Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-03-11
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-11
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt die Aufnahme des zusätzlichen Diskriminierungsmerkmals der sexuellen Orientierung in den Straftatbestand von Artikel 261bis StGB. Es stellt sich bezüglich dieser Aufnahme die Frage, ob wir Handlungsbedarf haben oder nicht.
Das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot umfasst bereits heute Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung. Das war in der Kommission unbestritten, das ist eben auch in der Rechtslehre unbestritten. Mit Blick nun auf Artikel 8 der Bundesverfassung stellt sich da die Frage, ob und wie es sich rechtfertigen lässt, nur die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung als Straftat zu bezeichnen, aber zum Beispiel nicht die Diskriminierung wegen des Alters, des Geschlechts, der Sprache oder einer Behinderung. Die Antwort haben wir in der Kommission für Rechtsfragen auch erhalten. Es liegt keine Lücke in Artikel 261bis vor, sondern ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers. Die Antirassismus-Strafnorm wurde als Anpassung an das Völkerrecht konzipiert. Auf die Aufnahme der Diskriminierung einer Person aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung wurde bei der Schaffung der Norm bewusst verzichtet. Eine Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm um das Kriterium der sexuellen Ausrichtung wird denn auch auf internationaler Ebene nicht diskutiert.
In der Schweiz ist dieser Schutz bereits durch andere, vielfältige Rechtsnormen sichergestellt, insbesondere im Partnerschaftsgesetz, aber bezüglich Artikel 8 der Bundesverfassung auch im Rahmen des Verwaltungsbeschwerdeverfahrens. Ebenso haben wir einen Schutz durch Klagen wegen Persönlichkeitsverletzungen und Klagen wegen Ehrverletzungsdelikten.
Wir von der Minderheit sehen aus all diesen Gründen keinen Handlungsbedarf. Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.