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Hofmann Hans · Ständerat · 2001-12-13

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-13

Wortprotokoll

Ich habe es beim Eintreten gesagt: Die Frage der Wiederaufbereitung bzw. dieser Artikel 9 ist die Pièce de Résistance dieser Vorlage. Wieso kommt die Mehrheit der Kommission dazu, sich diese Möglichkeit für die Zukunft offen zu halten, obwohl die Wiederaufbereitung schon aus technischen Gründen für einige Jahre keine Option ist, nachdem die heutigen Verträge ausgelaufen sind? Wir haben es gehört: Die Bundesverfassung verlangt den schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen, die Bundesverfassung anerkennt das Prinzip der Nachhaltigkeit. Auch Uran ist eine natürliche Ressource, die nicht unbeschränkt zur Verfügung steht. Abgebrannte Kernbrennstäbe als Abfall zu entsorgen, widerspricht nach unserer Auffassung dem Gebot der Nachhaltigkeit, denn diese Brennstäbe enthalten noch sehr viel Energie. Eine Tonne solcher Brennstäbe - das ist nicht sehr viel - entspricht der Energiemenge von 20 000 Tonnen Erdöl. Es kommt dazu, dass die zu entsorgende Abfallmenge durch die Wiederaufbereitung um mindestens zwei Drittel reduziert wird. Hier irrt Kollege David, ich muss ihm das sagen. Auch Herr Jeschki von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen hat in der Kommissionsberatung ganz klar gesagt, dass sich die Abfallmenge, die entsorgt werden muss, reduziert.

Ein weiterer Punkt: Bei wiederaufbereiteten Brennstäben ist das Plutonium, das nach deren Verbrennung wiedergewonnen werden könnte - man könnte ja ein zweites Mal aufbereiten -, nicht mehr waffenfähig. Auch hier bietet die Wiederaufbereitung eine Sicherheit.

Noch vor zehn oder vor fünfzehn Jahren war Uran ein knappes Gut auf dem Weltmarkt. Unsere Werke mussten sich im Voraus mit langfristigen Verträgen absichern, damit sie auch genügend Uran bekamen, um Kernbrennstäbe herstellen zu lassen. Die NOK hat sich sogar an einer Uranmine in den USA beteiligt, um sicherzustellen, dass sie Uran bekommt. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs hat sich die Situation total geändert. Russland ist auf den Markt gekommen. Heute ist Uran in genügender Menge erhältlich. Aber wir wissen nicht, wie das in zwanzig bis dreissig Jahren aussieht. Die politische Weltlage könnte sich plötzlich verändern, und die Länder, die Uran gewinnen, könnten es nicht mehr liefern; sie würden es für sich behalten. Uran könnte auch als Druckmittel verwendet werden, wenn unsere Kernkraftwerke kein Uran mehr kaufen könnten. Nachdem die Brennstäbe, die im eigenen Lager noch vorhanden sind, abgebrannt sind, geht das Licht aus, weil dann die Reaktoren abgeschaltet werden müssen. Es könnte sein - ich weiss es nicht -, dass dann die Wiederaufbereitung plötzlich die einzige Möglichkeit wäre, die Energieversorgung unseres Landes zu sichern.

Auch wenn in näherer Zukunft ohnehin nicht wiederaufbereitet wird, sollten wir uns diese Möglichkeit für die Zukunft nicht verbauen. Eigentlich sind die Kommissionsmehrheit und die Kommissionsminderheit gar nicht weit voneinander entfernt. Kollege Inderkum hat es jetzt gesagt, Kollege Escher hat es in der Kommission gesagt: Wenn es so herauskommt, dass die Wiederaufbereitung vielleicht in 30 Jahren plötzlich ein zwingendes Gebot ist, dann kann man dannzumal das Gesetz ändern, und dann könnte man wiederaufbereiten. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass wir vorausschauend politisieren, vorausschauend Gesetzgebung betreiben sollten, wenn wir wissen, dass diese Möglichkeit besteht.

Ich bitte Sie deshalb, die Option zur Wiederaufbereitung im Gesetz offen zu lassen und die Mehrheit zu unterstützen.