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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2015-03-11

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Worum geht es bei der parlamentarischen Initiative Heer? Herr Heer möchte den Strafrahmen bei Gewaltdelikten und den Rahmen für Freiheitsstrafen grundsätzlich erhöhen. Der Grund dafür ist ein gewisses Unbehagen bezüglich des heute geltenden Strafsystems, einerseits was die Ausfällung der Strafen, andererseits was lebenslange Freiheitsstrafen respektive die Verwahrung betrifft.

Wo liegen die Probleme? Das eine Problem ist die Länge der heute vorgesehenen Freiheitsstrafen. Kollege Heer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass ein gewisses Missverhältnis besteht und dass die heute im Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafrahmen nicht mehr unbedingt dem heutigen Rechtsempfinden entsprechen. Das Strafsystem und die Strafrahmen wurden mit dem Strafgesetzbuch in den Vierzigerjahren des letzten Jahrhunderts festgelegt; damals war das Rechtsempfinden ein anderes. Insbesondere Vermögensdelikte wurden gegenüber anderen Delikten, zum Beispiel Gewalt- oder Sexualdelikten, sehr stark überbewertet. Um ein Beispiel für das zu liefern, was Herr Heer zu Recht kritisiert: Ein einfacher Diebstahl wird mit einer Maximalstrafe von fünf Jahren bedroht, eine sexuelle Handlung mit Kindern ebenfalls. Da besteht sicherlich ein Missverhältnis. Dieses System, das sich über das ganze Strafrecht und das ganze Strafgesetzbuch zieht, muss angeschaut werden. Das ist der Hintergrund der Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung. Wir müssen die Sache also ein bisschen einmitten; das betrifft auch die Delikte, die Herr Heer angesprochen hat.

Das zweite Problem lautet: Werden genug hohe Strafen ausgefällt? Da kann ich Herrn Heer auf etwas hinweisen. Im Rahmen der Debatte zum Strafrecht im Jahre 2008, die Frau Rickli angesprochen hat, habe ich ein Postulat (09.3366) mit Bezug auf die Höhe der Strafrahmen eingereicht, in dem ich gesagt habe, dass die Richter zu tiefe Strafen ausfällen und nicht bis in den oberen Bereich der Strafrahmen gehen, die ihnen zur Verfügung stehen. Dieses Postulat wurde mit einer einzigen Gegenstimme angenommen. Die betreffende Person ist jetzt leider auch nicht im Saal, aber sie weiss es. Alle anderen hier im Saal haben gesagt: Jawohl, wir sind mit den Verhältnissen nicht einverstanden. Der Bundesrat hat auch gesagt: Jawohl, wir sind nicht einverstanden damit, weil der Strafrahmen tatsächlich nicht ausgenützt wird. Ich habe damals gesagt: Das ist im Prinzip eine Missachtung des gesetzgeberischen Willens durch die Gerichte. Insofern ist das tatsächlich ein Missstand.

Das Problem ist: Wir haben noch nicht darüber diskutiert, wie wir den Missstand beheben wollen. Sie wollen jetzt einfach die Strafen erhöhen. Ich habe immer gesagt: Das ist so, wie wenn Sie in einem dreistöckigen Haus nur den ersten Stock bewohnen; um das Problem zu beheben, stocken Sie das Haus noch um eine Etage auf. Das bringt nichts. Die Richter werden auch diesen weiter erhöhten Strafrahmen nicht benützen. Von daher gesehen dürfte es schwierig sein, mit Ihrem Vorstoss eine Lösung zu erreichen.

Zum dritten Problem, der Verwahrung: Dazu muss ich Ihnen sagen, dass die Verwahrung nicht nur für Leute ausgefällt werden kann, die ein geistiges Problem haben, sondern es gibt die Möglichkeit der Verwahrung auch für Leute, die schlicht und ergreifend gefährlich sind. Ich gebe Ihnen Recht: Das wird zum Teil zu wenig gemacht; darüber kann man durchaus diskutieren. Das Instrument zumindest besteht aber.

Zusammengefasst würde ich sagen: Die Grundidee Ihres Vorstosses hat durchaus Berechtigung, und sie hat in der Kommission für Rechtsfragen auch Sympathie gefunden. Man hat in der Kommission durchaus die Ansicht vertreten, dass hier ein Thema aufgegriffen wird, das man anschauen möchte. Allerdings ist das Thema schon aufgegriffen worden. Sie haben selbst schon erwähnt, zu welchem Schluss die Kommission gekommen ist. Sie hat in allererster Linie gefunden, dass deshalb kein Handlungsbedarf besteht, weil wir das Thema "Harmonisierung der Strafrahmen" als grosse Vorlage haben. Diese Vorlage wird an die Hand genommen, sobald die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches abgeschlossen ist. Sie wissen, dass wir jetzt wieder einen wichtigen Schritt gemacht haben. Wir werden uns um dieses Thema direkt nach der Sommersession kümmern. Das heisst, dass Sie mit Ihrem Vorstoss die berühmten offenen Türen einrennen.

Das ist der Grund dafür, dass die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen gefunden hat: Es ist nicht notwendig, der Initiative Folge zu geben. Die Kommission hat festgestellt, dass zwar ein gewisser Handlungsbedarf besteht; aber das Thema ist bereits in eine andere Vorlage aufgenommen worden und wird auch bereits diskutiert. Ob die Lösungen, die dort gefunden werden, diejenigen sind, die Sie vorschlagen, steht wieder auf einem anderen Blatt. Immerhin dürfte das Thema aber in diesem Rahmen aufgenommen werden.