vorgesehenen neuen Systemanforderungen wie z. B. das Langzeit-Datenaufbewahrungssystem weder vom Bundesrat beschlossen noch umgesetzt. In diesem Sinne ist der Antrag der Minderheit Trede nicht nötig; er richtet aber auch keinen Schaden an. Aber normalerweise legiferieren wir nicht, wenn es nicht nötig ist.
In diesem Sinne würde ich Ihnen beantragen, den Antrag der Minderheit abzulehnen.