Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-11
Wortprotokoll
Ein Gerichtsmitglied, das mit einem Urteil nicht einverstanden ist, hat mit der heutigen Gesetzgebung die Möglichkeit, seine Auffassung an einer öffentlichen Urteilsberatung darzulegen. Das ist die Möglichkeit, die heute besteht. Ins schriftliche Urteil kann allerdings eine abweichende Meinung, die nur von einzelnen Richterinnen oder Richtern verantwortet wird, heute nicht aufgenommen werden. Die vorliegende Motion möchte das jetzt über eine Gesetzesänderung möglich machen, mit der Aufnahme einer sogenannten Dissenting Opinion. Dissenting Opinions können in den schriftlichen Urteilen doch auch dazu beitragen, dass alternative Lösungsansätze und die Meinungsbildung im Gericht für die Öffentlichkeit vermehrt sichtbar sind. Das Recht ist ja bekanntlich keine exakte Wissenschaft, die nur zu einem bestimmten Resultat führen kann - das haben Sie heute Morgen ja auch gesehen. Die Offenlegung von Minderheitsmeinungen trägt zur Transparenz in der Rechtsprechung bei, und in einem modernen, demokratischen Rechtsstaat sollten Minderheitsmeinungen bei der Urteilsfällung durch die Gerichte auch offengelegt werden können - ich betone: können. Im Übrigen kann das auch Anstoss geben, um Minderheitsmeinungen in den rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussionen besser zu berücksichtigen.
Die Fragen, die Herr Nationalrat Brand gestellt hat, hat sich der Bundesrat bei der Prüfung dieser Motion auch gestellt: Könnte die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter mit Dissenting Opinions gefährdet werden? Führen Dissenting Opinions zu einem unnötigen Mehraufwand? Oder könnten einzelne Richterinnen und Richter versuchen, sich mit abweichenden Meinungen zu profilieren? Ich möchte dazu Folgendes sagen: Auch nach geltendem Recht lässt es sich nicht vermeiden, dass bei rechtspolitisch brisanten Entscheiden die Auffassungen der einzelnen Bundesrichterinnen und Bundesrichter bekanntwerden. Urteile mit abweichenden Meinungen werden nämlich bereits heute öffentlich beraten, und dann können Sie ja eben auch feststellen, wer was gesagt hat und wer was entschieden hat, das heisst, eine Profilierung ist auch nach heute geltendem Recht nicht ausgeschlossen. Im Übrigen wäre die Offenlegung von abweichenden Meinungen fakultativ - deshalb habe ich vorhin gesagt: offengelegt werden "können". Heute wird weniger als [PAGE 293] ein Prozent der Urteile des Bundesgerichtes nicht einstimmig getroffen, und nur bei diesen Urteilen könnte ein Richter oder eine Richterin verlangen, eine abweichende Meinung beizufügen, das heisst, der potenzielle Mehraufwand hält sich auch in Grenzen.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Motion zur Annahme.