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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-14

Wortprotokoll

Es kommt in diesem Saal sehr, sehr selten vor, dass man sich von rechts bis links einig ist und alle eine Volksinitiative ablehnen. Ich bin natürlich dankbar für diese klare Haltung des Nationalrates wie des Ständerates. Ich denke, Sie tun auch gut daran, vor der Volksabstimmung mit ebensolcher Vehemenz die Ablehnung der Initiative zu propagieren.

Der Bundesrat ist selbstverständlich auch der Ansicht, dass unsere Bevölkerung über einen guten, bezahlbaren und flächendeckenden Service public verfügen soll. Wir denken auch, dass wir über diesen Service verfügen. Die Dienstleistungen unserer Unternehmen in diesem Bereich sind zuverlässig; sie werden in hoher Qualität und mit steigender Effizienz erbracht. Ebenso ist die Versorgung aller Landesteile gewährleistet.

Wenn es dann allerdings um Details geht, ist die Erwartung in Bezug auf die Frage, was Bestandteil des Service public ist, sehr unterschiedlich. Ich möchte daran erinnern: Heute haben sich alle für den Wettbewerb ausgesprochen und auch dafür, dass sich die Unternehmen im Wettbewerb bewähren und Gewinn erwirtschaften sollen. Ich erinnere aber auch daran, dass wir schnell auch wieder Vorstösse und Fragen von Ihnen haben, wenn die Post auch im Verkauf aktiv ist: Ja, muss jetzt jede Poststelle das lokale Gewerbe konkurrenzieren? Sie haben heute Nachmittag auch gefragt: Ist es jetzt sinnvoll und richtig, dass sich die Swisscom neu auch im Werbemarketing beschäftigt? Wir kommen also immer wieder in Bereiche, in denen der Service public diskutiert wird. Es geht im Einzelfall auch darum, dass Sie sich als Gesetzgeber und wir uns auf Ebene der Verordnung oder mit den Leistungsverträgen immer wieder Gedanken machen über die Erwartungen unserer Bevölkerung und über die Veränderungen, mit denen sich unsere Unternehmen beschäftigen müssen.

Die Kundenbedürfnisse ändern sich, es wurde von einigen gesagt. Nehmen Sie die Post: Die Post hat im Bereich der Briefe laufend sinkende Margen. Allein im ersten Halbjahr 2015 war es erneut ein Mengenrückgang von 0,7 Prozent. Das muss ja irgendwo aufgefangen werden.

Poststellen schliessen wir nicht einfach so. Wir haben im Gesetz und in der Verordnung definiert, wie schnell man Zugang zu einer Post- und wie schnell man Zugang zu einer Postfinancestelle, also zur Grundversorgung mit Zahlungsleistungen, haben muss. Wenn diese Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, bauen wir den Service nicht ab; er wird dann halt anders als mit einer Poststelle erbracht, nämlich mit einer Agentur. Dasselbe stellen wir natürlich auch bei den SBB oder bei der Swisscom fest.

Die drei Unternehmen haben sich massiv gewandelt, und sie werden das auch weiterhin tun, weil sie auf technologische Veränderungen und auf die veränderten Kundenbedürfnisse reagieren müssen. Sie sind in den vergangenen Jahren gewachsen, sodass sie heute über 100 000 Mitarbeiter beschäftigen; sie erwirtschaften 5 Prozent unseres Bruttoinlandprodukts. Die drei Grossen tragen somit auch eine riesige Verantwortung als Unternehmen. Sie sind soziale Arbeitgeber. Durch ihre Gesamtarbeitsverträge zahlen sie gerade auch im unteren Segment weit attraktivere Löhne als Unternehmen in der Privatwirtschaft. Das ist gewollt, denn sie sollen vorbildlich sein.

Die Post kann nur deshalb so gute Erträge ausweisen, weil Postfinance in den letzten Jahren zur Cashcow geworden ist und zu einem namhaften Teil zum guten Ergebnis beiträgt, währenddem andere Bereiche, dies gilt gerade für den Poststellenbereich, für Postlogistics und für Postauto, immer schauen müssen, dass sie in die schwarzen Zahlen kommen. Es ist deshalb wichtig, dass sich das Unternehmen als Konzern versteht und immer wieder nach Synergien sucht, damit es den Service erbringen kann.

Die SBB, das wissen Sie, stehen in einem sehr schwierigen Umfeld, etwa im Bereich Güterverkehr, indem es für SBB Cargo gerade mit den tiefen Dieselpreisen schwierig sein wird, eine schwarze Zahl zu erwirtschaften; das ist in diesem Umfeld sehr schwierig. Insofern müssen wir immer wieder schauen, dass sich die SBB, etwa mit Erträgen aus dem Fernverkehr, gut positionieren können.

Sie kennen die Problematik des regionalen Personenverkehrs: Er hat in den letzten Jahren zugenommen und wird weiter zunehmen, er ist für die Versorgung aller Landesteile sehr wichtig, aber das Bahnunternehmen darf in diesem Bereich nichts verdienen, Bund und Kantone gelten lediglich die Kosten ab. Geld verdient man im Fernverkehr. Insofern findet auch in diesem Bereich eine Quersubventionierung statt. Wenn wir keine solche Quersubventionierung hätten, wäre gerade der regionale Personenverkehr weit teurer, als er es heute ist. Es wurde richtig gesagt: Die rentable Strecke von Genf nach Zürich würde günstiger, und regionale Bahnstrecken würden tendenziell teurer. Die Idee des Service public ist aber eben genau die, dass zum Beispiel eine Briefmarke überall gleich viel kostet; ob Sie den Brief fünf oder fünfzig Kilometer weit befördern lassen, spielt keine Rolle. Ob Sie einen Kilometer auf einer hochrentablen oder auf einer defizitären Strecke zurücklegen, spielt keine Rolle. Das Grundverständnis ist: Es braucht Zugang zu diesen Serviceleistungen für die Bevölkerung in allen Landesteilen. [PAGE 1531]

Dasselbe haben wir bei der Swisscom, wenn auch in ganz anderer Art als bei der Post und bei den SBB. Ohne Swisscom hätten Sie in der SAC-Hütte im Sommer wohl keinen Hochbreitbandnetzanschluss gehabt und nicht kommunizieren können. Wir haben auch da eine exzellente Infrastruktur, die eben auch erwirtschaftet werden muss, mit stetigen Gewinnen, die man dann wieder investiert - gerade, um die Anforderungen an den Service public laufend zu erhöhen und der Bevölkerung einen Vorteil zu verschaffen.

Ich möchte auch nochmals betonen, was die Folge der Initiative wäre, die verlangt, dass der Bund im Bereich der Grundversorgung keine fiskalischen Interessen verfolgt. Post, SBB und Swisscom haben auf den Gewinnen des Geschäftsjahres 2014 insgesamt 500 Millionen Franken an Ertragssteuern bezahlt. Ohne Gewinn gibt es auch keinen Steuerertrag. Ein solcher aber kommt den Kantonen und dem Bund zugute - nebst der Gewinnausschüttung; im vergangenen Jahr waren es 780 Millionen Franken. Gesamthaft würden also wohl 1,3 Milliarden Franken fehlen, welche heute dem Bund und den Kantonen zufliessen. Mit dem Initiativtext wäre nicht klar, was an Gewinnen überhaupt noch erlaubt wäre und was nicht.

Die Situation ist klar die, dass die Initiative, auch wegen all der mangelhaften Formulierungen, zu Schwierigkeiten führen würde. Der Bundesrat ist zudem überzeugt, dass wir heute einen hervorragenden Service public haben. Man kann sich selbstverständlich über einzelne Dienstleistungen ärgern; das ist aber eine operative Frage und nicht eine strukturelle, schon gar nicht eine strategische. Aufgrund der guten Positionierung unserer Unternehmen, ihrer guten Leistungen für die Bevölkerung und der Tatsache, dass sie Gott sei Dank Gewinne erzielen, sind wir zum Schluss gekommen, dass bei dieser Volksinitiative nicht einmal ein Gegenvorschlag nötig ist. Aus unserer Sicht gibt es hier effektiv keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Die GPK und die FK prüfen jährlich die erbrachten Leistungen. Sie überprüfen auch die Einhaltung des Leistungsauftrages des Eigners an die Unternehmen. Sie führen sowohl mit dem Management als auch mit dem Verwaltungsratspräsidenten eine Diskussion. Das ist die richtige Antwort des Eigners, um stetig zu prüfen, wo sich die Unternehmen verbessern können, was die Erwartung der Politik und der Bevölkerung an die Unternehmen ist, und um auch inskünftig über einen guten, bezahlbaren und flächendeckenden Service public zu verfügen.

Ich bitte Sie daher, dann auch im Abstimmungskampf mit der gleichen Überzeugung für die Ablehnung dieser Initiative einzutreten.

Ich komme noch zur Frage von Herrn Nationalrat Binder, die ich nicht vergessen habe: Ich erfahre heute von Ihnen, dass die Swisscom eine solche Aktion lanciert. Auch hier, Herr Nationalrat, gilt wieder: Man kann getrost über Sinn und Unsinn solcher Aktionen diskutieren; diese Aktion ist aber im Bereich der operativen Selbstständigkeit des Unternehmens. Der Eigner hat dazu nichts zu sagen. Ich glaube auch nicht, dass das Sache der Politik ist. Es ist vielmehr ein Unternehmensentscheid. Wenn die Swisscom in Bezug auf diese Flüchtlingssituation einen Beitrag leisten will, darf sie das tun. Er wird sicher nicht zulasten des Service public gehen, sondern allenfalls den Ertrag der Swisscom, sofern das relevant ist, ein wenig schmälern. Ich kann derzeit nicht sagen, was diese Aktion kostet, ich nehme aber nicht an, dass die Kosten in Bezug auf die Millionengewinne, welche die Swisscom auch dieses Jahr erwirtschaften wird, signifikant wären. Ich denke, es ist eine Beteiligung des Unternehmens aus Solidarität und somit ein Entscheid, den ich nicht zu kritisieren habe.